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Einführung 5G - Die Verantwortung der Bundesregierung die Gesundheit der Bürger und der Umwelt sicherzustellen

Anfrage an: Umweltbundesamt

Kommt die Bundesregierung Ihrer Pflicht nach die Bürger und die Umwelt entsprechend vor neuen gefährlichen Technologien zu schützen - und wie wird die Bundesregierung dieser Verantwortung gerecht? Hier gilt derzeit die Devise Entwicklung "first" Gesundheit "second" Es gibt genügend wissenschaftliche Beweise dass elektromagnetische Felder und Mobilfunk - besonders die 1mm Mikrowellenstrahlung von 5G und WLAN für Mensch und Natur stark Gesundheitgefährdend sind. Die Verantwortung auf die Mobilfunkindustrie abzuwälzen und zu sagen wir brauchen noch mehr Forschung ist irreführend verantwortungslos. Die Bundesregierung muss hier Ihrer Pflicht nachkommen und Mensch und Umwelt schüzen!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • Ein:e Follower:in
David Reinholz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommt die Bundes…
An Umweltbundesamt Details
Von
David Reinholz
Betreff
Einführung 5G - Die Verantwortung der Bundesregierung die Gesundheit der Bürger und der Umwelt sicherzustellen [#62983]
Datum
27. März 2019 13:43
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommt die Bundesregierung Ihrer Pflicht nach die Bürger und die Umwelt entsprechend vor neuen gefährlichen Technologien zu schützen - und wie wird die Bundesregierung dieser Verantwortung gerecht? Hier gilt derzeit die Devise Entwicklung "first" Gesundheit "second" Es gibt genügend wissenschaftliche Beweise dass elektromagnetische Felder und Mobilfunk - besonders die 1mm Mikrowellenstrahlung von 5G und WLAN für Mensch und Natur stark Gesundheitgefährdend sind. Die Verantwortung auf die Mobilfunkindustrie abzuwälzen und zu sagen wir brauchen noch mehr Forschung ist irreführend verantwortungslos. Die Bundesregierung muss hier Ihrer Pflicht nachkommen und Mensch und Umwelt schüzen!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Reinholz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Reinholz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Reinholz
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Reinholz, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur "Ei…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Einführung 5G - Die Verantwortung der Bundesregierung die Gesundheit der Bürger und der Umwelt sicherzustellen [#62983]
Datum
29. März 2019 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reinholz, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur "Einführung des 5G-Netzes", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) und des Umweltinformationsgesetzes…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) und des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
Datum
2. April 2019 17:01
Status
Sehr geehrter Herr Reinholz, anbei erhalten Sie den Bescheid vom 02.04.2019 vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen