Schriftstücke zum geplanten "Museum" für Bernd Rosemeyer in Lingen (Ems)

alle vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, im besonderen, des Büro des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Herrn Dr. Klein, erstellten und eingegangenen Schriftstücke zum geplanten "Museum" für Bernd Rosemeyer in Lingen an der Ems.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • Kosten dieser Information:
    90,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle vom Bundesm…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Schriftstücke zum geplanten "Museum" für Bernd Rosemeyer in Lingen (Ems) [#62998]
Datum
27. März 2019 15:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, im besonderen, des Büro des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Herrn Dr. Klein, erstellten und eingegangenen Schriftstücke zum geplanten "Museum" für Bernd Rosemeyer in Lingen an der Ems.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftstücke zum geplanten "Museum" f…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: Schriftstücke zum geplanten "Museum" für Bernd Rosemeyer in Lingen (Ems) [#62998]
Datum
30. April 2019 14:39
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftstücke zum geplanten "Museum" für Bernd Rosemeyer in Lingen (Ems)“ vom 27.03.2019 (#62998) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
mit E-Mail vom 27. März 2019 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsge­setzes (1FG) um mit E-Mail vom 2…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz, hier: Schriftstücke zum geplanten "Museum" für Bernd Rosemeyer in Lingen (Ems) [#62998]
Datum
30. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
mit E-Mail vom 27. März 2019 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsge­setzes (1FG) um mit E-Mail vom 27. März 2019 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsge­setzes (1FG) um Übersendung aller vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, im Besonderen, des Büros des Beauftragten der Bundesregierung für jüdi­sches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Herrn Dr. Klein, erstellten und eingegangenen Schriftstücke zum geplanten "Museum" für Bernd Ro­semeyer in Lingen an der Ems. Da Ihr Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG betrifft, muss er begründet werden (§ 7 Abs. 1 S. 3 IFG). Eine Begründung ist Ihrem Antrag bisher nicht zu entnehmen, so dass Sie nunmehr Gelegenheit haben, diese nachzureichen. Das Drittbeteiligungsverfahren wird sodann eingeleitet. Dabei wird Ihr Antrag (einschließlich der noch zu ergänzenden Begründung) den betroffenen Dritten zugeleitet. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte in Ihrem Antrag ausdrücklich widerspro­chen, ist mir die konkrete Einleitung des erforderlichen Drittbeteiligungsverfahrens zurzeit nicht möglich. Für den Fall, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten zwecks Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens doch zustimmen möchten, bitte ich Sie, dies eindeutig zu erklären. Der Zugang zu personenbezogenen Daten Dritter ist nur möglich, soweit diese ein­gewilligt haben oder das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse der Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Durch das Drittbeteiligungsverfahren ist eine Bearbeitung Ihres Antrages innerhalb der Monats­frist leider nicht möglich. Auf § 8 Abs. 2 IFG weise ich hin. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass ein etwaiger Informationszugang auf Grund der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens und des damit verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwands nicht mehr im Rahmen einer einfachen Auskunft nach § 10 Abs. 1 S. 2 IFG erfolgen kann. Vielmehr werden voraussichtlich Gebühren zu erheben sein [§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Informationsgebüh­renverordnung - IFGGebV)]. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesent­lich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es leider nicht möglich, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln. Es wird jedoch aufgrund des Arbeitsaufwandes mit Gebühren von ca. 90 € gerechnet. Ich bitte um ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben. Sollte ich bis zum 10. Mai 2019 keine Rückmeldung von ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen nicht aufrecht­erhalten. Soweit Ihr Interesse sich auf ein in Ihrer E-Mail vom 22. März 2019 bezeichnetes Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus bezieht, kann ich Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Bearbeitung Ihres Antrags folgenden Inhalt des Schreibens mitteilen: „Von verschiedener Seite habe ich von Ihrem Vorhaben erfahren, ein Museum zu stiften, das dem in Lingen geborenen Rennfahrer Bernd Rosemeyer gewidmet sein soll. Ein solches Engagement für die eigene Lokalgeschichte ist im Prinzip sehr zu begrüßen. Vor dem Hintergrund der komplexen Persönlichkeit Rosemeyers und sei­ner Instrumentalisierung durch die Nationalsozialisten ist es jedoch auch ein Unter­fangen, das einige Gefahren birgt, auf die ich Sie mit diesem Schreiben hinweisen möchte. ich gehe davon aus, dass Sie an einer möglichst großen Akzeptanz Ihres Projekts im regionalen und überregionalen Umfeld interessiert sind und vermeidbare Kontroversen von vornherein ausschließen möchten. Als Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen An­tisemitismus habe ich die Aufgabe, auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Erinnerung an die Verbrechen der Nationalsozialisten und den Holocaust hinzuwir­ken. Hinsichtlich Ihres Museumsprojekts ist es aus meiner Sicht unerlässlich, dass Sie in der geplanten Ausstellung nicht nur die Person Rosemeyers darstellen, son­dern auch allgemein auf den Kontext der damaligen Situation des Rennsports bzw. der Rennfahrer eingehen. ihr Museumsprojekt bietet eine hervorragende Chance, die Bedeutung der Rennfahrer für die deutsche Wissenschaft und die industrie in der NS-Zeit aufzuarbeiten. Eine kritische Würdigung der Person Bernd Rosemeyer und seines Verhältnisses zum NS-Regime erscheint dabei essentiell. Dabei sollten seine persönlichen Entscheidungen und Handlungsspielräume deutlich gemacht werden. Falls dies nicht geschieht, besteht die Gefahr, dass Sie mit Ihrem Museum ungewollt einen Anziehungspunkt für Neonazis und rechtsextreme sowie antisemitische Grup­pierungen schaffen, die an den abstoßenden Heldenkult anknüpft, den die National­sozialisten nach dem Tod Rosemeyers in Bezug auf seine Person geschaffen haben. Dies würde mit Sicherheit nicht nur in Niedersachsen zu politischen Kontroversen und Verwerfungen führen. Es wäre aus meiner Sicht fatal, wenn Lingen als Negativ­beispiel ins Licht nationaler und internationaler Aufmerksamkeit käme. Eine angemessene und kritische Aufarbeitung und Darstellung wäre am besten ge­währleistet, wenn die Museumskonzeption und die Erarbeitung der Dauerausstellung an eine kompetente, wissenschaftlich ausgewiesene und unabhängige Einrichtung oder Persönlichkeit vergeben würde. Gern bin ich bereit, ihnen eine entsprechende Person oder Institution zu vermitteln. Mir ist es ein großes Anliegen, dass die Erinnerungskultur dieses Landes mit Projek­ten erfolgt, die eine demokratische und offene Kultur fördern und zu einem friedlichen gesellschaftlichen Miteinander beitragen. Auf diese Weise kann Antisemitismus wirk­sam bekämpft werden. Ich möchte Sie bitten, dass Sie als verantwortungsvoller Bür­ger auch Ihren Beitrag hierzu leisten." Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag