Bericht bei lr-online über erfolgte Rückführung eines Geflüchteten nach Syrien: Nachfrage nach Sachstand und Rechtsgrundlage
Sehr geehrter Herr Landrat Siegurd Heinze,
in ihrer online-Ausgabe vom 28.03.2019 berichtet die Lausitzer Rundschau darüber, dass der offenbar mehrfach straffällig gewordene Syrer Herr Z. am Mittwoch dieser Woche per Flugzeug nach Damaskus in Syrien zurückgeführt worden ist. Sie werden als Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit folgenden Worten zitiert:
„Der Aufenthalt des Syrers Herrn Z. im Landkreis ist damit endgültig beendet“
Für Syrien gilt aber derzeit ein genereller Abschiebestopp. Deshalb bitte ich In diesem Zusammenhang bitte Sie und Ihre Behörde um Aufklärung, weitere Informationen und Antwort zu folgenden Fragen:
Ist, wie die Lausitzer Rundschau berichtet, eine Rückführung nach Syrien im Fall des Geflüchteten Hernn Z. tatsächlich erfolgt?
Werden Sie, Herr Heinze, von der Lausitzer Rundschau mit dem Ihnen zugeschriebenen Zitat korrekt wiedergegeben?
Auf welcher Rechtsgrundlage ist die gegebenenfalls erfolgte Rückführung entgegen dem allgemeinen Abschiebestopp für das Land Syrien durchgeführt worden?
Welche Behörde bzw. Dienststelle hat die Rückführung angeordnet?
Wann und wo ist das entschieden worden?
Gibt es von der Entscheidung, Herrn K. nach Syrien zurück zu führen, eine Niederschrift?
Welche Behörde bzw. Dienstelle hat die Rückführung praktisch durchgeführt?
Mit welchen Kooperationspartnern, z.B. mit welcher Fluggesellschaft, wurde zusammengearbeitet?
Da die Bundesrepublik Deutschland keine normalen diplomatischen Beziehungen zum Assad-Regime pflegt, frage ich folgendes: Auf welche Weise fand eine Zusammenarbeit und Kommunikation mit syrischen Behörden statt?
In welcher Form hat der Geflüchtete Herr K. Rechtsbeistand in Anspruch nehmen können und wie ist das erfolgt?
Hatte der Geflüchtete Herr K. die Gelegenheit nutzen können, Rechtsmittel gegen seine entgegen einem geltenden Abschiebestopp nach Syrien erfolgte Rückführung einzulegen?
Auf welche Weise gewährleisten die an der Rückführung von Herrn K. beteiligten Behörden, dass die Behandlung von Herrn K. jetzt in Syrien nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erfolgt?
Anfrage erfolgreich
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Datum29. März 2019
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1. Mai 2019
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