Bericht bei lr-online über erfolgte Rückführung eines Geflüchteten nach Syrien: Nachfrage nach Sachstand und Rechtsgrundlage

Anfrage an: Oberspreewald-Lausitz

Sehr geehrter Herr Landrat Siegurd Heinze,

in ihrer online-Ausgabe vom 28.03.2019 berichtet die Lausitzer Rundschau darüber, dass der offenbar mehrfach straffällig gewordene Syrer Herr Z. am Mittwoch dieser Woche per Flugzeug nach Damaskus in Syrien zurückgeführt worden ist. Sie werden als Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit folgenden Worten zitiert:

„Der Aufenthalt des Syrers Herrn Z. im Landkreis ist damit endgültig beendet“

Für Syrien gilt aber derzeit ein genereller Abschiebestopp. Deshalb bitte ich In diesem Zusammenhang bitte Sie und Ihre Behörde um Aufklärung, weitere Informationen und Antwort zu folgenden Fragen:

Ist, wie die Lausitzer Rundschau berichtet, eine Rückführung nach Syrien im Fall des Geflüchteten Hernn Z. tatsächlich erfolgt?

Werden Sie, Herr Heinze, von der Lausitzer Rundschau mit dem Ihnen zugeschriebenen Zitat korrekt wiedergegeben?

Auf welcher Rechtsgrundlage ist die gegebenenfalls erfolgte Rückführung entgegen dem allgemeinen Abschiebestopp für das Land Syrien durchgeführt worden?

Welche Behörde bzw. Dienststelle hat die Rückführung angeordnet?

Wann und wo ist das entschieden worden?

Gibt es von der Entscheidung, Herrn K. nach Syrien zurück zu führen, eine Niederschrift?

Welche Behörde bzw. Dienstelle hat die Rückführung praktisch durchgeführt?

Mit welchen Kooperationspartnern, z.B. mit welcher Fluggesellschaft, wurde zusammengearbeitet?

Da die Bundesrepublik Deutschland keine normalen diplomatischen Beziehungen zum Assad-Regime pflegt, frage ich folgendes: Auf welche Weise fand eine Zusammenarbeit und Kommunikation mit syrischen Behörden statt?

In welcher Form hat der Geflüchtete Herr K. Rechtsbeistand in Anspruch nehmen können und wie ist das erfolgt?

Hatte der Geflüchtete Herr K. die Gelegenheit nutzen können, Rechtsmittel gegen seine entgegen einem geltenden Abschiebestopp nach Syrien erfolgte Rückführung einzulegen?

Auf welche Weise gewährleisten die an der Rückführung von Herrn K. beteiligten Behörden, dass die Behandlung von Herrn K. jetzt in Syrien nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erfolgt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2019
  • Frist
    1. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
Jens-Martin Rode
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Oberspreewald-Lausitz Details
Von
Jens-Martin Rode
Betreff
Bericht bei lr-online über erfolgte Rückführung eines Geflüchteten nach Syrien: Nachfrage nach Sachstand und Rechtsgrundlage [#63149]
Datum
29. März 2019 14:21
An
Oberspreewald-Lausitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<< Anrede >> in ihrer online-Ausgabe vom 28.03.2019 berichtet die Lausitzer Rundschau darüber, dass der offenbar mehrfach straffällig gewordene Syrer Herr Z. am Mittwoch dieser Woche per Flugzeug nach Damaskus in Syrien zurückgeführt worden ist. Sie werden als Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz mit folgenden Worten zitiert: „Der Aufenthalt des Syrers Herrn Z. im Landkreis ist damit endgültig beendet“ Für Syrien gilt aber derzeit ein genereller Abschiebestopp. Deshalb bitte ich In diesem Zusammenhang bitte Sie und Ihre Behörde um Aufklärung, weitere Informationen und Antwort zu folgenden Fragen: Ist, wie die Lausitzer Rundschau berichtet, eine Rückführung nach Syrien im Fall des Geflüchteten Hernn Z. tatsächlich erfolgt? Werden Sie, Herr Heinze, von der Lausitzer Rundschau mit dem Ihnen zugeschriebenen Zitat korrekt wiedergegeben? Auf welcher Rechtsgrundlage ist die gegebenenfalls erfolgte Rückführung entgegen dem allgemeinen Abschiebestopp für das Land Syrien durchgeführt worden? Welche Behörde bzw. Dienststelle hat die Rückführung angeordnet? Wann und wo ist das entschieden worden? Gibt es von der Entscheidung, Herrn K. nach Syrien zurück zu führen, eine Niederschrift? Welche Behörde bzw. Dienstelle hat die Rückführung praktisch durchgeführt? Mit welchen Kooperationspartnern, z.B. mit welcher Fluggesellschaft, wurde zusammengearbeitet? Da die Bundesrepublik Deutschland keine normalen diplomatischen Beziehungen zum Assad-Regime pflegt, frage ich folgendes: Auf welche Weise fand eine Zusammenarbeit und Kommunikation mit syrischen Behörden statt? In welcher Form hat der Geflüchtete Herr K. Rechtsbeistand in Anspruch nehmen können und wie ist das erfolgt? Hatte der Geflüchtete Herr K. die Gelegenheit nutzen können, Rechtsmittel gegen seine entgegen einem geltenden Abschiebestopp nach Syrien erfolgte Rückführung einzulegen? Auf welche Weise gewährleisten die an der Rückführung von Herrn K. beteiligten Behörden, dass die Behandlung von Herrn K. jetzt in Syrien nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erfolgt? Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens-Martin Rode <<E-Mail-Adresse>>
Oberspreewald-Lausitz
Sehr geehrter Herr Rode, vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich wie folgt beantworten möchte: Grundsätzliche …
Von
Oberspreewald-Lausitz
Betreff
AW: Bericht bei lr-online über erfolgte Rückführung eines Geflüchteten nach Syrien: Nachfrage nach Sachstand und Rechtsgrundlage [#63149]
Datum
1. April 2019 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rode, vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich wie folgt beantworten möchte: Grundsätzliche Bemerkung: Es handelte sich um eine freiwillige Ausreise des Herrn Z., um keine Abschiebung. Herrn Z. bat hier über seine Vertrauensperson mehrfach ihm die freiwillige Rückkehr nach Syrien umgehend zu ermöglichen. Herrn Z. hat einen gerichtlich bestellten Betreuer und Rechtsanwalt. Die Betreuung umfasste laut Gerichtsbeschluss u.a. ausländerrechtliche Angelegenheiten sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Ausreise war daher mit dem Betreuer abzustimmen und die Klinikentlassung zur Ausreise nur auf Veranlassung des Betreuers möglich. Er machte deutlich, dass er dem Wunsch seines Mandanten folgen werde, jedoch seine Ausreise beende, wenn er es sich anders überlege. Seine Ausreise erfolgte über das bund-/länderfinanzierte Rückkehrhilfeprogramm für Syrer auf eigenen Wunsch hin. Die Reisefähigkeit wurde durch das Klinikum bestätigt. Der Bundespolizei des Flughafen wurden zuvor die Flugdaten mitgeteilt und er ihnen vor dem Abflug vorgestellt. Er macht auch dort geltend reisefähig zu sein und nun ausreisen zu wollen. Seine Vertrauensperson begleitete ihn auf dem Luftweg auf seinen Wunsch hin bis Moskau unterstütze ihm beim Einchecken nach Damaskus und organisierte den Empfang durch den Bruder in Syrien. Beste Grüße

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Jens-Martin Rode
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für die Beantwortung meiner IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüße…
An Oberspreewald-Lausitz Details
Von
Jens-Martin Rode
Betreff
AW: Bericht bei lr-online über erfolgte Rückführung eines Geflüchteten nach Syrien: Nachfrage nach Sachstand und Rechtsgrundlage [#63149]
Datum
4. April 2019 13:53
An
Oberspreewald-Lausitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für die Beantwortung meiner IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jens-Martin Rode Anfragenr: 63149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>