Influencer-Kampagnen der bpb zur Bundestagswahl 2017

- Alle relevanten Dokumente zur Influencer-Kampagne zum Thema „Bundestagswahl 2017“ mit dem Hashtag „#erstewahl2017“ aus dem Jahr 2017 mit sechs YouTuber/innen (Sofia Martinez, Alycia Marie, Moritz Garth, Malternativ, Salomé Sylvana und Silvi Carlson) und 21 Instagramer/innen (u. a. susixheaven und chaginger).

- Alle relevanten Dokumente zur Influencer-Kampagne zum Thema „Space Cabin“ aus dem Jahr 2017 mit den YouTubern Rick Garrido und Steve Schuto (Space Frogs).

Ich bitte insbesondere aber nicht abschließend um Dokumente zur Konzeption und Vergabe, Verträge und sämtliche Vereinbarungen mit den beteiligten Influencer/innen, Agenturen und Firmen sowie eine Aufstellung der Kosten.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. März 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle relevante…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
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Betreff
Influencer-Kampagnen der bpb zur Bundestagswahl 2017 [#63218]
Datum
30. März 2019 19:30
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle relevanten Dokumente zur Influencer-Kampagne zum Thema „Bundestagswahl 2017“ mit dem Hashtag „#erstewahl2017“ aus dem Jahr 2017 mit sechs YouTuber/innen (Sofia Martinez, Alycia Marie, Moritz Garth, Malternativ, Salomé Sylvana und Silvi Carlson) und 21 Instagramer/innen (u. a. susixheaven und chaginger). - Alle relevanten Dokumente zur Influencer-Kampagne zum Thema „Space Cabin“ aus dem Jahr 2017 mit den YouTubern Rick Garrido und Steve Schuto (Space Frogs). Ich bitte insbesondere aber nicht abschließend um Dokumente zur Konzeption und Vergabe, Verträge und sämtliche Vereinbarungen mit den beteiligten Influencer/innen, Agenturen und Firmen sowie eine Aufstellung der Kosten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für politische Bildung
IFG-Antrag vom 30.03.2019, Eingang 01.04.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in   Ihre Anfrage nach dem Informationsfre…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
IFG-Antrag vom 30.03.2019, Eingang 01.04.2019
Datum
10. April 2019 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in   Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 01.04.2019 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen und wird derzeit vom zuständigen Referat geprüft.   Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 02. Mai 2019. Bereits jetzt ist abzusehen, dass die Unterlagen auf die Erwähnung personenbezogener Daten (vgl. § 5 Abs. 1 IFG) sowie auf die mögliche Freigabe geistigen Eigentums (vgl. § 6  IFG)  hin überprüft werden müssen. Darüber hinaus müssten die Abschriften ggf. geschwärzt werden. Die Bearbeitung der von Ihnen angeforderten Dokumente stellt mithin einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar. Die Gebühr bemisst sich auf der Grundlage der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) unter Berücksichtigung des auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwands. Insoweit würden unter Heranziehung des § 1 Abs. 1 IFGGebV i.V.m. 2.2 Teil A des Gebühren- und Anlageverzeichnisses vorliegend Gebühren zwischen 30, -- € und 500,-- € anfallen. Eine genaue Festsetzung der Gebühr kann derzeit nicht gemacht werden. Bitte teilen Sie uns kurz mit, ob Sie trotz grundsätzlicher Gebührenpflicht an der Auskunftserteilung festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG<< Adresse entfernt >>Antrag vom 30.03.2019, Eingang 01.04.2019 [#63218] Sehr geehrte Damen und…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG<< Adresse entfernt >>Antrag vom 30.03.2019, Eingang 01.04.2019 [#63218]
Datum
16. April 2019 14:50
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der zu hohen Gebühren ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63218 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/

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Bundeszentrale für politische Bildung
Auskunft nach dem IFG - Ihr Antrag vom 01.05.2019 - Eingang 02.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Auskunft nach dem IFG - Ihr Antrag vom 01.05.2019 - Eingang 02.05.2019
Datum
3. Juni 2019 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
946,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie unser Antwortschreiben auf Ihren o.g. Antrag. Wir hoffen Ihnen damit gedient zu haben. Sollten Sie Rückfragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen