Verwaltungsvorschriften Anerkennung Gemeinnützigkeit

Geltende Verwaltungsvorschriften zur Prüfung von Vereinssatzungen hinsichtlich der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke (§§ 51-58 AO).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. März 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
  • Kosten dieser Information:
    252,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvorschriften Anerkennung Gemeinnützigkeit [#63258]
Datum
31. März 2019 20:02
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Geltende Verwaltungsvorschriften zur Prüfung von Vereinssatzungen hinsichtlich der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke (§§ 51-58 AO).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzbehörde Hamburg
Az.: O 1982 – 2019 / 003 - 51 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag über das Portal „fragdenstaat.de“ habe ic…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Verwaltungsvorschriften Anerkennung Gemeinnützigkeit [#63258]
Datum
5. April 2019 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,3 KB


Az.: O 1982 – 2019 / 003 - 51 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag über das Portal „fragdenstaat.de“ habe ich zuständigkeitshalber erhalten. Um die Bearbeitung fortsetzen zu können, bitte ich Sie zunächst, mir Ihre postalische Anschrift zu nennen. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötige ich diese für die Bekanntgabe einer etwaigen Entscheidung und etwaiger Gebührenbescheide. § 13 Abs. 2 S. 1 HmbTG sieht jedenfalls für Ablehnungen die Schriftform vor; E-Mail ist leider nicht möglich. In der Sache begehren Sie die Zusendung geltender Verwaltungsvorschriften zur Prüfung von Vereinssatzungen hinsichtlich der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke (§§ 51-58 AO). Insoweit kann ich Ihnen nach Rücksprache mit der fachlich zuständigen Bearbeiterin mitteilen, dass nach überschlägiger Prüfung der AEAO für die §§ 51 - 68 AO sowie diverse BMF-Schreiben aus verschiedenen Bereichen (AO/USt/KSt) betroffen sein könnten. Diese Dokumente können Sie sich wie folgt selbst beschaffen: Auf der BMF-Homepage kann der AEAO mit Stand 31.01.2014 als pdf-Datei abgerufen werden zzgl. der Änderungen, die isoliert jeweils eigene pdf-Dateien bilden. Eine Listung aller für die Gemeinnützigkeit relevanten BMF-Schreiben liegt hier im Haus nicht vor. Einzelne (neuere) BMF-Schreiben sind aber ebenfalls über die BMF-Homepage über die Bereiche AO/USt/KSt abrufbar. Gleichzeitig möchte ich Sie auf eine etwaige Gebührenpflicht Ihres Auskunftsantrags gem. § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen. Die Gebühr hängt von dem Umfang der begehrten Information ebenso ab, wie vom Schwierigkeitsgrad der ggfs. erforderlichen rechtlichen Prüfung und von den im Einzelfall erforderlich werdenden sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen. Die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) sieht hierfür Gebühren bis zu 500,00 EUR vor. Diesen Hinweis auf die Gebührenhöhe verstehen Sie bitte nicht abschreckend, sondern zu Ihrer Information. Eine genauere Ermittlung aller möglicherweise noch relevanten BMF-Schreiben erfordert nach Auskunft der fachlich zuständigen Bearbeiterin einen Arbeitsaufwand von geschätzt mindestens 4 Stunden. Bei einem Stundensatz von 63,00 € würden sich nach vorläufiger Einschätzung daher Gebühren i.H.v. mindestens 252,00 € ergeben. Bitte teilen Sie mir bis zum Do., 11.04. mit, ob Sie eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags wünschen und verbinden dies ggfs. mit einer Angabe Ihrer postalischen Anschrift. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich mich nach dem 11.04. bis Ostern urlaubsbedingt nicht im Dienst befinde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihre rasche Antwort und die darin enthaltenen Informationen. Au…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltungsvorschriften Anerkennung Gemeinnützigkeit [#63258]
Datum
13. April 2019 12:40
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihre rasche Antwort und die darin enthaltenen Informationen. Auf die Ermittlung aller BMF-Schreiben verzichte ich angesichts der Kosten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Finanzbehörde Hamburg
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Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. April 2019 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen

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