Anrufung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach § 14 HmbTG
Sehr geehrte Damen und Herren,
dies ist eine Anrufung der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach § 14 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Am 20.2.2014 habe ich die Hamburger Schulbehörde über die Plattform "fragdenstaat.de" mit einem Antrag nach § 1 HmbTG um den Zugang zu der Studie "Religiös gefärbte Konfliktlagen an Hamburger Schulen" des "Landesinstituts Lehrerbildung und Schulentwicklung" gebeten. Der Vorgang ist hier zu finden: https://fragdenstaat.de/a/5781 Der Antrag wurde auf elektronischem Weg gestellt, was nach § 11 (1) HmbTG zulässig ist.
Auf diesen Antrag hin erhielt ich keinerlei Reaktion von der Schulbehörde, obwohl sie nach § 13 (1) HmbTG zu einer Bescheidung innerhalb von vier Wochen verpflichtet war.
Am 23.3.2014 machte ich auf gleichem Weg die Schulbehörde auf das Fristversäumnis aufmerksam und verlangte Auskunft zum Stand meines Antrags.
Auch auf diese Nachricht darauf erhielt ich keinerlei Antwort der auskunftspflichtigen Behörde.
Ich bitte Sie mich bei der Durchsetzung meines von der Schulbehörde nun seit mehr als zwei Monaten ignorierten Antrages zu unterstützen.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Mai 2014
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11. Juni 2014
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