GroKo verteidigt Herdprämie

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Bundesregierung hält das Betreuungsgeld für verfassungskonform. Der Bund habe das Gesetz erlassen dürfen, Grundrechte seien nicht verletzt, heißt es in einer 84-seitigen Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht. [1]

Ich bitte um die Stellungnahme.
Sollte das Bundeskanzleramt nicht zuständig sein, bitte ich um die Weitersendung an eine andere Bundesbehörde und eine Nachricht an mich,

[1] http://taz.de/Gutachten-der-Bundesregierung/!138629/

Ergebnis der Anfrage

Stellungnahme wie gewünscht erhalten, siehe letzter Eintrag, da zwischenzeitlich 15 Seiten fehlten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2014
  • Frist
    21. Juni 2014
  • Kosten dieser Information:
    22,40 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesregier…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GroKo verteidigt Herdprämie [#6454]
Datum
19. Mai 2014 03:02
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesregierung hält das Betreuungsgeld für verfassungskonform. Der Bund habe das Gesetz erlassen dürfen, Grundrechte seien nicht verletzt, heißt es in einer 84-seitigen Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht. [1] Ich bitte um die Stellungnahme. Sollte das Bundeskanzleramt nicht zuständig sein, bitte ich um die Weitersendung an eine andere Bundesbehörde und eine Nachricht an mich, [1] http://taz.de/Gutachten-der-Bundesregierung/!138629/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "GroKo verteidigt Herdprämie" vom 19.…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: GroKo verteidigt Herdprämie [#6454]
Datum
21. Juni 2014 04:15
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "GroKo verteidigt Herdprämie" vom 19.05.2014 (#6454) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "GroKo verteidigt Herdprämie" vom 19.…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: AW: GroKo verteidigt Herdprämie [#6454]
Datum
7. Juli 2014 22:03
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "GroKo verteidigt Herdprämie" vom 19.05.2014 (#6454) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Stellungnahme der Bundesregierung an das Bundesverfassungsgeric…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
15. Juli 2014
Status
Warte auf Antwort
Stellungnahme der Bundesregierung an das Bundesverfassungsgericht. Gutachten von Universitäts Prof. Dr. Michael Sachs
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "GroKo verteidigt Herdprämie" [#6454]
Datum
17. Juli 2014 11:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6454 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Die Kosten für den Informationszugang wurden mir mit 22,40 € in Rechnung gestellt. Dabei wird erwähnt, dass pro A4 Seite mir 10 Cent in Rechnung gestellt wird, was bei 74 Seiten 7,40 € sind. Ich hätte dieses Gutachten gern digital gehabt, so dass mir die Gebühren erspart wurden wären. Selbst wenn eine elektronische Übersendung nicht möglich ist, so ist unklar wie sich die weiteren Kosten zusammen setzen. Das Gutachten wurde ja nicht auf Grund meines IFG-Antrag erstellt, sondern musste lediglich an mich weiter geleitet werden. Ich weiße außerdem auf § 2 IFGGebV hin. Immerhin handelt es sich bei diesem Thema um ein sehr umstrittenes Thema. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "GroKo verteidigt Herdprämie" [#6454]
Datum
26. Juli 2014 01:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6454 Ergänzend zu meiner E-Mail vom 17. Juli möchte ich außerdem darauf hinweisen, dass auf Seite 60 der Text abgeschnitten ist und sich auf Seite 61 eine Fehlermeldung. Da es nach Aussage des Bundeskanzleramt 74 Seiten sind, fehlen über 10 Seiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "GroKo verteidigt Herdprämie" [#6454]
Datum
26. Juli 2014 01:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6454 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeic…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "GroKo verteidigt Herdprämie" [#6454]
Datum
29. Juli 2014 09:38
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-735/001 II#0035 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen zunächst direkt an das Bundeskanzleramt zu wenden und dort um Ergänzung der fehlenden Seiten zu bitten. Die fehlenden Seiten beruhen möglicherweise auf einem technischen Fehler. Im Bescheid des Bundeskanzleramts vom 15.07.2014 wird die Höhe der Gebühren erläutert. Gem. der Verordnung über Gebühren und und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) können für die Herausgabe von Abschriften 15 bis 125 Euro Gebühren erhoben werden (Teil A Nr 2.1). Das Bundeskanzleramt hat sich bei der Bearbeitung Ihres IFG-Antrages an der Mindestgebühr orientiert zusätzlich der Auslagen für Kopien. Aus meiner Sicht ist an der Höhe der Gebühren nichts auszusetzen. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Ich habe gerade versucht, Sie telefonisch zu e…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "GroKo verteidigt Herdprämie" [#6454]
Datum
30. Juli 2014 13:42
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Ich habe gerade versucht, Sie telefonisch zu erreichen, jedoch schlug dies bisher fehl. Besteht die Möglichkeit, die Kosten etwas zu senken. immerhin wird bzw. wurde um dieses Thema eine intensive emotionale Debatte geführt. (§ 2 IFGGebV) Weiterhin möchte ich außerdem darauf hinweisen, dass auf Seite 60 der Text abgeschnitten ist und sich auf Seite 61 eine Fehlermeldung. Da es Ihrer Aussage nach 74 Seiten sind, fehlen über 10 Seiten. Daher bitte ich Sie, mir das komplette Dokument zukommen zulassen. Ich würde eine digitale Form bevorzugen; das wäre auch ganz im Sinne des Steuerzahlers. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Anhang enthält die restlichen 15 Seiten
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
4. August 2014
Status
Anfrage abgeschlossen