Bodenproben vom Recyclinghof Offakamp

die Genehmigung zur Bodenprobenentnahme am 20. und 21.05.2014 auf dem Gelände des ehemaligen Recyclinghofs am Offakamp u.a. an den Grenzen der benachbarten Grungstücke.
Wir Anwohner erwarten eine Antwort auf die Frage, warum Proben entnommen wurden. 2005 ist ein umfassendes zigSeiten starkes Gutachten erstellt worden. Als Anwohner sind wir auch an den Ergebnissen der Bodenanalysen interessiert, da wir annehmen, dass das Bodengift über die Grenze auch in unsere Gärten gelangt ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2014
  • Frist
    24. Juni 2014
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
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Betreff
Bodenproben vom Recyclinghof Offakamp [#6472]
Datum
23. Mai 2014 11:02
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Genehmigung zur Bodenprobenentnahme am 20. und 21.05.2014 auf dem Gelände des ehemaligen Recyclinghofs am Offakamp u.a. an den Grenzen der benachbarten Grungstücke. Wir Anwohner erwarten eine Antwort auf die Frage, warum Proben entnommen wurden. 2005 ist ein umfassendes zigSeiten starkes Gutachten erstellt worden. Als Anwohner sind wir auch an den Ergebnissen der Bodenanalysen interessiert, da wir annehmen, dass das Bodengift über die Grenze auch in unsere Gärten gelangt ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, die Untersuchungsergebnisse liegen noch nicht vor. Diese Auskunft ist kosten…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
Antwort zur Anfrage: Bodenproben vom Recyclinghof Offakamp [#6472]
Datum
5. Juni 2014 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, die Untersuchungsergebnisse liegen noch nicht vor. Diese Auskunft ist kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ...uns Anwohner interessiert neben der Ergebnisse der bodenanalyse auch die Beant…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
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Betreff
AW: Antwort zur Anfrage: Bodenproben vom Recyclinghof Offakamp [#6472]
Datum
5. Juni 2014 10:04
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ...uns Anwohner interessiert neben der Ergebnisse der bodenanalyse auch die Beantwortung der Frage warum eine bodenanalyse veranlasst wurde, aus welchem Grund und wer die beprobung verwerten will. Ich bitte um Beantwortung. MfG Antragsteller/in Bürgerinitiative bplan 58 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6472 Antwort an: <&l…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
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Betreff
AW: AW: Antwort zur Anfrage: Bodenproben vom Recyclinghof Offakamp [#6472]
Datum
23. Juni 2014 14:25
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bodenproben vom Recyclinghof Offakamp&quo…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Antwort zur Anfrage: Bodenproben vom Recyclinghof Offakamp [#6472]
Datum
29. Juni 2014 08:02
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bodenproben vom Recyclinghof Offakamp" vom 23.05.2014 (#6472) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr gehrte Frau Antragsteller/in, zu Ihrer Information wird Ihnen mitgeteilt, dass in dieser Angelegenheit die Z…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
Antwort zur Nachfrage vom 05.06.2014: Bodenproben vom Recyclinghof Offakamp [#6472]
Datum
9. Juli 2014 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr gehrte Frau Antragsteller/in, zu Ihrer Information wird Ihnen mitgeteilt, dass in dieser Angelegenheit die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen liegt. Ihre o.g. Nachfrage wurde weitergeleitet und wird durch Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Eimsbüttel
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.06.2014 Sehr geehrte Fra…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.06.2014
Datum
10. Juli 2014 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 05.06.2014, hier eingegangen am 09.07.2014. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. In Ihrem Antrag stellen Sie Fragen betreffend den Hintergrund der Bodenprobenentnahme und die künftige Verwertung der Ergebnisse auf dem Grundstück des Recyclinghofes am Offakamp. Aus dem Hamburgischen Transparenzgesetz ergibt sich ein umfassendes Informationsrecht im Rahmen der im Gesetz festgelegten Einschränkungen. Jeder Person sind die beanspruchten Informationen von den zuständigen, auskunftspflichtigen Stellen unverzüglich zugänglich zu machen (§1 HmbTG). Im Gesetz sind diese Informationen definiert als "alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung" (§ 2 Abs. 1 HmbTG). In dem Antrag auf Information sind die beanspruchten Informationen zu bezeichnen (§ 11 Abs. 2 HmbTG). Daher ist es erforderlich, dass der Antrag Angaben zum Thema, zum Zeitraum, zu bestimmten Sachverhalten oder Vorfällen oder zu den Informationen, in die Einsicht genommen werden soll, enthält. Ihr Antrag erfüllt diese Voraussetzungen nicht, da er nicht auf den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen, sondern auf die Beantwortung konkreter Fragen durch die Verwaltung gerichtet ist. Zur Beantwortung dieser Fragen wären durch den LIG zunächst die hier vorhandenen Akten und Unterlagen zu sichten und dann zu einer Antwort zusammenzustellen. Einen solchen Anspruch gibt das HmbTG nicht, da es nur den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen ermöglicht und nicht die Abfrage von in der Verwaltung vorhandenem Wissen vorsieht (vgl. § 11 Abs. 1 HmbTG). Dementsprechend haben Sie die Möglichkeit, nach konkreten Unterlagen zu fragen, aus denen sich eine Antwort auf Ihre Fragen zum Recyclinghof Offakamp ergeben könnte. Sofern diese umfänglich sind, würde sich eine Akteneinsicht anbieten. Wenn Sie hierüber keine Kenntnisse haben, können Sie alternativ auch sämtliche Akten/Aufzeichnungen zu einem bestimmten Thema oder Einsicht in dieselben verlangen. Sodann können Sie selbst ermitteln, inwiefern sich die Antworten auf Ihre Fragen aus diesen Unterlagen ergeben. Dies wäre für Sie - wegen des hiermit verbundenen Verwaltungsaufwands - jedoch voraussichtlich mit entsprechenden Gebühren verbunden, weil die Unterlagen zunächst zusammengestellt und dann vor allem inhaltlich darauf hin zu prüfen sind, ob gesetzliche Ausschlussgründe gegen eine vollständige Veröffentlichung derselben bestehen und daher Schwärzungen vorzunehmen sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.06.2014 [#6472] Seh…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.06.2014 [#6472]
Datum
25. Juli 2014 18:33
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bodenproben vom Recyclinghof Offakamp" vom 23.05.2014 (#6472) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.Wann kann ich die Ergebnisse der Bodenproben einsehen? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Eimsbüttel
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.06.2014 [#6472] Sehr…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.06.2014 [#6472]
Datum
30. Juli 2014 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, zu Ihrer Information wird Ihnen mitgeteilt, dass in dieser Angelegenheit die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen und nicht beim Bezirksamt Eimsbüttel liegt. Ihre o.g. Nachfrage wurde weitergeleitet und wird durch Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Eimsbüttel
WG: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.06.2014 [#6472] Sehr…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
WG: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.06.2014 [#6472]
Datum
31. Juli 2014 17:43
Status
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 25. Juli 2014, hier eingegangen am 30. Juli 2014. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie Zugang zu Informationen über auf dem Gelände des Recyclinghofes Offakamp durchgeführte Bodenproben. Da Ausschlussgründe nach dem HmbTG nicht ersichtlich sind, wird Ihnen Informationszugang zu folgenden Akten/Unterlagen gewährt: Bericht über Altlasten - Schadstoffuntersuchung und orientierende Baugrunduntersuchung Der Informationszugang wird gewährt in Form einer Akteneinsicht. Die Akten/Unterlagen stehen in den Diensträumen des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen zur Einsichtnahme zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie unter der Rufnummer 040 - 42823 - 4006 einen Termin. Die Anfertigung von Kopien vor Ort wird gegen Kostenerstattung (ab der elften Kopie) gewährt. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, werden gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben. Die Gebühr wird (nach Abschluss der Einsichtnahme) in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. Aufgrund der zu leistenden Vorarbeiten und Durchführung der Akteneinsicht ist mit Gebühren in Höhe von ca. 250 EUR zu rechnen. Hinweis: Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihrem Informationsanspruch nicht hinlänglich nachgekommen wurde oder dass Sie von der auskunftspflichtigen Stelle eine unzulängliche Antwort erhalten haben, können Sie den Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit anrufen (§ 14 Abs. 1 S. 1 HmbTG). Mit freundlichen Grüßen