Errichtungsanordnungen im Zusammenhang mit Polizei-Analyse-System PIAV

Anfrage an: Bundeskriminalamt

a.) Errichtungsanordnung für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV),
b.) Errichtungsanordnungen für die in PIAV eingesetzten Verbunddateien, die deren Einsatz im Zusammenhang mit PIAV regeln bzw. beschreiben.

Bitte beachten Sie:

Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Aufgrund meiner schlechten Erfahrungen mit dem BKA weise ich hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Juni 2014
  • Frist
    8. Juli 2014
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Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a.) Errichtungsa…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Errichtungsanordnungen im Zusammenhang mit Polizei-Analyse-System PIAV [#6535]
Datum
5. Juni 2014 08:28
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a.) Errichtungsanordnung für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV), b.) Errichtungsanordnungen für die in PIAV eingesetzten Verbunddateien, die deren Einsatz im Zusammenhang mit PIAV regeln bzw. beschreiben. Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Aufgrund meiner schlechten Erfahrungen mit dem BKA weise ich hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Bundeskriminalamt
Rückfragen
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Rückfragen
Datum
10. Juni 2014
Status
Anfrage abgeschlossen

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Michael Ebeling
AW: Rückfragen [#6535] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen IFG-Antrag aus Kostengründen zur…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Rückfragen [#6535]
Datum
17. Juni 2014 18:40
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen IFG-Antrag aus Kostengründen zurück. Viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 6535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>