AStA-Plenumsprotokoll vom 10.03.2014

Das Protokoll des AStA-Plenums vom 10.03.2014. Dieses fehlt in der öffentlich einsehbaren Übersicht (http://www.asta.ms/index.php/material-infos/asta-protokolle).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2014
  • Frist
    12. Juli 2014
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Micha Greif
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An AStA der Universität Münster Details
Von
Micha Greif
Betreff
AStA-Plenumsprotokoll vom 10.03.2014 [#6545]
Datum
8. Juni 2014 17:35
An
AStA der Universität Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll des AStA-Plenums vom 10.03.2014. Dieses fehlt in der öffentlich einsehbaren Übersicht (http://www.asta.ms/index.php/material-infos/asta-protokolle).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Micha Greif <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Micha Greif
AStA der Universität Münster
Sehr geehrter Herr Greif, vielen dank für Ihre wichtige Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz und weiteren Ge…
Von
AStA der Universität Münster
Betreff
AW: AStA-Plenumsprotokoll vom 10.03.2014 [#6545]
Datum
13. Juni 2014 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Greif, vielen dank für Ihre wichtige Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz und weiteren Gesetzen. Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass Sie auf dem Plenum anwesend waren und deshalb natürlich jederzeit hätten persönlich anfragen können. Wir sind uns ja des Öfteren über den Weg gelaufen. Dieses Protokoll muss also, da nicht veröffentlicht, Ihrer Ansicht nach, irgendetwas böses enthalten. Es kann ja auch so sein, dass im Zuge des Wechsels im verantwortlichen Referat und aufgrund der Semesterferien die Veröffentlichung dieses Protokolls untergegangen ist. Auch möchte ich auf § 3 unserer Satzung hinweisen, in welcher unabhängig von irgendwelchen Gesetzen eine Auskunftspflicht an immatrikulierte Studierende geregelt ist. Da Sie mich aber nicht als politisch gewählte Interessensvertretung, sondern als Behörde anerkennen, was ich übrigens überaus dreist finde, muss das Gesetz bemüht werden. Ich würde dann gerne auch das Gehalt einer Behördenleitung erhalten, was nach Ihren bisherigen Recherchen wohl aber nicht der Fall ist. Im Übrigen sehe ich, dass Sie im Namen des Semesterspiegels auf dem Plenum am 10.3. waren. Ich würde also gerne wissen, ob Sie im Namen des Semesterspiegels anfragen? Hier wäre die Situation gegeben, dass eine rechtliche Anfrage von einem Organ der Studierendenschaft an ein anderes Organ der Studierendenschaft gestellt wird, dessen Rechtsaufsicht jeweils der AStA-Vorsitzende ist. Dies impliziert beinahe, dass ich bei mir selber über den rechtlichen Weg angefragt habe. Ein Vorgang, der an Schizophrenie nicht zu überbieten ist. Ich würde Sie in Zukunft bitten, den AStA nicht mehr als Behörde einzustufen und die Dinge innerhalb der Studierendenschaft zu klären. Eine Plattform wie diese zu nutzen heißt, dass Sie davon ausgehen, für bestimmte Informationen nur den Rechtsweg nutzen zu können. Hier sei gesagt, dass wir - wie gesagt - Anfragen nach § 3 der Satzung bearbeiten und falls dies nicht der Fall ist, wäre der korrekte Weg, sich zunächst bei der nächst höheren Rechtsaufsicht, dem Rektorat, zu beschweren. Jedoch ohne die Anfrage nach unserer Satzung (oder einen formlosen Hinweis), sondern direkt nach übergeordneten Gesetzen, sogar beim letzten Mal mit Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten, kann ich gar nicht handeln, da manche Abläufe nicht immer von mir kontrolliert werden. Im Sinne der Transparenz wüsste ich gerne, was der Landesdatenschutzbeauftragte bei der letzten Anfrage geantwortet hat, diese Antwort halten Sie der interessierten Öffentlichkeit vor. Im Sinne der Gleichbehandlung wäre dies durchaus angebracht. Ich werde Ihnen das Protokoll in der von Ihnen gesetzten Frist zusenden. Bitte gedulden Sie sich bis dahin. Mit freundlichen Grüßen
Micha Greif
Sehr geehrt<< Anrede >> alle Menschen habe das Recht, öffentliche Informationen zu erhalten. Wie du r…
An AStA der Universität Münster Details
Von
Micha Greif
Betreff
AW: AW: AStA-Plenumsprotokoll vom 10.03.2014 [#6545]
Datum
14. Juli 2014 08:02
An
AStA der Universität Münster
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> alle Menschen habe das Recht, öffentliche Informationen zu erhalten. Wie du richtig festgestellt hast, haben Studis zusätzlich noch einen Anspruch an den AStA auf Grundlage der Satzung der Studierendenschaft. Da ich bisher trotzdem leider oft unzureichende oder gar keine Antworten erhielt, halte ich es für absolut legitim, über fragdenstaat.de anzufragen. In der letzten Mail sagtest du mir zu, dass AStA-Plenumsprotokoll vom 10.03.2014 in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zuzusenden. Diese ist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte sende mir das Protokoll nun über diese Mailadresse zu. Sollte es Hinderungsgründe geben, bitte ich um entsprechende Information. Mit freundlichen Grüßen, Micha Greif Anfragenr: 6545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
AStA der Universität Münster
Plenumsprotokolle Sehr geehrter Herr Greif, die gewünschten Protokolle sind unter http://www.asta.ms/index.php/ma…
Von
AStA der Universität Münster
Betreff
Plenumsprotokolle
Datum
14. Juli 2014 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Greif, die gewünschten Protokolle sind unter http://www.asta.ms/index.php/material-infos/asta-protokolle/3927-protokolle-asta-bach abrufbar. Hochachtungsvoll,

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Micha Greif
AW: Plenumsprotokolle [#6545] Sehr geehrt<< Anrede >> bis heute morgen war der entsprechende Link (h…
An AStA der Universität Münster Details
Von
Micha Greif
Betreff
AW: Plenumsprotokolle [#6545]
Datum
14. Juli 2014 18:18
An
AStA der Universität Münster
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bis heute morgen war der entsprechende Link (http://www.asta.ms/images/protokolle/bach/2014-03-10-ergebnis.pdf) noch verwaist. Jetzt steht das Dokument, mehr als 3 Monate nach dem Plenum, endlich öffentlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Micha Greif Anfragenr: 6545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>