Sehr geehrter Herr Greif,
vielen dank für Ihre wichtige Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz und weiteren Gesetzen. Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass Sie auf dem Plenum anwesend waren und deshalb natürlich jederzeit hätten persönlich anfragen können. Wir sind uns ja des Öfteren über den Weg gelaufen. Dieses Protokoll muss also, da nicht veröffentlicht, Ihrer Ansicht nach, irgendetwas böses enthalten. Es kann ja auch so sein, dass im Zuge des Wechsels im verantwortlichen Referat und aufgrund der Semesterferien die Veröffentlichung dieses Protokolls untergegangen ist.
Auch möchte ich auf § 3 unserer Satzung hinweisen, in welcher unabhängig von irgendwelchen Gesetzen eine Auskunftspflicht an immatrikulierte Studierende geregelt ist. Da Sie mich aber nicht als politisch gewählte Interessensvertretung, sondern als Behörde anerkennen, was ich übrigens überaus dreist finde, muss das Gesetz bemüht werden. Ich würde dann gerne auch das Gehalt einer Behördenleitung erhalten, was nach Ihren bisherigen Recherchen wohl aber nicht der Fall ist.
Im Übrigen sehe ich, dass Sie im Namen des Semesterspiegels auf dem Plenum am 10.3. waren. Ich würde also gerne wissen, ob Sie im Namen des Semesterspiegels anfragen? Hier wäre die Situation gegeben, dass eine rechtliche Anfrage von einem Organ der Studierendenschaft an ein anderes Organ der Studierendenschaft gestellt wird, dessen Rechtsaufsicht jeweils der AStA-Vorsitzende ist. Dies impliziert beinahe, dass ich bei mir selber über den rechtlichen Weg angefragt habe. Ein Vorgang, der an Schizophrenie nicht zu überbieten ist.
Ich würde Sie in Zukunft bitten, den AStA nicht mehr als Behörde einzustufen und die Dinge innerhalb der Studierendenschaft zu klären. Eine Plattform wie diese zu nutzen heißt, dass Sie davon ausgehen, für bestimmte Informationen nur den Rechtsweg nutzen zu können. Hier sei gesagt, dass wir - wie gesagt - Anfragen nach § 3 der Satzung bearbeiten und falls dies nicht der Fall ist, wäre der korrekte Weg, sich zunächst bei der nächst höheren Rechtsaufsicht, dem Rektorat, zu beschweren. Jedoch ohne die Anfrage nach unserer Satzung (oder einen formlosen Hinweis), sondern direkt nach übergeordneten Gesetzen, sogar beim letzten Mal mit Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten, kann ich gar nicht handeln, da manche Abläufe nicht immer von mir kontrolliert werden. Im Sinne der Transparenz wüsste ich gerne, was der Landesdatenschutzbeauftragte bei der letzten Anfrage geantwortet hat, diese Antwort halten Sie der interessierten Öffentlichkeit vor. Im Sinne der Gleichbehandlung wäre dies durchaus angebracht.
Ich werde Ihnen das Protokoll in der von Ihnen gesetzten Frist zusenden. Bitte gedulden Sie sich bis dahin.
Mit freundlichen Grüßen