Kosten der neuen Schilder "Bundesnachrichtendienst" in Rahmen der "Transparenz-Offensive"

Die Kosten für die sechs neuen Schilder, die Sie an den nun enttarnten Standorten: Bad Aibling, Gablingen, Stockdorf und Söcking (alle Bayern) sowie in Rheinhausen (Baden-Württemberg) und Schöningen (Niedersachsen) installiert bzw. angeschraubt haben. Unter den Kosten werden hier die reinen Materialkosten für die sechs Schilder verstanden, ohne Montagekosten.

Gemäß Ihrer Pressemeldung unter: http://www.bnd.bund.de/DE/_Home/Startseite/Downloads/Umwidmung%20AST/Pressemitteilung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
haben Sie nun offiziell mitgeteilt, dass die sechs Einrichtungen zum BND gehören.
Auf der Seite: http://www.bnd.bund.de/DE/_Home/Startseite/Aktuelles/Liste_Aktuelles/3_downloads.html
haben Sie nun auch sechs hübsche Fotos bereit gestellt, wo das neue Schild "Bundesnachrichtendienst" zu erkennen ist.

Auch wenn bisher der BND nicht unter das IFG fällt, würde ich mich freuen, wenn Sie dennoch diese Anfrage im Sinne der Transparenz beantworten könnten, da m.E. keine sicherheitsrelevante Risiken für die Antwort vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juni 2014
  • Frist
    15. Juli 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kosten für d…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
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Betreff
Kosten der neuen Schilder "Bundesnachrichtendienst" in Rahmen der "Transparenz-Offensive" [#6558]
Datum
13. Juni 2014 01:04
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten für die sechs neuen Schilder, die Sie an den nun enttarnten Standorten: Bad Aibling, Gablingen, Stockdorf und Söcking (alle Bayern) sowie in Rheinhausen (Baden-Württemberg) und Schöningen (Niedersachsen) installiert bzw. angeschraubt haben. Unter den Kosten werden hier die reinen Materialkosten für die sechs Schilder verstanden, ohne Montagekosten. Gemäß Ihrer Pressemeldung unter: http://www.bnd.bund.de/DE/_Home/Startseite/Downloads/Umwidmung%20AST/Pressemitteilung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 haben Sie nun offiziell mitgeteilt, dass die sechs Einrichtungen zum BND gehören. Auf der Seite: http://www.bnd.bund.de/DE/_Home/Startseite/Aktuelles/Liste_Aktuelles/3_downloads.html haben Sie nun auch sechs hübsche Fotos bereit gestellt, wo das neue Schild "Bundesnachrichtendienst" zu erkennen ist. Auch wenn bisher der BND nicht unter das IFG fällt, würde ich mich freuen, wenn Sie dennoch diese Anfrage im Sinne der Transparenz beantworten könnten, da m.E. keine sicherheitsrelevante Risiken für die Antwort vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der neuen Schilder "Bundesnac…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
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Betreff
AW: Kosten der neuen Schilder "Bundesnachrichtendienst" in Rahmen der "Transparenz-Offensive" [#6558]
Datum
19. Juli 2014 15:24
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der neuen Schilder "Bundesnachrichtendienst" in Rahmen der "Transparenz-Offensive"" vom 13.06.2014 (#6558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Auch wenn bisher der BND nicht unter das IFG fällt, würde ich mich freuen, wenn Sie dennoch diese Anfrage im Sinne der Transparenz beantworten könnten, da m.E. keine sicherheitsrelevante Risiken für die Antwort vorliegen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der neuen Schilder "Bundesnac…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kosten der neuen Schilder "Bundesnachrichtendienst" in Rahmen der "Transparenz-Offensive" [#6558]
Datum
25. August 2014 12:36
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der neuen Schilder "Bundesnachrichtendienst" in Rahmen der "Transparenz-Offensive"" vom 13.06.2014 (#6558) wurde noch nicht beantwortet. Auch wenn der BND nicht unter das IFG fällt, so erbitte ich dennoch eine Antwort zu erhalten. Die Begründung für eine Antwort habe ich bereits geschrieben, im Zweifelsfall können Sie die gesamte Korrespondenz auf FragDenStaat.de nachlesen, siehe den Link. Mittlerweile ist eine Antwort seit 42 Tagen überfällig. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesnachrichtendienst
Ihre E-Mail vom 25.08.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre erneute Anfrage vom 25.08.2014 wurde bereits…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Ihre E-Mail vom 25.08.2014
Datum
2. Oktober 2014 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre erneute Anfrage vom 25.08.2014 wurde bereits mit E-Mail vom 15.01.2014 beantwortet. Das IFG findet auf den Bundesnachrichtendienst keine Anwendung. Sie tragen zudem weder einen Sachverhalt vor, nach dem die Einschlägigkeit des UIG oder des VIG zu bejahen wäre. Ich bitte höflich darum, von weiteren Zuschriften, welche im gegenständlichen Zusammenhang stehen, abzusehen und damit unnötigen Verwaltungsaufwand und die dadurch entstehenden Kosten zu vermeiden. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass derartige Zusendungen künftig ohne weitere Reaktion bleiben werden.