Rahmenvertrag mit Verizon Deutschland über Internet-Zugänge des Bundes

Den "Rahmenvertrag zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Verizon Deutschland GmbH", wie berichtet in https://<< Adresse entfernt >>/2014/arbeitserleichterung-fuer-die-nsa-deutscher-bundestag-bezieht-internet-von-us-anbieter-verizon/

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2014
  • Frist
    29. Juli 2014
  • 2 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den "Rahmen…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Rahmenvertrag mit Verizon Deutschland über Internet-Zugänge des Bundes [#6623]
Datum
25. Juni 2014 15:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den "Rahmenvertrag zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Verizon Deutschland GmbH", wie berichtet in https://netzpolitik.org/2014/arbeitserleichterung-fuer-die-nsa-deutscher-bundestag-bezieht-internet-von-us-anbieter-verizon/ Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
WG: IFG-Antrag - Rahmenvertrag mit Verizon Deutschland = FCber Internet-Zugänge des Bundes ZI4-13002/4#430 Sehr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
WG: IFG-Antrag - Rahmenvertrag mit Verizon Deutschland = FCber Internet-Zugänge des Bundes
Datum
26. Juni 2014 07:14
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#430 Sehr geehrter Herr Meister, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> senden. "FragdenStaat.de" kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: WG: IFG-Antrag - Rahmenvertrag mit Verizon Deutschland = FCber Internet-Zugänge des Bundes [#6623] Sehr geeh…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: WG: IFG-Antrag - Rahmenvertrag mit Verizon Deutschland = FCber Internet-Zugänge des Bundes [#6623]
Datum
1. Juli 2014 11:53
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Postadresse hängt an. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 6623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 25.6.2014 baten Sie um Aktenauskunft nach …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
1. Juli 2014 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 25.6.2014 baten Sie um Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG). Da Umweltinformationen im Sinne des UIG und Verbraucherinformationen nach dem VIG nicht betroffen sind, kommt allenfalls eine Auskunft nach dem IFG in Betracht. Sie baten (konkret) um die Übersendung des Rahmenvertrags (BVN-Vertrag) zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Verizon Deutschland GmbH. Hierauf erteile ich Ihnen folgenden Bescheid: Die Übersendung des beantragten Dokumentes wird Ihnen aus zwei Gründen verwehrt. 1. Unter Ziffer 4.3.3 des Vertrages haben sich die Vertragsparteien zur Vertraulichkeit über den Vertragsinhalt verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommt das Beschaffungsamt des BMI als vertragsführende Stelle nach. 2. Die in den Vertrag eingebundene Leistungsbeschreibung sowie die dazugehörigen Besprechungsprotokolle sind nach der Verschlusssachenanweisung als VS-nfD eingestuft und dürfen daher nicht an Dritte weitergegeben werden. Insoweit ist § 3 Nr. 4 IFG (Restriktion aufgrund Allgemeiner Verwaltungsvorschrift) einschlägig. Die Erteilung dieser Auskunft ist für Sie kosten- und gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Beschaffungsamt des BMI, Referat Z13, Brühler Straße 3, 53119 Bonn zu erheben. Mit freundlichen Grüßen