Datenaustausch zwischen Jobcentern und Zeitarbeitsfirmen unter Berücksichtigung des Datenschutzes

Immer wieder wird bekannt, dass Jobcenter und Zeitarbeitsfirmen persönliche Daten über Leistungsberechtigte austauschen und sowohl die Persönlichkeitsrechte als auch die Datenschutzvorschriften missachten.

Ein Beispiel aus dem Jobcenter Märkischer Kreis zeigt, dass offensichtlich Vereinbarungen mit den Zeitarbeitsfirmen am Erwerbslosen vorbei getroffen werden. Auch der eingeforderte Ergebnisbogen geht weit über die tatsächlich erforderlichen Daten hinaus.
http://www.beispielklagen.de/IFG052/Ergebnis_zum_Vermittlungsvorschlag.pdf

1. Bitte benennen oder übersenden Sie mir die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Datenaustausch der Arbeitsagenturen und Jobcenter mit Arbeitsgebern/Zeitarbeitsfirmen beschränken und die datenschutzrechtlichen Schutzräume der Erwerbslosen sicherstellen können.

2. Der Antwortbogen enthält bereits Vorgaben zu einer Leistungs- und Eignungsprüfung, die vermutlich in dieser Weise Prüfungskammern oder lizensierten Aufsichtsgremien vorbehalten bleiben. Bitte benennen Sie mir welche rechtlichen Schritte gegen solche anmassenden und oberflächlichen Leistungsbeurteilungen beschritten werden können.

3. Die Rückmeldungen solcher Arbeitgeber können bereits existenzbedrohende Bussgelder in Form von Sanktionen auslösen. Wenn aber Sanktionsandrohungen dazu genutzt werden können, um Lohngespräche zu manipulieren, wird der Arbeitsmarkt verfassungswidrig pervertiert. Bitte benennen Sie mir, welche gesetzlichen Regelungen vorgehalten werden, um diesem konkreten Missbrauch Einhalt zu gebieten und teilen Sie mir mit, auf welche Rückmeldedaten, sich die Jobcenter aus datenschutzrechtlichen Gründen beschränken müssen.

Ergebnis der Anfrage

Die beigefügte Antwort erfolgte durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit.

Die Antwort orientiert sich am nackten Gesetzestext und geht nicht auf die aufgezeigten Missstände in der Alltagspraxis ein.

Sowohl die Beratungspraxis als auch Leistungsakten (Akteneinsicht) samt Datenverarbeitungsnotizen (DV-Notizen) zeigen, dass sowohl weitergehende Nebenabsprachen zwischen Behördenmitarbeitern und Zeitarbeitsfirmen am Arbeitssuchenden vorbei getroffen werden.

Dabei werden Zeitarbeitsfirmen in den Stand versetzt durch die Art ihrer Rückmeldung Existenzbedrohende Sanktionen bei Leistungsberechtigten auszulösen, z.B. wenn diese nicht „gefügig“ sind oder wenn tatsächlich geführte Vorstellungsgespräche nicht zurückgemeldet werden.

Die „Anhörungen“ selbst sind häufig nur eine Farce. Der in der Antwort zitierte „wichtige Grund“ wird überwiegend zu Ungunsten der Erwerbslosen ausgelegt. Als „unbestimmter Rechtsbegriff“ unterliegt die abschließende Bewertung eines wichtigen Grundes ausschließlich der Sozialgerichtsbarkeit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2014
  • Frist
    26. August 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Immer wieder wir…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenaustausch zwischen Jobcentern und Zeitarbeitsfirmen unter Berücksichtigung des Datenschutzes [#6768]
Datum
24. Juli 2014 01:10
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Immer wieder wird bekannt, dass Jobcenter und Zeitarbeitsfirmen persönliche Daten über Leistungsberechtigte austauschen und sowohl die Persönlichkeitsrechte als auch die Datenschutzvorschriften missachten. Ein Beispiel aus dem Jobcenter Märkischer Kreis zeigt, dass offensichtlich Vereinbarungen mit den Zeitarbeitsfirmen am Erwerbslosen vorbei getroffen werden. Auch der eingeforderte Ergebnisbogen geht weit über die tatsächlich erforderlichen Daten hinaus. http://www.beispielklagen.de/IFG052/Ergebnis_zum_Vermittlungsvorschlag.pdf 1. Bitte benennen oder übersenden Sie mir die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Datenaustausch der Arbeitsagenturen und Jobcenter mit Arbeitsgebern/Zeitarbeitsfirmen beschränken und die datenschutzrechtlichen Schutzräume der Erwerbslosen sicherstellen können. 2. Der Antwortbogen enthält bereits Vorgaben zu einer Leistungs- und Eignungsprüfung, die vermutlich in dieser Weise Prüfungskammern oder lizensierten Aufsichtsgremien vorbehalten bleiben. Bitte benennen Sie mir welche rechtlichen Schritte gegen solche anmassenden und oberflächlichen Leistungsbeurteilungen beschritten werden können. 3. Die Rückmeldungen solcher Arbeitgeber können bereits existenzbedrohende Bussgelder in Form von Sanktionen auslösen. Wenn aber Sanktionsandrohungen dazu genutzt werden können, um Lohngespräche zu manipulieren, wird der Arbeitsmarkt verfassungswidrig pervertiert. Bitte benennen Sie mir, welche gesetzlichen Regelungen vorgehalten werden, um diesem konkreten Missbrauch Einhalt zu gebieten und teilen Sie mir mit, auf welche Rückmeldedaten, sich die Jobcenter aus datenschutzrechtlichen Gründen beschränken müssen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beant…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Datenaustausch zwischen Jobcentern und Zeitarbeitsfirmen unter Berücksichtigung des Datenschutzes [#6768]
Datum
24. Juli 2014 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Weiterleitung an die BA
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Weiterleitung an die BA
Datum
28. August 2014
Status
Warte auf Antwort

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
IFG052
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
IFG052
Datum
28. November 2014
Status
Anfrage abgeschlossen