Europäisch-kanadisches Handelsabkommen CETA

Den Text des "Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA), den die 28 EU-Mitgliedstaaten Anfang dieser Woche offiziell zur Prüfung erhalten haben, wie berichtet in http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/streit-ueber-investorenschutz-berlin-lehnt-freihandelsabkommen-mit-kanada-vorerst-ab-1.2063763

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  • Datum
    29. Juli 2014
  • Frist
    30. August 2014
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Text des &qu…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Europäisch-kanadisches Handelsabkommen CETA [#6793]
Datum
29. Juli 2014 11:34
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Text des "Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA), den die 28 EU-Mitgliedstaaten Anfang dieser Woche offiziell zur Prüfung erhalten haben, wie berichtet in http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/streit-ueber-investorenschutz-berlin-lehnt-freihandelsabkommen-mit-kanada-vorerst-ab-1.2063763
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Meister, Andre (netzpolitik.org / fragdenstaat.de) - IFG-Antrag vom 29.7.2014 - Text des CETA-Entwurfs Sehr g…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Meister, Andre (netzpolitik.org / fragdenstaat.de) - IFG-Antrag vom 29.7.2014 - Text des CETA-Entwurfs
Datum
31. Juli 2014 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, mit Schreiben vom 29. Juli haben Sie beantragt, den aktuellen Verhandlungstext des geplanten Freihandelsabkommens mit Kanada zu erhalten. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: 1. Ein Anspruch auf Informationszugang gemäß § 1 Abs. 1 IFG besteht im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen nicht: Die EU-Kommission hat uns keinen fertigen Verhandlungstext zugesandt. Ein solcher liegt der Bundesregierung - anders als in der Süddeutschen Zeitung berichtet - also nicht vor. 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Scharnhorststr. 34 - 37, 10115 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen