Überwachung nach IED-Richtlinie

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, wie viele Personen (Köpfe) in Ihrer Behörde für die Überwachung sogenannter IED-Anlagen zuständig sind und wie viele Überprüfungen im ersten Quartal 2014 stattgefunden haben.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2014
  • Frist
    2. September 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachung nach IED-Richtlinie [#6812]
Datum
1. August 2014 22:58
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, wie viele Personen (Köpfe) in Ihrer Behörde für die Überwachung sogenannter IED-Anlagen zuständig sind und wie viele Überprüfungen im ersten Quartal 2014 stattgefunden haben. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihren Informationsantrag zur Überwachung von IED-Anlagen. …
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Überwachung nach IED-Richtlinie [#6812] / Ihr Antrag vom 01.08.2014
Datum
27. August 2014 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihren Informationsantrag zur Überwachung von IED-Anlagen. Dieser ist hier am 01.08.2014 über die Internetplattform FragdenStaat.de ohne individuelle E-Mail-Adresse und Postanschrift eingegangen. Da FragdenStaat.de in beiden Richtungen automatisiert die Kommunikationsinhalte verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen), sieht die Bezirksregierung Düsseldorf dieses Portal nicht als E-Mail-Provider an und reagiert nur auf individuelle Anfragen, wenn auf Nachfrage eine individuelle E-Mail-Adresse oder eine Postanschrift angegeben wird. Ich möchte Sie daher bitten eine individuelle E-Mail-Adresse oder Postanschrift mitzuteilen (gerne direkt an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Wir werden uns dann schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Überwachung nach IED-Richtlinie" [#6812]
Datum
28. August 2014 21:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6812 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Überwachung nach IED-Richtlinie" [#6812]
Datum
28. August 2014 21:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6812 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.08.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Überwachung nach IED-Richtlinie" [#6812]
Datum
29. August 2014 10:26
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.08.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.08.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Überwachung nach IED-Richtlinie" [#6812]
Datum
29. August 2014 10:27
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.08.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <&…
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.1.16-2730/14 Betreff: Ihre E-Mail vom 28.08.2014 1. Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 4 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de> P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken!
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Überwachung nach IED-Richtlinie" [#6812]
Datum
9. Oktober 2014 23:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6812 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil es keine Rechtsnorm gibt, die eine Anfrage über die Internetseite www.fragdenstaat.de verbietet. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.10.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Überwachung nach IED-Richtlinie" [#6812]
Datum
10. Oktober 2014 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.10.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte ERNEUT um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Überwachung nach IED-Richtlinie" [#6812]
Datum
31. Januar 2015 01:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte ERNEUT um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6812 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.01.2015 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Überwachung nach IED-Richtlinie" [#6812]
Datum
2. Februar 2015 13:11
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.01.2015 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrtAntragsteller/in mit dieser Nachricht komme ich auf Ihren Informationsantrag zur Überwachung von IED…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Überwachung nach IED-Richtlinie [#6812]
Datum
15. Oktober 2015 11:21
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit dieser Nachricht komme ich auf Ihren Informationsantrag zur Überwachung von IED-Anlagen zurück. Bei der Beantwortung des Antrags gehe ich davon aus, dass sich Ihre Fragen nach der Anzahl der für die Überwachung zuständigen Personen sowie der Anzahl der durchgeführten Überprüfungen auf Umweltinspektionen im Sinne des Art. 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (Industrieemissions-Richtlinie – IE-RL) beziehen. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: 1. Anzahl der bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständigen Personen (Köpfe) für die Überwachung sogenannter IED-Anlagen In den Umweltdezernaten der Bezirksregierung Düsseldorf waren im Jahr 2014 insgesamt 73 Personen für die Durchführung von Umweltinspektionen im Sinne des Artikels 23 IE-RL zuständig (Stand: August 2014). Die in den Inspektionsteams tätigen Personen führen bei der Bezirksregierung Düsseldorf nicht ausschließlich die genannten medienübergreifenden Umweltinspektionen durch, sondern nehmen darüber hinausgehende, sich aus der Umweltgesetzgebung im abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Bereich ergebende Überwachungsaufgaben auch bei anderen Anlagen und zum Teil auch Aufgaben der Anlagenzulassung wahr. 2. Anzahl der stattgefundenen Überprüfungen Im Jahr 2014 wurden durch die Bezirksregierung Düsseldorf insgesamt 146 Umweltinspektionen entsprechend Art. 23 der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) durchgeführt, bei 23 dieser Inspektionen fand die Vor-Ort-Besichtigung der Anlage im ersten Quartal 2014 statt. Dabei wurden je nach den Auswirkungen der Anlage auf die Schutzgüter abfall-, immissionsschutz- und wasserrechtliche Belange geprüft. Weitere Informationen zur Durchführung von medienübergreifenden Umweltinspektionen erhalten Sie im Jahresrückblick auf unserer Internetseite (Link: http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/Jahresrueckblicke/rueckblick2014/seiten/ab5umweltinspektion.html). Diese Information wird gebührenfrei erteilt. Mit freundlichen Grüßen