Liste/Auflistung von Gastgeschenken an und vom Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

1. Eine Liste/Auflistung von Gastgeschenken, die

- dem Erstren Bürgermeister
- die den bisherigen Ersten Bürgermeistern

bisher verschenkt haben und welche Kosten mit der jeweiligen Schenkung entstanden sind.(mit Datum der Schenkung und Anlass)

2. Eine Liste/Auflistung von Gastgeschenken, die

- dem Ersten Bürgermeister
- die den bisherigen Ersten Bürgermeister

geschenkt bekam und welchen Wert diese Geschenke jeweils hatten (mit Datum der Schenkung, Anlass der Schenkung und des Schenkenden)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. August 2014
  • Frist
    16. September 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste/Auflistung von Gastgeschenken an und vom Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg [#7072]
Datum
14. August 2014 14:34
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Eine Liste/Auflistung von Gastgeschenken, die - dem Erstren Bürgermeister - die den bisherigen Ersten Bürgermeistern bisher verschenkt haben und welche Kosten mit der jeweiligen Schenkung entstanden sind.(mit Datum der Schenkung und Anlass) 2. Eine Liste/Auflistung von Gastgeschenken, die - dem Ersten Bürgermeister - die den bisherigen Ersten Bürgermeister geschenkt bekam und welchen Wert diese Geschenke jeweils hatten (mit Datum der Schenkung, Anlass der Schenkung und des Schenkenden)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail vom 14. August 2014 an Herrn Staatsr…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihr Antrag nach HmbTG: Liste/Auflistung von Gastgeschenken an und vom Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg [#7072]
Datum
10. September 2014 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail vom 14. August 2014 an Herrn Staatsrat Dr. Krupp. Eine erste Durchsicht unserer Unterlagen hat ergeben, dass wir Ihrem Antrag nur teilweise werden entsprechen können, so dass nach § 13 Abs. 2 HmbTG ein schriftlicher Bescheid wird ergehen müssen. Darüber hinaus wird aufgrund des zu erwartenden Bearbeitungsaufwandes die Erhebung von Gebühren notwendig werden. Wir müssen Sie daher vor der weiteren Bearbeitung bitten, uns zunächst eine zustellungsfähige Anschrift für die Übermittlung der notwendigen Bescheide mitzuteilen. Dies versteht sich vor folgendem Hintergrund: Soweit Sie Auflistungen über Gastgeschenke erbitten, die Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg gemacht haben, verfügen wir in der Senatskanzlei über solche Auflistungen lediglich seit dem Jahr 1998. Auflistungen über Gastgeschenke, die Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten haben, wurden zurück bis zum Jahr 1939 erstellt. Allerdings war dabei die Herkunft der Geschenke teilweise nicht mehr klar zuzuordnen. Für alle Geschenke, die Erste Bürgermeister vor 1998 verschenkt haben, sind in der Senatskanzlei keinerlei Auflistungen vorhanden. Dasselbe gilt für alle Geschenke, die Erste Bürgermeister vor 1939 erhalten haben. Auch die Preise bzw. Werte der Geschenke, die Erste Bürgermeister verschenkt und erhalten haben, sind durchweg nicht gelistet worden. Da sich das Informationsrecht nach § 1 HmbTG auf "vorhandene Informationen" richtet, kann eine Zusammenstellung nicht vorhandener Informationen nicht verlangt werden. Dies ist in der Rechtsprechung bereits ausdrücklich bestätigt worden (s. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.11.2012 - 5 Bs 246/12 -). Wir müssten Ihren Antrag daher insofern ablehnen. Bezüglich der seit dem Jahr 1998 vorhandenen Informationen über Geschenke, die Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg verschenkt bzw. seit dem Jahr 1939 erhalten haben, ist darüber hinaus vor der Zugänglichmachung der Informationen an Sie zu gewährleisten, dass keine schutzwürdigen personenbezogenen Daten im Sinne des § 4 HmbTG preisgegeben werden. Aus den Auflistungen der Gastgeschenke, die Erste Bürgermeister anderen Personen machten bzw. von anderen Personen erhielten, ergeben sich eine Reihe von personenbezogenen Informationen bereits aus der Beschreibung des Anlasses und des Datums der Schenkung, ferner teilweise aus expliziten Angaben über beschenkte bzw. schenkende Personen. Da allein die Auflistung der Geschenke, die Erste Bürgermeister in der Zeit von 1998 bis zum heutigen Tag verschenkt haben, 322 Seiten umfasst, ist mit einem ganz erheblichen Personalaufwand für die Aussonderung schutzwürdiger personenbezogener Daten zu rechnen. Ihrem Wunsch entsprechend weise ich Sie deshalb darauf hin, dass die von Ihnen erwünschte Anfrage nur gegen die Erhebung einer Verwaltungsgebühr möglich ist. Nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) werden Gebühren für Amtshandlungen nach Abschnitt 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Nummer 1.3 der Anlage zur HmbTGGebO. Aufgrund des zu erwartenden erheblichen Zeitaufwandes der Bearbeitung Ihrer Anfrage wird mit der Erhebung von Gebühren in der Größenordnung der Maximalgebühr von 500,- Euro zu rechnen sein. Mit freundlichen Grüßen,