Memorandum of Agreement zwischen BND und NSA vom 28.04.2002

Das Memorandum of Agreement zwischen BND und NSA vom 28.04.2002.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. August 2014
  • Frist
    23. September 2014
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Memorandum o…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Memorandum of Agreement zwischen BND und NSA vom 28.04.2002 [#7185]
Datum
20. August 2014 16:42
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Memorandum of Agreement zwischen BND und NSA vom 28.04.2002.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrter Herr Meister, ihre Mail vom 20.08.2014 ist hier eingegangen. Ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Fwd: Fwd: Memorandum of Agreement zwischen BND und NSA vom 28.04.2002 [#7185]
Datum
22. August 2014 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, ihre Mail vom 20.08.2014 ist hier eingegangen. Ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss aus Rechtsgründen jedoch abgelehnt werden. Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) eröffnet, oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen. Eine Auskunft bzw. Übersendung von Dokumenten zu dem von Ihnen angesprochenen Themenbereich ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen