Frauenanteil Verdienstorden der BRD nach Ordnungsstufen seit 1951

Anfrage an: Bundespräsidialamt

* Liste mit der Anzahl Männer und Frauen (absolute Zahlen, gern zusätzlich in Prozent) die seit 1951 einen Verdienstorden der BRD verliehen bekamen, nach Jahren und nach Ordnungsstufen getrennt ausgewiesen.
* Gesamtanzahl verliehener Verdienstorden je Ordnungsstufe - Frauen, Männer, Alle

Auf Ihrer Website habe ich leider nur eine Statistik der letzten 10 Jahre gefunden und ohne Unterscheidung der Ordnungsstufen.
Ich möchte diese Daten im Rahmen eines Buchprojektes auswerten und würde mich daher über eine baldige Antwort sehr freuen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. September 2014
  • Frist
    7. Oktober 2014
  • 3 Follower:innen
Anke Domscheit-Berg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Liste mit der …
An Bundespräsidialamt Details
Von
Anke Domscheit-Berg
Betreff
Frauenanteil Verdienstorden der BRD nach Ordnungsstufen seit 1951 [#7289]
Datum
2. September 2014 00:49
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Liste mit der Anzahl Männer und Frauen (absolute Zahlen, gern zusätzlich in Prozent) die seit 1951 einen Verdienstorden der BRD verliehen bekamen, nach Jahren und nach Ordnungsstufen getrennt ausgewiesen. * Gesamtanzahl verliehener Verdienstorden je Ordnungsstufe - Frauen, Männer, Alle Auf Ihrer Website habe ich leider nur eine Statistik der letzten 10 Jahre gefunden und ohne Unterscheidung der Ordnungsstufen. Ich möchte diese Daten im Rahmen eines Buchprojektes auswerten und würde mich daher über eine baldige Antwort sehr freuen,
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anke Domscheit-Berg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anke Domscheit-Berg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anke Domscheit-Berg

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Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen