Formulare der Stadt Koblenz - Zusendung Übersicht - Ergänzung Homepageformulare


1) Eine Übersicht aller Vorlagen/Formulare/Anträge, die für nicht-gewerbliche Zwecke bei der Verwaltung städtischer Aufgaben in Koblenz im Einsatz sind
Hiermit sind also auch ausgelagerte Aufgabenbereiche gemeint.

Machen Sie dabei bitte jeweils auch die Angaben,
in welcher Organisationseinheit (z. B.: Standesamt, GmbH ?, ö. ä.) diese im Einsatz sind,
wer Ansprechpartner dazu ist,
ob diese elektronisch vorliegen oder nicht,
ob diese derzeit bereits auf der Internetseite www.koblenz.de stehen oder nicht.
Gerne können Sie diese tabellarische Auflistung als Excelliste erstellen und mir zu senden.

2) Veröffentlichung aller Vorlagen/Formulare/Anträge, die für nicht-gewerbliche Zwecke bei der
Verwaltung städtischer Aufgaben in Koblenz im Einsatz sind, auf der Homepage der Stadt Koblenz

Stellen Sie bitte unverzüglich sicher, dass alle vorgenannten Unterlagen über Ihre Homepage
www.koblenz.de erreichbar sind
(über eine zentrale Stelle (beispielsweise http://www.koblenz.de/verwaltung_politik/formulare.html),
und über die zuständige Organisationseinheit),
vor einem Download angezeigt werden können und
als Download möglich sind (siehe hierzu IFG §14).

Dieses bitte auch unabhängig davon,
ob ein Vorgang derzeit nur bei persönlichem Erscheinen vor Ort durchgeführt werden kann bzw.
mit einem ePass schon möglich ist, was aber nicht jeder kann oder möchte oder
ein Online-Formular ausgefüllt werden kann.

3) § 14 Veröffentlichungspflichten (nach IFG-RLP)
"Die Behörden sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen
Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Organisationspläne ohne Angabe
personenbezogener Daten sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen.
Soweit möglich, hat die Veröffentlichung in elektronischer Form zu erfolgen."

Teilen Sie mir bitte mit, ob Ihre Behörde ein solches Verzeichnisse bereits erstellt hat und wie es über
Ihre Homepage aufzufinden ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, so bitte ich um eine Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt Sie diese
Verzeichnisse auf Ihre Homepage stellen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. September 2014
  • Frist
    14. Oktober 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Eine Übe…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Formulare der Stadt Koblenz - Zusendung Übersicht - Ergänzung Homepageformulare [#7367]
Datum
10. September 2014 10:15
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Übersicht aller Vorlagen/Formulare/Anträge, die für nicht-gewerbliche Zwecke bei der Verwaltung städtischer Aufgaben in Koblenz im Einsatz sind Hiermit sind also auch ausgelagerte Aufgabenbereiche gemeint. Machen Sie dabei bitte jeweils auch die Angaben, in welcher Organisationseinheit (z. B.: Standesamt, GmbH ?, ö. ä.) diese im Einsatz sind, wer Ansprechpartner dazu ist, ob diese elektronisch vorliegen oder nicht, ob diese derzeit bereits auf der Internetseite www.koblenz.de stehen oder nicht. Gerne können Sie diese tabellarische Auflistung als Excelliste erstellen und mir zu senden. 2) Veröffentlichung aller Vorlagen/Formulare/Anträge, die für nicht-gewerbliche Zwecke bei der Verwaltung städtischer Aufgaben in Koblenz im Einsatz sind, auf der Homepage der Stadt Koblenz Stellen Sie bitte unverzüglich sicher, dass alle vorgenannten Unterlagen über Ihre Homepage www.koblenz.de erreichbar sind (über eine zentrale Stelle (beispielsweise http://www.koblenz.de/verwaltung_politik/formulare.html), und über die zuständige Organisationseinheit), vor einem Download angezeigt werden können und als Download möglich sind (siehe hierzu IFG §14). Dieses bitte auch unabhängig davon, ob ein Vorgang derzeit nur bei persönlichem Erscheinen vor Ort durchgeführt werden kann bzw. mit einem ePass schon möglich ist, was aber nicht jeder kann oder möchte oder ein Online-Formular ausgefüllt werden kann. 3) § 14 Veröffentlichungspflichten (nach IFG-RLP) "Die Behörden sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Organisationspläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen. Soweit möglich, hat die Veröffentlichung in elektronischer Form zu erfolgen." Teilen Sie mir bitte mit, ob Ihre Behörde ein solches Verzeichnisse bereits erstellt hat und wie es über Ihre Homepage aufzufinden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so bitte ich um eine Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt Sie diese Verzeichnisse auf Ihre Homepage stellen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Koblenz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in (?), zu den verschiedenen Punkten Ihres Antrages vom 10.09.2014 erhalten Sie …
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
WG: Formulare der Stadt Koblenz - Zusendung Übersicht - Ergänzung Homepageformulare [#7367]
Datum
26. September 2014 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in (?), zu den verschiedenen Punkten Ihres Antrages vom 10.09.2014 erhalten Sie im Folgenden unsere Antworten: zu 1) Die von Ihnen gewünschte Übersicht aller Vorlagen/Formulare/Anträge existiert innerhalb der Stadtverwaltung Koblenz nicht. Aus diesem Grund kann eine solche auch nicht zur Verfügung gestellt werden. zu 2) Vorlagen/Formulare/Anträge finden Sie auf koblenz.de derzeit unter folgender URL http://www.koblenz.de/verwaltung_politi… und/oder bei den Informationen zu den einzelnen Serviceleistungen/Aufgaben der Stadtverwaltung von A-Z. In naher Zukunft wird auf koblenz.de zusätzlich eine möglichst komplette Zentralübersicht der auf der städtischen Homepage vorhandenen Formulare geschaffen. zu 3) Informationsübersichten der Stadtverwaltung Koblenz sind auf koblenz.de themenabhängig zusammengefasst. So sind beispielsweise, Informationen zum Thema „Jugend und Soziales“ unter http://www.koblenz.de/familie_soziales/… verzeichnet, Informationen zum Haushalt unter http://www.koblenz.de/verwaltung_politi…, Ausschreibungen der Verwaltung sind zu finden unter http://www.koblenz.de/verwaltung_politi…. Ein Organigramm der Stadtverwaltung unter Aufführung der jeweiligen Mitarbeiterzahl und Aufwendungen nach Ergebnishaushalt/Wirtschaftsplan findet sich unter http://www.koblenz.de/verwaltung_politi…. Information zu Stadtrat und Ausschüssen sind im Bürgerinformationssystem http://www.koblenz.de/verwaltung_politi… verzeichnet. Eine Orientierung über die verschiedenen Themen bietet sich unter http://www.koblenz.de/menue/sitemap.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Zu den Punkten 1) und 3) meiner Anfrage wurden die …
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Formulare der Stadt Koblenz - Zusendung Übersicht - Ergänzung Homepageformulare [#7367]
Datum
27. September 2014 12:29
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Zu den Punkten 1) und 3) meiner Anfrage wurden die angeforderten Dokumente mit Ihrer Antwort aber leider nicht bereitgestellt. Ich bitte deshalb um die fristgerechte Erledigung. Zu Punkt 2) meiner Anfrage Mit der Erstellung o. g. Dokumente bitte ich auch gleichzeitig um die Einstellung dieser Dokumente auf Ihrer Homepage. Die Einbindung aller Dokumente gemäß Punkt 2) meine Anfrage in Dateiform auf Ihrer Homepage (zur Ansicht und zum Download) bitte ich anschließend vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 7367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, der Informationsgehalt Ihres Formularbereiches hat erfreulicherweise deutlich zug…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Formulare der Stadt Koblenz - Zusendung Übersicht - Ergänzung Homepageformulare [#7367]
Datum
13. November 2014 19:28
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der Informationsgehalt Ihres Formularbereiches hat erfreulicherweise deutlich zugenommen. Ergänzen Sie bitte nachfolgend aufgeführte Formulare Ihrer Homepage, damit die auch ohne elektronische ID nutzbar sind sowie alle "Bürger-Formulare", die in Ihren Abteilungen wie auch Eigenbeteiligungsgesellschaften vorhanden sind. Aus dem Bereich des Bürgeramtes können folgende Vorgänge auch über den Online-Bürgerdienst rlp-direkt abgewickelt werden. Voraussetzung hierfür ist eine elektronische ID: Antrag auf Ausstellen eines Führungszeugnisses Antrag auf Ausstellen einer Meldebescheinigung Antrag auf Ausstellen einer Aufenthaltsbescheinigung Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis Ein verschlüsselter Formularaufruf wie beispielsweise in Trier sollte ebenso möglich sein wie die Beschränkung auf die Abfrage wirklich benötigter Daten. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Anfragenr: 7367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>