Einsicht der Verbalnoten die die Vereinbarungen aus dem G10 Gesetz beendet haben

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Am 21.8.2013 nahm die Kanzlerin, Dr. Angela Merkel, an einer Podiumsdiskussion der Stuttgarter Zeitung teil und äußerte sich in Bezug auf eine ihr aus dem Publikum gestellte Frage hinsichtlich der Souveränität Deutscher Geheimdienste dahingehend, dass die volle Souveränität des Deutschen Geheimdienstes hergestellt sei. Diese sei dadurch erreicht worden, dass man die „alten 68er Vereinbarungen mit Frankreich Großbritannien und den USA“, durch Austausch von Verbalnoten, beendet hat.

Ich erbitte Einsicht der Verbalnoten, die die Vereinbarungen aus dem G10 Gesetz beendet haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. September 2014
  • Frist
    17. Oktober 2014
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 21.8.2013 nah…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsicht der Verbalnoten die die Vereinbarungen aus dem G10 Gesetz beendet haben [#7416]
Datum
13. September 2014 00:40
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 21.8.2013 nahm die Kanzlerin, Dr. Angela Merkel, an einer Podiumsdiskussion der Stuttgarter Zeitung teil und äußerte sich in Bezug auf eine ihr aus dem Publikum gestellte Frage hinsichtlich der Souveränität Deutscher Geheimdienste dahingehend, dass die volle Souveränität des Deutschen Geheimdienstes hergestellt sei. Diese sei dadurch erreicht worden, dass man die „alten 68er Vereinbarungen mit Frankreich Großbritannien und den USA“, durch Austausch von Verbalnoten, beendet hat. Ich erbitte Einsicht der Verbalnoten, die die Vereinbarungen aus dem G10 Gesetz beendet haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem IFG Siehe Scans
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG
Datum
23. September 2014
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
472,2 KB
geschwärzt
1,1 MB
Siehe Scans
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsicht der Verbalnoten die die Vereinba…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsicht der Verbalnoten die die Vereinbarungen aus dem G10 Gesetz beendet haben [#7416]
Datum
17. Oktober 2014 16:47
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsicht der Verbalnoten die die Vereinbarungen aus dem G10 Gesetz beendet haben" vom 13.09.2014 (#7416) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 7416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsicht der Verbalnoten die die Vereinba…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Einsicht der Verbalnoten die die Vereinbarungen aus dem G10 Gesetz beendet haben [#7416]
Datum
18. Oktober 2014 13:40
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsicht der Verbalnoten die die Vereinbarungen aus dem G10 Gesetz beendet haben" vom 13.09.2014 (#7416) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 7416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsicht der Verbalnoten die die Vereinba…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Einsicht der Verbalnoten die die Vereinbarungen aus dem G10 Gesetz beendet haben [#7416]
Datum
8. November 2014 11:28
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsicht der Verbalnoten die die Vereinbarungen aus dem G10 Gesetz beendet haben" vom 13.09.2014 (#7416) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 7416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Einsicht der Verbalnoten die die Vereinbarungen aus dem G10 Gesetz beendet haben" [#7416]
Datum
6. Dezember 2014 11:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/7416 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 7416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskanzleramt
Beantwortung der Anfrage nach IFG Aktenzeichen 13IFG 02814 In 2014 NA 072
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Beantwortung der Anfrage nach IFG Aktenzeichen 13IFG 02814 In 2014 NA 072
Datum
8. Dezember 2014
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrte, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 6. Dezember 2014 (Bitte um Vermittlung bei Ihrer IFG-Anf…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage "Einsicht der Verbalnoten die die Vereinbarungen aus dem G10 Gesetz beendet haben" [#7416]
Datum
22. Dezember 2014 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 6. Dezember 2014 (Bitte um Vermittlung bei Ihrer IFG-Anfrage "Einsicht der Verbalnoten die die Vereinbarungen aus dem G10 Gesetz beendet haben"). Zwischenzeitlich hatte ich Gelegenheit hierzu mit dem zuständigen Referat im Bundeskanzleramt zu sprechen. Nach Angabe des Bundeskanzleramtes ist Ihr IFG-Antrag mit Datum 8. Dezember 2014 beschieden worden. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Bitte um Vermittlung daher erledigt hat. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Einschaltung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Widerspruchsfrist aus einem IFG-Bescheid nicht hemmt. Mit freundlichen Grüßen