Brief von Lars Klingbeil und Thomas Jarzombek zur Digitalen Agenda

Den "siebenseitigen Brief an ihre Regierung" von den "zuständigen Abgeordneten Lars Klingbeil (SPD) und Thomas Jarzombek (CDU", in dem diese ihre Wünsche formulieren und mahnen: „Die digitale Agenda darf keine Summe von Einzelmaßnahmen sein, sondern muss eine einheitliche Digitalisierungsstrategie aller Akteure darstellen.“ Querschnittsbezüge der Digitalisierung müssten „auch über Ressortgrenzen hergestellt werden“. Wie berichtet im Handelsblatt am 18. Juli: http://www.fruehstuecksfernsehen.nikolaus-huss.de/peinlich-peinlich-die-digitale-agenda-der-bundesregierung-ist-ein-dokument-des-versagens-digitaleagenda-internet-bundesregierung/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. September 2014
  • Frist
    18. Oktober 2014
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den "sieben…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Brief von Lars Klingbeil und Thomas Jarzombek zur Digitalen Agenda [#7510]
Datum
16. September 2014 11:03
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den "siebenseitigen Brief an ihre Regierung" von den "zuständigen Abgeordneten Lars Klingbeil (SPD) und Thomas Jarzombek (CDU", in dem diese ihre Wünsche formulieren und mahnen: „Die digitale Agenda darf keine Summe von Einzelmaßnahmen sein, sondern muss eine einheitliche Digitalisierungsstrategie aller Akteure darstellen.“ Querschnittsbezüge der Digitalisierung müssten „auch über Ressortgrenzen hergestellt werden“. Wie berichtet im Handelsblatt am 18. Juli: http://www.fruehstuecksfernsehen.nikolaus-huss.de/peinlich-peinlich-die-digitale-agenda-der-bundesregierung-ist-ein-dokument-des-versagens-digitaleagenda-internet-bundesregierung/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr IFG-Antrag vom 16.09.2014 Sehr geehrter Herr Meister, in der Anlage übersende ich Ihnen den positiven Beschei…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 16.09.2014
Datum
6. Oktober 2014 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, in der Anlage übersende ich Ihnen den positiven Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage vom 16. September 2014 sowie die diesbezüglichen Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen