Akteneinsicht diverse Akten/Dokumente

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

* Dienstanweisung zur Regelung des Verfahrens bei Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Trier sowie der Aussetzung der Vollziehung bei öffentlich-rechtlichen Forderungen und beim Abschluss von Vergleichen
* Dienstanweisung für die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten der Stadt Trier
* Allgemeine Geschäftsanweisung
* Rahmenvorgabe für die Nutzung des Internets und der elektronischen Post im Rathaus
* Richtlinie für das Vorschlagswesen der Stadt Trier
* Bewertungsrichtlinie Straßenaufbau
* Leitfaden zur Erfassung des Straßenzustandes
* Leitfaden Brückenbewertung
* Leitfaden Betriebe gewerblicher Art

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. September 2014
  • Frist
    18. Oktober 2014
  • Kosten dieser Information:
    90,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Dienstanw…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht diverse Akten/Dokumente [#7511]
Datum
16. September 2014 11:33
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Dienstanweisung zur Regelung des Verfahrens bei Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Trier sowie der Aussetzung der Vollziehung bei öffentlich-rechtlichen Forderungen und beim Abschluss von Vergleichen * Dienstanweisung für die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten der Stadt Trier * Allgemeine Geschäftsanweisung * Rahmenvorgabe für die Nutzung des Internets und der elektronischen Post im Rathaus * Richtlinie für das Vorschlagswesen der Stadt Trier * Bewertungsrichtlinie Straßenaufbau * Leitfaden zur Erfassung des Straßenzustandes * Leitfaden Brückenbewertung * Leitfaden Betriebe gewerblicher Art
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Trier
Akteneinsicht diverss Akten/Dokumente Auskunftsersuchen oder Antrag auf Übermittlung von Dokumenten nach dem Lande…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Akteneinsicht diverss Akten/Dokumente
Datum
25. September 2014 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunftsersuchen oder Antrag auf Übermittlung von Dokumenten nach dem Landesgesetz zur Einführung des Rechts auf Informationszugang (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG); Ihr Antrag vom 16. September 2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag auf Übersendung diverser interner städtischer Regelwerke, Richtlinien und Leitfäden ist hier per Mail am 16.09.2014 eingegangen. Bitte teilen Sie mir Ihre zustellungsfähige Anschrift mit. Vor Bearbeitung Ihres Antrages möchte ich auf Folgendes hinweisen: Nach § 13 des Landesinformationsfreiheitsgesetz sind für Amtshandlungen nach dem LIFG Gebühren zu erheben. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis). Da es sich bei Ihrem Antrag um das Übermitteln von Dokumenten – auch in elektronischer Form – handelt, kann ohne konkrete Prüfung vorab festgestellt werden, dass sich die Gebühren für die von Ihnen beantragte Amtshandlung nach Nr. 2.2 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art auf 90,-- EUR belaufen wird. Ich bitte daher um Mitteilung bis zum 06.10.2014, ob Sie Ihren vorgenannten Antrag weiter verfolgen möchten. Freundliche Grüße Reinhold Lutz Zentrales Controlling/Organisation Rathaus, Am Augustinerhof 54290 Trier Tel.: 0049(0)651/718-1100 Fax: 0049(0)651/718-1108 eMail: <<E-Mail-Adresse>> ========================================================================================= Hinweis: Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Der rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese E-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich. =========================================================================================

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit ziehe ich die im Betreff genannte Informationsfreiheitsanfrage (Akteneins…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsicht diverse Akten/Dokumente [#7511]
Datum
30. September 2014 13:58
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit ziehe ich die im Betreff genannte Informationsfreiheitsanfrage (Akteneinsicht diverse Akten/Dokumente [#7511]) zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>