Anträge auf Melderegisterauskunft

Anfrage an: Stadt Erfurt

Wie viele Anträge auf Melderegisterauskunft in den vergangen 5 Jahren eingingen, aufgeschlüsselt nach:
1. Quartal
2. Art der Auskunft(online Melderegisterauskunft, einfache Melderegisterauskunft, erweiterte Melderegisterauskunft, Auskunft mit erhöhtem Verwaltungsaufwand)
3. Wie viele davon für den gewerblichen Nutzen angedacht waren
3.1 Bei wie vielen Anfragen die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen geprüft wurde
3.2 Und in wie vielen fällen diese Positiv / Negativ ausgefallen ist
4. in wie vielen Fällen keine Auskunft erteilt werden konnte
4.1 da die Person nicht gefunden wurde
4.2 oder eine Auskunft z.B. wegen einer Auskunftssperre nicht erteilt werden darf

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    4. Mai 2019
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anträge auf Melderegisterauskunft [#75256]
Datum
2. April 2019 18:39
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Anträge auf Melderegisterauskunft in den vergangen 5 Jahren eingingen, aufgeschlüsselt nach: 1. Quartal 2. Art der Auskunft(online Melderegisterauskunft, einfache Melderegisterauskunft, erweiterte Melderegisterauskunft, Auskunft mit erhöhtem Verwaltungsaufwand) 3. Wie viele davon für den gewerblichen Nutzen angedacht waren 3.1 Bei wie vielen Anfragen die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen geprüft wurde 3.2 Und in wie vielen fällen diese Positiv / Negativ ausgefallen ist 4. in wie vielen Fällen keine Auskunft erteilt werden konnte 4.1 da die Person nicht gefunden wurde 4.2 oder eine Auskunft z.B. wegen einer Auskunftssperre nicht erteilt werden darf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anträge auf Melderegisterauskunft“ vom 02.04.201…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anträge auf Melderegisterauskunft [#75256]
Datum
29. Mai 2019 22:17
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anträge auf Melderegisterauskunft“ vom 02.04.2019 (#75256) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 75256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Erfurt
Ihre E-Mail vom 02.04.2019 an die StadtverwaltungErfurt
Von
Stadt Erfurt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 02.04.2019 an die StadtverwaltungErfurt
Datum
31. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 02.04.2019 an die Stadtverwaltung Erfurt [#75256] Sehr geehrteAntragsteller/in In ihrem Schre…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 02.04.2019 an die Stadtverwaltung Erfurt [#75256]
Datum
6. Juni 2019 18:47
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In ihrem Schreiben vom 31. Mai 2019 geben sie an, dass für die Bearbeitung dieser Anfrage ein Zeitaufwand von 30 Minuten erbracht werden müsse. Dafür erheben sie, unter Berufung auf § 10 ThürlFG), Kosten in der Höhe von 30,00 EUR. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ThürIFG ist die "Die Erteilung einfacher Auskünfte [...] verwaltungskostenfrei". Da es sich hier um einen Zeitaufwand von lediglich 30 Minuten handelt sehe ich diese Anfrage als eine einfache Anfrage an. Ebenfalls entschied das BVerwG erst jüngst, dass das direkte Umlagern der Kosten für die Arbeitszeit für IFG-Anträge nicht rechtens ist[1][2]. Ebenfalls geben sie, ohne Nennung einer Gesetzesgrundlage, an dass eine zweifelsfreie Belegung der Identität für die Beantwortung des Auskunftsanspruches zwingend erforderlich ist. Gemäß § 6 ThürIFG KÖNNEN die einen Identitätsnachweis verlangen. Dies ist jedoch nicht verpflichten. In Verbindung mit dem Fehlerhaften Kostenvoranschlag vertrete ich die Ansicht, das dies nicht notwendig ist. Ebenfalls sollten sie ausreichende Gewissheit über die Identität meiner Person haben, da ihr verspätetes Schreiben von 31.05.2019 mich unter der angegeben Anschrift erreicht hat. Dies beweist dass ich eine reelle Person und nicht beispielsweise eine Katze bin. Des weiteren ist es, beispielsweise seitens der LPD oder des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, gelebte Praxis, keine Überprüfung der Personalien des Antragsstellers vorzunehmen. Des weiteren fehlt die übliche Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 37 Abs. 6 VwVfG. Daher habe ich im Einklang mit § 58 Abs. 2 VwGO nun ein Jahr lang zeit, Rechtsbehelfs einzulegen. Als letzten Punkt möchte ich anregen, dass nicht der Bürgerservice sondern ein spezielles Referat mit entsprechender Rechtskentniss Anfragen nach dem ThürIFG beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://fragdenstaat.de/blog/2019/04/01/abschreckende-gebuhren-wir-gewinnen-klage-gegen-bundesinnenministerium/ [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/gesprachsvorbereitung-de-maiziere-mit-facebook-chef-zuckerberg/#nachricht-261587 Anfragenr: 75256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachtrag zu: AW: Ihre E-Mail vom 02.04.2019 an die Stadtverwaltung Erfurt [#75256] Sehr geehrteAntragsteller/in I…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachtrag zu: AW: Ihre E-Mail vom 02.04.2019 an die Stadtverwaltung Erfurt [#75256]
Datum
15. Juni 2019 09:12
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe noch einen Nachtrag zu meinem Schreiben vom 6. Juni 2019. Bitte informieren sich mich umgehend darüber, wo und in welcher Form ich formell Wiederspruch einreichen kann. Des weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass meine Informationsfreiheitsanfrage „Anträge auf Melderegisterauskunft“ vom 02.04.2019 (#75256) von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet beantwortet wurde. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 75256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Erfurt
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Von
Stadt Erfurt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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