Anzahl der Abschiebefälle 2008-2013

Eine Liste der Anzahl der Abschiebefälle aus den Jahren 2008 bis 2013 -inklusive aller Abschiebungen, Überstellungen, Zurückschiebungen, Zurückweisungen aufgeschlüsselt nach Zielland, Nationalität, Art der Abschiebung (Land, Luft, See).

Des Weiteren folgende Informationen über fehlgeschlagene Abschiebungen, Überstellungen, Zurückschiebungen, Zurückweisungen: Ort, Grund, Zielland, Nationalität.

Bitte stellen Sie die Daten in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung (z.B. csv, Excel, JSON)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dieszbezüglich auf die Bundespolizei verwiesen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. September 2014
  • Frist
    21. Oktober 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der A…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Anzahl der Abschiebefälle 2008-2013 [#7526]
Datum
17. September 2014 19:32
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Anzahl der Abschiebefälle aus den Jahren 2008 bis 2013 -inklusive aller Abschiebungen, Überstellungen, Zurückschiebungen, Zurückweisungen aufgeschlüsselt nach Zielland, Nationalität, Art der Abschiebung (Land, Luft, See). Des Weiteren folgende Informationen über fehlgeschlagene Abschiebungen, Überstellungen, Zurückschiebungen, Zurückweisungen: Ort, Grund, Zielland, Nationalität. Bitte stellen Sie die Daten in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung (z.B. csv, Excel, JSON) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dieszbezüglich auf die Bundespolizei verwiesen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
IFG-Anfrage vom 17. September 2014 Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, mit Anfrage vom 17. September 2014 über di…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Anfrage vom 17. September 2014
Datum
1. Oktober 2014 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, mit Anfrage vom 17. September 2014 über die Plattform "Fragdenstaat" baten Sie um Informationen u.a. zur Anzahl der Abschiebefälle 2008-2013. Das IFG sieht die persönliche Bescheidung des Antragstellers vor. Sie weisen zu Recht daraufhin, dass über die Plattform "FragdenStaat" keine öffentliche Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes möglich ist. Sollten Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten, bitte ich daher um die Übermittlung einer Postanschrift oder -soweit gewünscht- einer persönlichen E-Mail Adresse. Vorsorglich weise ich daraufhin, dass eine Übermittlung in elektronischer Form des § 8 EGovG technisch nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen

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AW: IFG-Anfrage vom 17. September 2014 [#7526] Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich meine Anfrage auf…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage vom 17. September 2014 [#7526]
Datum
2. Oktober 2014 18:15
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich meine Anfrage aufrecht halten. in ihrer Mail vom 01.Oktober 2014 bitten Sie um die Mitteilung einer Postanschrift oder persönlichen E-Mail-Adresse. Meine persönliche E-Mail lautet <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in