Demonstrationen in Trier

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, mir eine Liste über aller angemeldeten Demonstrationen (Versammlungen) in der Stadt Trier seit 01.01.2013 zukommen zu lassen. Bitte bezeichnen Sie dabei den Tag der Kundgebung, das Motto der Kundgebung und die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer*innen. Sollten sich zu irgendeiner dieser Kundgebungen Besonderheiten ergeben haben, bitte ich Sie, diese mit zu benennen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Ausschlussgründe liegen einer Meinung nach nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. September 2014
  • Frist
    21. Oktober 2014
  • Kosten dieser Information:
    90,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, mir eine Liste über aller angemeldeten Demon…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Demonstrationen in Trier [#7543]
Datum
18. September 2014 00:50
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, mir eine Liste über aller angemeldeten Demonstrationen (Versammlungen) in der Stadt Trier seit 01.01.2013 zukommen zu lassen. Bitte bezeichnen Sie dabei den Tag der Kundgebung, das Motto der Kundgebung und die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer*innen. Sollten sich zu irgendeiner dieser Kundgebungen Besonderheiten ergeben haben, bitte ich Sie, diese mit zu benennen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen einer Meinung nach nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Trier
Sehr geehrter Herr Koster, Ihre Anfrage ist am 18.09.2014 bei der Stadtverwaltung Trier eingegangen und zuständ…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
AW: Demonstrationen in Trier
Datum
30. September 2014 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koster, Ihre Anfrage ist am 18.09.2014 bei der Stadtverwaltung Trier eingegangen und zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Urlaubsbedingt komme ich erst jetzt dazu, Ihnen die erbetene Mitteilung zu den voraussichtlich anfallenden Gebühren zuzusenden. Die von Ihnen angeforderten Daten sind nur durch Sichtung der einzelnen Anmeldungen für fast zwei Kalenderjahre zu ermitteln; es werden diesbezüglich keine Statistiken geführt. Die Gesamtzahl der Demonstrationen in 2013 und 2014 beläuft sich auf mehr als 70; für die Auswertung der einzelnen Anmeldungen in Bezug auf das Ersuchen wird mindestens 2 Arbeitsstunden in Anspruch nehmen. Dadurch ist die erbetene Auskunft nicht als 'einfache schriftliche Auskunft' i. S. § 13 Abs. 1 Satz 1 LIFG zu bewerten. Für die zu erteilende Auskunft sind aufgrund § 13 Abs. 1 S. 1 LIFG unter Anwendung des Allgemeines Gebührenverzeichnisses RP voraussichtlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 90,00 € zu zahlen. Bitte teilen Sie mir bis spätestens zum 06. 10.2014 mit, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen unter diesen Voraussetzungen weiter aufrecht erhalten. Hinsichtlich des angedeuteten Vorbehaltes, "um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten" nachzusuchen, wird darauf hingewiesen, dass hierfür ggf. weitere Gebühren anfallen können. Mit freundlichen Grüßen

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Matthias Koster
Sehr geehrt<< Anrede >> um Ihnen den Aufwand und mir die entstehenden Kosten zu ersparen, ziehe ich m…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
Matthias Koster
Betreff
AW: AW: Demonstrationen in Trier [#7543]
Datum
5. Oktober 2014 22:41
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> um Ihnen den Aufwand und mir die entstehenden Kosten zu ersparen, ziehe ich meine Anfrage nach Demonstrationen in Trier zurück. Ich rege aber an, dass künftig ein derartiges Verzeichnis über Anmeldungen von Versammlungen geführt wird. Mit freundlichen Grüßen Matthias Koster Anfragenr: 7543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>