Vergabeunterlagen der Ausscheibung B3.10-1839/12/VV:1

Die Vergabeunterlagen der Ausscheibung B3.10-1839/12/VV:1.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. September 2014
  • Frist
    21. Oktober 2014
  • Kosten dieser Information:
    62,80 Euro
  • 0 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Vergabeunter…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vergabeunterlagen der Ausscheibung B3.10-1839/12/VV:1 [#7549]
Datum
18. September 2014 17:05
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Vergabeunterlagen der Ausscheibung B3.10-1839/12/VV:1.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Bezug: Ihre Anfrage vom 18.09.2014 per E-Mail zu Vergabeunterlagen Sehr geehrte mit E-Mail vom 18.9.2014 baten Si…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Bezug: Ihre Anfrage vom 18.09.2014 per E-Mail zu Vergabeunterlagen
Datum
1. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte mit E-Mail vom 18.9.2014 baten Sie um Aktenauskunft nach § l des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG). Da Umweltinformationen im Sinne des UIG und Verbraucherinformationen nach dem VIG nicht betroffen sind, kommt allenfalls eine Auskunft nach dem IFG in Betracht. Sie baten (konkret) um die Übersendung der Vergabeunterlagen in dem Vergabeverfahren B 3.10-1839/12. Auf Ihr Auskunftsersuchen erteile ich Ihnen folgenden Bescheid: Die Übersendung des beantragten Dokumentes wird Ihnen verwehrt, da die Vergabeunterlagen als „VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4 SÜG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) vom 31.03.2006 eingestuft wurden und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Insoweit ist § 3 Nr. 4 IFG (Restriktion aufgrund Allgemeiner Verwaltungsvorschrift) einschlägig. Die Erteilung dieser Auskunft ist für Sie kosten- und gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Beschaffungsamt des BMI, Referat Z l3, Brühler Straße 3, 53119 Bonn zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Bezug: Ihre Anfrage vom 18.09.2014 per E-Mail zu Vergabeunterlagen [#7549] Sehr geehrte Damen und Herren, Mi…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Bezug: Ihre Anfrage vom 18.09.2014 per E-Mail zu Vergabeunterlagen [#7549]
Datum
6. Oktober 2014 15:04
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Brief vom 01.10.2014 lehnen Sie meinen Antrag vom 18.09.2014 ab, die Vergabeunterlagen der Ausscheibung B3.10-1839/12/VV:1 zu erhalten. Gegen diesen Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein. Eine Berufung auf § 3 Nr. 4 IFG ist als Begründung ungenügend. Wenn die Vergabeunterlagen als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft sind, beantrage ich hilfsweise ich die Aufhebung des Geheimhaltungsgrades. Eine weitere Begründung behalte ich mir vor. Den Verfahrensweg halte ich mir offen. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 7549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Vergabeunterlagen der Ausscheibung B3.10-1839/12/VV:1" [#7549]
Datum
6. Oktober 2014 15:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/7549 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die Ablehnung pauschal mit § 3 Nr. 4 IFG begründet wurde, ohne zu prüfen, ob die Gründe dafür noch vorliegen oder aufgehoben werden sollten. Zudem wurde wahlweise eine Schwärzung scheinbar noch nicht einmal erwogen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 7549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Vergabeunterlagen der Ausschreibung B 3.10 - 1839/12 - Widerspruchsbescheid Sehr geehrter Herr Meister, in dem Wi…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Vergabeunterlagen der Ausschreibung B 3.10 - 1839/12 - Widerspruchsbescheid
Datum
21. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, in dem Widerspruchsverfahren wegen der Ablehnung Ihres Antrags auf Informationszugang zu den o.a. Vergabeunterlagen entscheide ich auf Ihren Widerspruch vom 06.10.2014: 1. Der Bescheid des Beschaffungsamtes des BMI wird insoweit aufgehoben, als der Antrag auf Übersendung der Vergabeunterlagen. vollständig zurückgewiesen wurde. Die begehrte Auskunft wird durch Übersendung eines stellenweise geschwärzten Teils der Vergabeunterlagen erteilt. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. 2. Der Hilfsantrag auf Aufhebung des Geheimhaltungsgrades wird zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens tragen der Widerspruchsführer und das Beschaffungsamt des BMI je zur Hälfte. 4. Für diesen Widerspruchsbescheid wird eine Mindestgebühr von 30 EUR festgesetzt, die vom Widerspruchsführer zu zahlen ist. 5. Für die Herausgabe von Abschriften wird eine Mindestgebühr von 30 EUR sowie ein Auslagenbetrag von 2,80 EUR festgesetzt. I. Mit Ihrem Widerspruch wenden Sie sich gegen den ablehnenden Bescheid des Beschaffungsamts des BMI vom 1.10.2014, mit dem Ihnen der beantragte Erhalt der Vergabeunterlagen des Verfahrens B 3.10 — 1839/ 12/VV :1 versagt wurde. Die Ablehnung Ihres Antrags wurde damit begründet, dass die begehrten Informationen als Verschlusssachen im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der Verschlusssachenanweisung eingestuft sind (§ 3 Nr. 4 IFG-Bund). In Ihrem Widerspruchsschreiben sehen Sie diese Begründung als ungenügend an und beantragen hilfsweise die Aufhebung des Geheimhaltungsgrads. II. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage komme ich zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch zulässig und teilweise begründet ist. Es besteht ein Anspruch auf Informationszugang für solche Teile der Vergabeunterlage, die nicht bereits Gegenstand eines anderen IFG-Verfahrens waren und die nicht als Verschlusssache nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) vom 31.03.2006 eingestuft sind oder deren Inhalt trotz Einstufung als Verschlusssache im Einklang mit dem Geheimschutzinteresse unkenntlich gemacht werden kann. a) Der Vertrag mit der Fa. Elaman GmbH über die Erstellung eines Gesamtsystems (B 3.10 — 1839/12) war Ihnen aufgrund des Widerspruchsbescheids des BKA (Az.: ZV 15 — 5391-21/13) vom 1.11.2013 in geschwärzter Form zugänglich gemacht worden. Dieses IFG-Verfahren ist bestandskräftig abgeschlossen. Diese Vertragsurkunde ist ein Bestandteil der Vergabeunterlage gewesen und bedarf insoweit keines erneuten informatorischen Zugangs. b) Die Einstufung wesentlicher Teile der Vergabeunterlage als Verschlusssache ist inhaltlich geboten, um eine Kenntnisnahme Unbefugter und daraus resultierende mögliche Nachteile für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern. Die Gründe für die Einstufung dieser Teile bestehen dauerhaft über den Abschluss des Vertrages hinaus. Der Tatbestand des § 3 Nr. 4 IF G ist insoweit erfüllt; einer zusätzlichen Begründung bedarf es nicht. Der Hilfsantrag auf Aufhebung des Geheimhaltungsgrades ist daher unbegründet. Die Vergabeunterlage enthält jedoch Teile, die nicht der Verschlusssachenanweisung unterliegen und Teile, deren Inhalt zwar der VSA unterliegt, der aber ohne Beeinträchtigung des Geheimschutzinteresses an den entsprechenden Stellen geschwärzt werden kann. Diese Teile werden Ihnen hiermit gegen Erstattung der Gebühren und angefallenen Auslagen zugesandt. III. Die Kostenentscheidung für diesen Widerspruchsbescheid beruht auf § l der IFGGebV in Verbindung mit dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Teil A, Nr. 5 (Anlage zur IFGGebV). Die Mindestgebühr beträgt 30 EUR. Die Mindestgebühr für die Herausgabe der geschwärzten Abschrift der Vergabeunterlage in Höhe von 30 EUR ergibt sich aus Teil A, Nr. 2.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses. Der Auslagenbetrag in Höhe von 2,80 EUR ergibt sich aus Teil B, Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht in Köln (Appellhofplatz 1, 50667 Köln) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage sollen nebst Anlagen so viele Abschrifien bei gefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Bitte überweisen Sie die festgesetzten Gebühren sowie den Auslagenbetrag (in summa 62,80 EUR) auf das Konto: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken IBAN: DE 81 5900 0000 0059 0010 20 Verwendungszweck 1158 9286 0179 Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte<< Anrede >> Am 18. September 2014 habe ich per IFG die "Vergabeunterlagen der Aussc…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Vergabeunterlagen der Ausscheibung B3.10-1839/12/VV:1" [#7549]
Datum
5. Mai 2020 16:31
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Am 18. September 2014 habe ich per IFG die "Vergabeunterlagen der Ausscheibung B3.10-1839/12/VV:1" beantragt. Das haben Sie am 1. Oktober 2014 abgelehnt. Dagegen habe ich am 6. Oktober 2014 Widerspruch eingelegt. Seitdem habe ich von Ihnen in dieser Sache nichts mehr gehört. In der Zwischenzeit haben wir mit dem Bundeskriminalamt einen Rechtsstreit vor dem VG Wiesbaden geführt, es gibt um den Zugang per IFG zu eben jenem Vertrag aus den Vergabeunterlagen. Das Urteil können Sie hier lesen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035030 Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie erneut auffordern, mir die beantragten Unterlagegen zuzusenden, die Einstufung als Verschlusssache zu überprüfen und notfalls weiterhin gerechtfertigt eingestufte Worte und Sätze zu schwärzen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 7549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/7549
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrter Herr Meister, hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass sich Ihre Anfrage mit dem Betreff &q…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Vergabeunterlagen der Ausscheibung B3.10-1839/12/VV:1" [#7549]; Unser Aktenzeichen: Z13.00 - 07-03-05
Datum
5. Juni 2020 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass sich Ihre Anfrage mit dem Betreff "Vermittlung bei Anfrage "Vergabeunterlagen der Ausscheibung B3.10-1839/12/VV:1" [#7549]" vom 06.05.2020 derzeit noch in Bearbeitung befindet. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist komme ich unaufgefordert auf Sie zu. Diese Auskunft ist für Sie kosten- und gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 06.05.2020 baten Sie um Informationen über den Sachstand Ihrer Anfrage…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Vergabeunterlagen der Ausscheibung B3.10-1839/12/VV:1" [#7549]; Unser Aktenzeichen: Z13.00 - 07-03-05; Hier: Sachstandsmitteilung
Datum
12. August 2020 09:15
Status
Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 06.05.2020 baten Sie um Informationen über den Sachstand Ihrer Anfrage nach IFG vom 18.09.2014, mit der Sie die Übermittlung der Vergabeunterlagen zur Ausschreibung B 3.10-1839/12/VV:1 beantragt hatten, und forderten uns erneut auf, Ihnen die seinerzeit beantragten Unterlagen zuzusenden, die Einstufung als Verschlusssache zu überprüfen und notfalls weiterhin gerechtfertigt eingestufte Worte und Sätze zu schwärzen. Gerne komme ich Ihrer Bitte nach und informiere Sie darüber, dass wir an Sie am 21.10.2014 einen teilweise ablehnenden Widerspruchsbescheid per Einschreiben versandt haben. Mit dem Widerspruchsbescheid wurden Ihnen die herausgabefähigen Teile der Vergabeunterlage mitübersandt. Dieser Widerspruchsbescheid ist seit nunmehr über vier Jahren bestandskräftig. Auch hat sich zwischenzeitlich inhaltlich nichts geändert, so dass unsere damalige Einschätzung nach wie vor Bestand hat. Daher sehen wir uns auch nicht angehalten, das Verfahren wiederaufzunehmen. Leider mussten wir feststellen, dass bisher kein Zahlungseingang über die unsererseits festgesetzten Gebühren in Höhe von 62,80 Euro zu verzeichnen ist. Zudem haben Sie die für die Bearbeitung der Anfrage zum Angebot der Firma Elaman GmbH [#7551] festgesetzten Gebühren in Höhe von 30 Euro nicht beglichen. Ich möchte Sie daher um Überweisung der ausstehenden Gebühren in Höhe von insgesamt 92,80 Euro auf das folgende Konto bitten: Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20 Verwendungszweck: 1158 9286 0179 Im Gegenzug biete ich Ihnen gerne an, Ihnen die damaligen Unterlagen nach Zahlungseingang erneut zur Verfügung zu stellen. Diese Auskunft ist für Sie kosten- und gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für den Hinweis auf das Einschreiben mit Datum von 21.10.2014. W…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Vergabeunterlagen der Ausscheibung B3.10-1839/12/VV:1" [#7549]; Unser Aktenzeichen: Z13.00 - 07-03-05; Hier: Sachstandsmitteilung [#7549]
Datum
17. August 2020 16:02
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2020-08-17_gls_bmi_ueberweisung-ifg.pdf
20,6 KB
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für den Hinweis auf das Einschreiben mit Datum von 21.10.2014. Wir haben das Dokument gefunden, digitalisiert und hier hochgeladen: https://fragdenstaat.de/anfrage/vergabeunterlagen-der-ausscheibung-b310-183912vv1/#nachricht-512921 Bitte entschuldigen Sie die säumigen Gebühren. Wir haben beide Gebühren soeben überwiesen, anbei die Überweisungsbestätigung. Falls es möglich ist, wären wir dankbar, in Zukunft alle Informationen und Dokumente direkt per E-Mail an FragDenStaat zu schicken, dann sind sie schön dokumentiert und gehen nicht verloren. :) Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anhänge: - 2020-08-17_gls_bmi_ueberweisung-ifg.pdf Anfragenr: 7549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/7549/