Jobcenter Gladbeck: Lebensmittelgutscheine und unlauterer Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb definiert in Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen. Darin heißt es:

Unlauter handelt insbesondere, wer

1. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;
http://www.rechtliches.de/gesetze/UWG/4.html

Möglicherweise liegt hier bereits ein Verstoß vor.
Nach Internet-Informationen sind nur noch Aldi, Lidl und Kaufland bereit Lebensmittelgutscheine des Jobcenter Gladbeck einzulösen.
http://www.lokalkompass.de/gladbeck/politik/einkaufsmoeglichkeiten-bei-erhalt-von-lebensmittelgutscheinen-der-arge-gladbeck-die-soziale-buergerinitiative-ev-informiert-d472683.html

Bitte teilen Sie mir mit:
1. wie viele Lebensmittelgutscheine in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 ausgegeben wurden
2. wie viele Personen/Bedarfsgemeinschaften betroffen waren
3. ob bei Ihnen Bargeldautomaten vorgehalten werden
4. Bitte senden Sie mir ein Muster

Ergebnis der Anfrage

Die Zahl der ausgegebenen Gutscheine im Verhältnis zur Anzahl der betreuten Bedarfsgemeinschaften und unter Würdigung der einzelnen Stückelungsbeträge lässt vermuten, dass bei der Gutscheinausgabe die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Begrenzung der Personengruppe gem. § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen) eingehalten werden könnten.

Dass die Lebensmittelgeschäfte und Discounter frei sind, ob sie Gutscheine vom Jobcenter einlösen wollen oder nicht beantwortet die Fragestellung nicht so ganz. Gemeint war eigentlich, ob die Auswirkungen auf die Kunden nicht unzulässige Einschränkungen bedeuten. Schließlich ist der Kunde nur dann frei in seinem Kaufverhalten, wenn er Geldmittel dort einsetzen kann, wo seine Wunschprodukte angeboten werden. Gutscheine als Zahlungsmittel zwingen die Leistungsberechtigen nicht selten dazu, auf andere Produkte und Marken auszuweichen.

Die Stückelung von ausgegebenen Lebensmittelgutscheinen mit Einzelbeträgen im Wert von 1,00 €, 2,00 €, 5,00 €, 10,00 € und 20,00 € wirft weitere Fragen auf. Im normalen Leben würden Eltern wohl nicht einmal bei ihren zehnjährigen Kindern auf die Idee kommen, Taschengeld in 1,00 €-Gutscheinen auszugeben. Und ein Einkauf beim Lebensmitteldiscounter für 2,00 € erschöpft sich bereits bei ein paar Nudeln und Ketchup. Bereits der Einkauf mit höherwertigen Gutscheinen mit dem Aufdruck „Jobcenter“ bedeutet für viele Leistungsberechtigte eine öffentliche Demütigung, besonders wenn dann noch die Vorlage eines Ausweises und eine persönliche Unterschrift gefordert werden.

Außerdem muss jeder einzelne Gutschein in verschiedenen Schritten durch mehrere Mitarbeiter bearbeitet werden. Dies beginnt mit der Entscheidung über die Ausgabe, später erfolgt die Einlösung im Discounter, geht über die Abrechnung mit dem Jobcenter und der anschließenden Ausbuchung in der Datenverarbeitung der BA.
Die hierbei entstehenden Zusatzkosten stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2014
  • Frist
    24. Oktober 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gladbeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Gladbeck: Lebensmittelgutscheine und unlauterer Wettbewerb [#7578]
Datum
22. September 2014 22:35
An
Kommunalverwaltung Gladbeck
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb definiert in Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen § 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen. Darin heißt es: Unlauter handelt insbesondere, wer 1. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen; http://www.rechtliches.de/gesetze/UWG/4.html Möglicherweise liegt hier bereits ein Verstoß vor. Nach Internet-Informationen sind nur noch Aldi, Lidl und Kaufland bereit Lebensmittelgutscheine des Jobcenter Gladbeck einzulösen. http://www.lokalkompass.de/gladbeck/politik/einkaufsmoeglichkeiten-bei-erhalt-von-lebensmittelgutscheinen-der-arge-gladbeck-die-soziale-buergerinitiative-ev-informiert-d472683.html Bitte teilen Sie mir mit: 1. wie viele Lebensmittelgutscheine in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 ausgegeben wurden 2. wie viele Personen/Bedarfsgemeinschaften betroffen waren 3. ob bei Ihnen Bargeldautomaten vorgehalten werden 4. Bitte senden Sie mir ein Muster
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Gladbeck
Ihre E-Mail an die Stadt Gladbeck Ihre E-Mail ist bei der Stadt Gladbeck eingegangen und wird schnellstmöglich an …
Von
Kommunalverwaltung Gladbeck
Betreff
Ihre E-Mail an die Stadt Gladbeck
Datum
22. September 2014 22:43
Status
Warte auf Antwort
Ihre E-Mail ist bei der Stadt Gladbeck eingegangen und wird schnellstmöglich an den Adressaten bzw. die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an die Stadt Gladbeck [#7578] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Kommunalverwaltung Gladbeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an die Stadt Gladbeck [#7578]
Datum
3. November 2014 21:20
An
Kommunalverwaltung Gladbeck
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Gladbeck: Lebensmittelgutscheine und unlauterer Wettbewerb " vom 22.09.2014 (#7578) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Gladbeck
Ihre E-Mail an die Stadt Gladbeck Ihre E-Mail ist bei der Stadt Gladbeck eingegangen und wird schnellstmöglich an …
Von
Kommunalverwaltung Gladbeck
Betreff
Ihre E-Mail an die Stadt Gladbeck
Datum
3. November 2014 21:28
Status
Warte auf Antwort
Ihre E-Mail ist bei der Stadt Gladbeck eingegangen und wird schnellstmöglich an den Adressaten bzw. die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Gladbeck
IFG-Anfrage Lebensmittelgutscheine
Von
Kommunalverwaltung Gladbeck
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage Lebensmittelgutscheine
Datum
4. November 2014
Status
Anfrage abgeschlossen

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Kommunalverwaltung Gladbeck
Ihre Anfrage vom 22.09.2014 nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NW) Sehr geeh…
Von
Kommunalverwaltung Gladbeck
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.09.2014 nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NW)
Datum
4. November 2014 08:49
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend wird der Bescheid zu Ihrer oben bezeichneten Anfrage nach dem IFG NW übersandt; das Original erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen