Bautzener Brache, Entlassung aus der Planfeststellung als Bahngelände

Im Jahre 2004 wurden die Grundstücke Bautzener Straße 21-24 sowie die südlich bis zur Monumentenbrücke daran anschließenden Grundstücke aus der Planfeststellung als Bahngelände entlasssen. Zuvor hat eine Entbehrlichkeitsprüpfung durch das Eisenbahnbundesamt stattgefunden. Die Frage lautet, ob und wann der Bezirk Tempelhof-Schöneberg über diese Entbehrlichkeitsprüfung vom Eisenbahnbundesamt informiert wurde, sowie ob der Bezirk sich beteiligt hat, beispielsweise ob der Bezirk sich im Rahmen der Entbehrlichkeitsprüfung gegenüber dem Eisenbahnbundesamt, der Deutschen Bahn AG oder anderen Beteiligten geäußert hat. Ich bitte um Einsicht in die bezirklichen Akten mit dem Schriftwechsel im Rahmen dieser Entbehrlichkeitsprüfung.

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  • Datum
    24. September 2014
  • Frist
    28. Oktober 2014
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
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Betreff
Bautzener Brache, Entlassung aus der Planfeststellung als Bahngelände [#7582]
Datum
24. September 2014 11:20
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Jahre 2004 wurden die Grundstücke Bautzener Straße 21-24 sowie die südlich bis zur Monumentenbrücke daran anschließenden Grundstücke aus der Planfeststellung als Bahngelände entlasssen. Zuvor hat eine Entbehrlichkeitsprüpfung durch das Eisenbahnbundesamt stattgefunden. Die Frage lautet, ob und wann der Bezirk Tempelhof-Schöneberg über diese Entbehrlichkeitsprüfung vom Eisenbahnbundesamt informiert wurde, sowie ob der Bezirk sich beteiligt hat, beispielsweise ob der Bezirk sich im Rahmen der Entbehrlichkeitsprüfung gegenüber dem Eisenbahnbundesamt, der Deutschen Bahn AG oder anderen Beteiligten geäußert hat. Ich bitte um Einsicht in die bezirklichen Akten mit dem Schriftwechsel im Rahmen dieser Entbehrlichkeitsprüfung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bautzener Brache, Entlassung aus der Plan…
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Betreff
AW: Bautzener Brache, Entlassung aus der Planfeststellung als Bahngelände [#7582]
Datum
28. Oktober 2014 15:13
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bautzener Brache, Entlassung aus der Planfeststellung als Bahngelände" vom 24.09.2014 (#7582) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Meine Anfrage vom 24.09.14 möchte ich dahingehen korrigieren, dass ich dort eine falsche Jahreszahl angegeben hatte. Statt 2004 muss es richtig 2009 heißen für den Zeitpunkt der Entwidmung als Bahngelände. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bautzener Brache, Entlassung aus der Plan…
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Von
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Betreff
AW: AW: Bautzener Brache, Entlassung aus der Planfeststellung als Bahngelände [#7582]
Datum
6. November 2014 16:47
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bautzener Brache, Entlassung aus der Planfeststellung als Bahngelände" vom 24.09.2014 (#7582) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Anfrage Bautzener Brache
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Bautzener Brache
Datum
10. November 2014
Status
Anfrage abgeschlossen