Elektronische Gesundheitskarte - Daten - Anwendungen

Die Antworten auf folgende Fragen:

1) Welche Daten befinden sich aktuell auf der elektronischen Gesundheitskarte?

2) Welche Daten befinden sich bei der nächsten Kartengeneration auf der elektronischen Gesundheitskarte?

3) Welche Anwendungen sind mit der nächsten Kartengeneration auf der elektronischen Gesundheitskarte nutzbar?

4) Welche Vorteile für den Patienten bringen die Anwendungen mit der nächsten Kartengeneration auf der elektronischen Gesundheitskarte?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2014
  • Frist
    14. November 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Antworten au…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Elektronische Gesundheitskarte - Daten - Anwendungen [#7744]
Datum
11. Oktober 2014 18:34
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Antworten auf folgende Fragen: 1) Welche Daten befinden sich aktuell auf der elektronischen Gesundheitskarte? 2) Welche Daten befinden sich bei der nächsten Kartengeneration auf der elektronischen Gesundheitskarte? 3) Welche Anwendungen sind mit der nächsten Kartengeneration auf der elektronischen Gesundheitskarte nutzbar? 4) Welche Vorteile für den Patienten bringen die Anwendungen mit der nächsten Kartengeneration auf der elektronischen Gesundheitskarte?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
[Ticket#1030189] Re: Elektronische Gesundheit [...] Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage wurde…
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
[Ticket#1030189] Re: Elektronische Gesundheit [...]
Datum
11. Oktober 2014 18:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage wurde bei uns unter der Ticket-ID 1030189 aufgenommen und zur Bearbeitung weitergeleitet. Für Rückfragen steht Ihnen der gematik Service Desk zur Verfügung. Sie können Ihre Rückfrage auch durch Antwort auf diese Mail adressieren. Mit freundlichen Grüßen,
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Ihre Fragen an die gematik GmbH Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, herzlichen Dank für Ihr Interesse an der gem…
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
Ihre Fragen an die gematik GmbH
Datum
13. Oktober 2014 17:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, herzlichen Dank für Ihr Interesse an der gematik sowie an der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Gerne möchten wir auf Ihre Anfragen eingehen und senden Ihnen hiermit die entsprechenden Antworten: 1) Welche Daten befinden sich aktuell auf der elektronischen Gesundheitskarte? Im Moment befinden sich die Versichertenstammdaten (VSD) auf der Gesundheitskarte. Das sind die administrativen Daten, die auch schon in der Vergangenheit beim Arzt mit der alten Krankenversichertenkarte eingelesen wurden. Hierzu gehören insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer und der Versicherungsstatus. Diese Informationen müssen verpflichtend auf der Karte gespeichert werden, weil die eGK als Versicherungsnachweis Ihrer Kasse dient. 2) Welche Daten befinden sich bei der nächsten Kartengeneration auf der elektronischen Gesundheitskarte? Zukünftig werden Versichertenstammdaten, wie etwa bei einem Adresswechsel, auf der Gesundheitskarte automatisch online aktualisiert, z.B. bei einem Arzt oder in einer Kassenfiliale. Die Zusendung einer neuen Karte gehört dann der Vergangenheit an. 3) Welche Anwendungen sind mit der nächsten Kartengeneration auf der elektronischen Gesundheitskarte nutzbar? Priorität bei der Umsetzung haben zunächst Pflichtanwendungen wie die Onlineprüfung der Versichertenstammdaten sowie die Funktionalität Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Parallel dazu arbeitet die gematik bereits heute an weiteren freiwilligen medizinischen, bereits projektierten Anwendungen, wie zum Beispiel: · Organspende · Nofalldatenmanagement (NFDM) · Migration von Gesundheitsdatendiensten in der Telematikinfrastruktur am Beispiel der elektronischen Fallakte (eFA) · Datenmanagement zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) 4) Welche Vorteile für den Patienten bringen die Anwendungen mit der nächsten Kartengeneration auf der elektronischen Gesundheitskarte? Zukünftige Anwendungen sind vorgesehen, um die Behandlung zu verbessern und Ihnen sowie Ihrem Arzt den Alltag einfacher und sicherer zu gestalten. Sie entscheiden letztendlich, was für Sie in Frage kommt oder eben nicht. Auch bei zukünftigen Anwendungen steht das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Patienten immer an erster Stelle. Einzig die Versichertenstammdaten müssen auf der eGK hinterlegt sein, damit die Karte als Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse dienen kann. Mit der Anwendung z.B. des Notfalldatenmanagements (NFDM) können später auch sogenannte "Notfalldaten" auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Informationen, beispielsweise über Krankheiten, Medikamente und Allergien, unterstützen den behandelnden Arzt dabei, im Notfall richtig zu handeln. Der Zugriff auf die Notfalldaten wird auch ohne Eingabe der PIN in Verbindung mit dem Heilberufsausweis möglich sein, jeder Zugriffwird hierbei protokolliert. Außerdem ist vorgesehen, die Behandlungen von unterschiedlichen Ärztinnen und Ärzten in eine gemeinsame elektronische Patientenakte einfließen lassen zu können. Auch hier ist das Einverständnis des Patienten unbedingte Voraussetzung für das Erstellen und Nutzen der elektronischen Patientenakte. Wir hoffen sehr, dass wir Ihre Fragen beantworten konnten und stehen für eventuelle Rückfragen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Ticket mit der Ticket-ID 1030189 wurde gelöst. Folgende Lösung wurde gef…
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
Re: [Ticket#1030189] Elektronische Gesundheitskarte - Daten - Anwendungen [#7744]
Datum
17. Oktober 2014 13:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Ticket mit der Ticket-ID 1030189 wurde gelöst. Folgende Lösung wurde gefunden: Herzlichen Dank für Ihr Interesse an der gematik sowie an der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Gerne möchten wir auf Ihre Anfragen eingehen und senden Ihnen hiermit die entsprechenden Antworten: 1) Welche Daten befinden sich aktuell auf der elektronischen Gesundheitskarte? Im Moment befinden sich die Versichertenstammdaten (VSD) auf der Gesundheitskarte. Das sind die administrativen Daten, die auch schon in der Vergangenheit beim Arzt mit der alten Krankenversichertenkarte eingelesen wurden. Hierzu gehören insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer und der Versicherungsstatus. Diese Informationen müssen verpflichtend auf der Karte gespeichert werden, weil die eGK als Versicherungsnachweis Ihrer Kasse dient. 2) Welche Daten befinden sich bei der nächsten Kartengeneration auf der elektronischen Gesundheitskarte? Zukünftig werden Versichertenstammdaten, wie etwa bei einem Adresswechsel, auf der Gesundheitskarte automatisch online aktualisiert, z.B. bei einem Arzt oder in einer Kassenfiliale. Die Zusendung einer neuen Karte gehört dann der Vergangenheit an. 3) Welche Anwendungen sind mit der nächsten Kartengeneration auf der elektronischen Gesundheitskarte nutzbar? Priorität bei der Umsetzung haben zunächst Pflichtanwendungen wie die Onlineprüfung der Versichertenstammdaten sowie die Funktionalität Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Parallel dazu arbeitet die gematik bereits heute an weiteren freiwilligen medizinischen, bereits projektierten Anwendungen, wie zum Beispiel: • Organspende • Nofalldatenmanagement (NFDM) • Migration von Gesundheitsdatendiensten in der Telematikinfrastruktur am Beispiel der elektronischen Fallakte (eFA) • Datenmanagement zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) 4) Welche Vorteile für den Patienten bringen die Anwendungen mit der nächsten Kartengeneration auf der elektronischen Gesundheitskarte? Zukünftige Anwendungen sind vorgesehen, um die Behandlung zu verbessern und Ihnen sowie Ihrem Arzt den Alltag einfacher und sicherer zu gestalten. Sie entscheiden letztendlich, was für Sie in Frage kommt oder eben nicht. Auch bei zukünftigen Anwendungen steht das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Patienten immer an erster Stelle. Einzig die Versichertenstammdaten müssen auf der eGK hinterlegt sein, damit die Karte als Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse dienen kann. Mit der Anwendung z.B. des Notfalldatenmanagements (NFDM) können später auch sogenannte „Notfalldaten“ auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Informationen, beispielsweise über Krankheiten, Medikamente und Allergien, unterstützen den behandelnden Arzt dabei, im Notfall richtig zu handeln. Der Zugriff auf die Notfalldaten wird auch ohne Eingabe der PIN in Verbindung mit dem Heilberufsausweis möglich sein, jeder Zugriffwird hierbei protokolliert. Außerdem ist vorgesehen, die Behandlungen von unterschiedlichen Ärztinnen und Ärzten in eine gemeinsame elektronische Patientenakte einfließen lassen zu können. Auch hier ist das Einverständnis des Patienten unbedingte Voraussetzung für das Erstellen und Nutzen der elektronischen Patientenakte. Wir hoffen sehr, dass wir Ihre Fragen beantworten konnten. Für Rückfragen zu Lösungsdetails steht Ihnen der gematik Service Desk gerne zur Verfügung. Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage von Ihnen keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass die Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet wurde und das Ticket wird nach Ablauf dieser Zeit automatisch geschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bei einigen Themen möchte ich aber nachfra…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
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Betreff
AW: Re: [Ticket#1030189] Elektronische Gesundheitskarte - Daten - Anwendungen [#7744]
Datum
20. Oktober 2014 16:14
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bei einigen Themen möchte ich aber nachfragen: Punkt 2) Ihre Antwort Nachdem ich der Krankenkasse einen Adresswechsel mitgeteilt habe, werden dann automatisch beim nächsten Arztbesuch diese Daten von der Krankenkasse auf der Karte geändert. Automatisch heißt, ich gebe wie bisher die Karte bei der Arzthelferin ab und erhalte dann die Karte mit geänderten Daten? Wie groß ist der Speicherplatz auf der eGK, wenn dort zukünftig alle neuen Anwendungen, Berichte, Röntgenbilder u. ä. gespeichert werden sollen? Punkt 3) Ihre Antwort Was bedeutet "Migration... Was sind "Gesundheitsdatendienste"? Was bedeutet "elektronische Fallakte"? Wer macht hierbei was und wo und wie kann ich hier die Kontrolle behalten? Punkt 4) a) Für eine sehr gute Behandlung reicht mir ein Arzt, der sein "Handwerk" sehr gut beherrscht und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist. Wieso soll diese Behandlung durch die elektronische Gesundheitskarte noch besser werden? b) Notfalldaten Worin unterscheidet sich eine Notfallbehandlung bei der jede Sekunde zählt, wenn meine elektronische Gesundheitskarte sofort vorliegt von einer Notfallbehandlung bei der sie nicht vorliegt? c) PIN Verläuft der Anmeldevorgang für eine normale Behandlung wie bisher, ich gebe die eGK am "Empfang" kurz ab, damit die Abrechnungsdaten für die Krankenkasse erfasst werden, ich muss keine PIN irgendwo eingeben und kann zur Behandlung weiter gehen? Verstehe ich Sie richtig, dass eine PIN-Eingabe nur notwendig ist, wenn ich freiwillige medizinische Anwendungen nutzen will? d) gemeinsame elektronische Patientenakte Wenn eine Behandlung mehrere Ärzte erfordert, reicht es mir, wenn Fall bezogen die medizinisch notwendigen Daten ausgetauscht werden. Bei einem Austausch der kompletten Patientenakte oder gar einem gemeinsamen Führen meiner Patientenakte, werden mehr Daten ausgetauscht als notwendig. Bisher weiß ich, mein Hausarzt verfügt über seine eigenen Daten und die Daten, die von anderen Ärzten übermittelt wurden. Die Daten befinden sich also in der Praxis meines Hausarztes und nur er und evtl. seine Mitarbeiter können darauf zugreifen. Werden die Daten der elektronische Patientenakte auf der eGK gespeichert? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 7744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Elektronische Gesundheitskarte - Daten - …
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
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Betreff
AW: AW: Re: [Ticket#1030189] Elektronische Gesundheitskarte - Daten - Anwendungen [#7744]
Datum
24. November 2014 19:13
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Elektronische Gesundheitskarte - Daten - Anwendungen" vom 11.10.2014 (#7744) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Ticket mit der Ticket-ID 1030189 wurde gelöst. Folgende Lösung wurde gef…
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
Re: [Ticket#1030189] Elektronische Gesundheitskarte - Daten - Anwendungen [#7744]
Datum
1. Dezember 2014 15:08
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Ticket mit der Ticket-ID 1030189 wurde gelöst. Folgende Lösung wurde gefunden: herzlichen Dank für Ihr Interesse an der gematik. Gerne beantworten wir Ihre weiteren Anfragen wie folgt: F: Nachdem ich der Krankenkasse einen Adresswechsel mitgeteilt habe, werden dann automatisch beim nächsten Arztbesuch diese Daten von der Krankenkasse auf der Karte geändert. Automatisch heißt, ich gebe wie bisher die Karte bei der Arzthelferin ab und erhalte dann die Karte mit geänderten Daten? A. Das ist korrekt. F: Wie groß ist der Speicherplatz auf der eGK, wenn dort zukünftig alle neuen Anwendungen, Berichte, Röntgenbilder u. ä. gespeichert werden sollen? A: Hier gibt es unterschiedliche Größen der verwendeten Chips. Die Speicherkapazität beträgt ca. 90 bzw. 144 KByte. F: Was bedeutet "Migration... A: Unter Migration versteht man in diesem Zusammenhang den „Umzug“ solcher Dienste von der bisherigen technischen Kommunikationsinfrastruktur auf die dann verfügbare Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. F: Was sind "Gesundheitsdatendienste"? A: Im Rahmen der medizinischen Versorgung werden elektronisch Daten ausgetauscht. Beispiele dafür sind Zuweiserportale, Systeme zur Bildverteilung oder elektronische Fallakten. Dies wird unter dem Oberbegriff „Gesundheitsdatendienste“ zusammengefasst. F: Was bedeutet "elektronische Fallakte"? A: Eine Fallakte ist die medizinische Dokumentation eines Behandlungsfalls, also die Sammlung der Informationen, die medizinisches Personal verwendet, um die Therapie einer Patientin oder eines Patienten durchzuführen bzw. fortzusetzen. Eine elektronische Fallakte wird nicht auf Papier sondern in elektronischer Form geführt. Für weitere Informationen zu elektronischen Fallakten möchten wir auf die umfassende Darstellung des Vereins „Elektronische Fallakte e.V.“ verweisen, die im Internet unter http://www.fallakte.de verfügbar ist. Für eine sehr gute Behandlung reicht mir ein Arzt, der sein "Handwerk" sehr gut beherrscht und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft F: Wieso soll diese Behandlung durch die elektronische Gesundheitskarte noch besser werden? A: Über die Telematikinfrastruktur wird es die Möglichkeit geben, behandlungsrelevante Informationen für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt verfügbar zu machen. Die Patientinnen und Patienten werden dabei immer die Wahl haben, ob sie Informationen fließen lassen oder nicht. Jedem Menschen ist selbst überlassen, ob er die Risiken einer lückenhaften Informationslage eingeht oder Informationen in elektronischer Form freigibt. Diese Abwägung kann nur durch die betroffenen Menschen erfolgen. Die elektronische Gesundheitskarte gibt den Patientinnen und Patienten daher ein Werkzeug in die Hand, das sie in die Lage versetzt, die Kontrolle über die Informationen zu behalten, die der Ärztin oder dem Arzt offenbart werden. Notfalldaten F: Worin unterscheidet sich eine Notfallbehandlung bei der jede Sekunde zählt, wenn meine elektronische Gesundheitskarte sofort vorliegt von einer Notfallbehandlung bei der sie nicht vorliegt? A: Selbstverständlich wird es bei einer Notfallbehandlung keine Unterschiede geben, ob eine elektronische Gesundheitskarte vorliegt oder nicht. Wichtig ist hier allein das Wohl des Patienten. F: Verläuft der Anmeldevorgang für eine normale Behandlung wie bisher, ich gebe die eGK am "Empfang" kurz ab, damit die Abrechnungsdaten für die Krankenkasse erfasst werden, ich muss keine PIN irgendwo eingeben und kann zur Behandlung weiter gehen? Verstehe ich Sie richtig, dass eine PIN-Eingabe nur notwendig ist, wenn ich freiwillige medizinische Anwendungen nutzen will? A: Genauso ist es. Wenn eine Behandlung mehrere Ärzte erfordert, reicht es mir, wenn Fall bezogen die medizinisch notwendigen Daten ausgetauscht werden. Bei einem Austausch der kompletten Patientenakte oder gar einem gemeinsamen Führen meiner Patientenakte, werden mehr Daten ausgetauscht als notwendig. Bisher weiß ich, mein Hausarzt verfügt über seine eigenen Daten und die Daten, die von anderen Ärzten übermittelt wurden. Die Daten befinden sich also in der Praxis meines Hausarztes und nur er und evtl. seine Mitarbeiter können darauf zugreifen. F: Werden die Daten der elektronische Patientenakte auf der eGK gespeichert? A: Die technisch herausfordernden Anwendungen, wie die elektronische Patientenakte, wurden zunächst zurückgestellt. Wann die elektronische Patientenakte genau umgesetzt wird, können wir Ihnen leider nicht beantworten, da die gematik gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag zunächst die nicht zurückgestellten Pflichtanwendungen gemeinsam mit ihren Gesellschaftern spezifiziert und umsetzt. Erst danach wird über die Bearbeitung weiterer Anwendungen entschieden. Für Rückfragen zu Lösungsdetails steht Ihnen der gematik Service Desk gerne zur Verfügung. Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage von Ihnen keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass die Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet wurde und das Ticket wird nach Ablauf dieser Zeit automatisch geschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Punkt 1) antworteten Sie am 13.10.14 : Auf der eGK sind "insbesondere Name…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: [Ticket#1030189] Elektronische Gesundheitskarte - Daten - Anwendungen [#7744]
Datum
5. Dezember 2014 15:14
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Punkt 1) antworteten Sie am 13.10.14 : Auf der eGK sind "insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer und der Versicherungsstatus. Nennen Sie bitte ALLE Daten, die sich auf der eGK derzeit befinden und welche auf der nächsten Kartengeneration enthalten sein werden. Fügen Sie bitte ein aktuelles Dokument Ihrer Antwort bei, das Ihre Aussage bestätigt. zu 2) schrieben Sie am 13.10.14 "Versichertenstammdaten, wie etwa bei einem Adresswechsel, auf der Gesundheitskarte werden automatisch online aktualisiert Nennen Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage, die es den Krankenkassen erlaubt, innerhalb der ärztlichen IT auf die eGK zu schreiben und in welcher Form und wann erhält der Patient Kenntnis über die dort (eventuell auch falsch) neu geschriebenen Daten. zu Punkt 2) schreiben Sie am 13.10.14 "Die Zusendung einer neuen Karte gehört dann der Vergangenheit an." Wie stellen Sie ohne teuren Kartenaustausch sicher, dass die eGK immer dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entspricht. Ich bitte um Anfügung einer technischen Dokumentation, die diese Vorgehensweise darstellt. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 7744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Ticket mit der Ticket-ID 1030189 wurde gelöst. Folgende Lösung wurde …
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
Re: [Ticket#1030189] Elektronische Gesundheitskarte - Daten - Anwendungen [#7744]
Datum
22. Dezember 2014 08:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Ticket mit der Ticket-ID 1030189 wurde gelöst. Folgende Lösung wurde gefunden: gerne möchten wir auf Ihre erneuten Fragen eingehen und Ihnen die folgenden Antworten übermitteln: Ihre Frage: Nennen Sie bitte ALLE Daten, die sich auf der eGK derzeit befinden und welche auf der nächsten Kartengeneration enthalten sein werden. Fügen Sie bitte ein aktuelles Dokument Ihrer Antwort bei, das Ihre Aussage bestätigt. Antwort: Gerne möchten wir Sie auf unsere Homepage verweisen, in diesem Falle auf die Seite der „Spezifikationen“. Hier sind alle relevanten Dokumente hinterlegt. https://www.gematik.de/cms/de/spezifikation/spezifikation_startseite.jsp Ihre Frage: Nennen Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage, die es den Krankenkassen erlaubt,innerhalb der ärztlichen IT auf die eGK zu schreiben und in welcher Form und wann erhält der Patient Kenntnis über die dort (eventuell auch falsch)neu geschriebenen Daten. Antwort: Bezüglich des Auskunftsrechts von Versicherten findet gemäß § 291a Abs.3 Satz 5 SGB V der § 6c Bundesdatenschutzgesetz Anwendung. In diesem heißt es in Absatz 2 wie folgt: „Die Stelle, die ein mobiles personenbezogenes Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgibt oder ein Verfahren zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, das ganz oder teilweise auf einem solchen Medium abläuft, auf das Medium aufbringt, ändert oder hierzu bereithält, […] hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Wahrnehmung des Auskunftsrechts erforderlichen Geräte oder Einrichtungen in angemessenem Umfang zum unentgeltlichen Gebrauch zur Verfügung stehen.“ Dies bedeutet, dass die Krankenkasse als herausgebende Stelle für die elektronische Gesundheitskarte dafür zu sorgen hat, dass Einrichtungen geschaffen werden, die es den Versicherten ermöglichen ihr datenschutzrechtliches Auskunftsrecht wahrzunehmen. Gemäß § 4 Abs. 4 der „Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“ (TestV) sind den Versicherten spätestens nach der Erprobung der Anwendungen Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) und Notfalldatenmanagement (NFDM) organisatorische und technische Verfahren zur Wahrnehmung ihrer Rechte anzubieten und technikoffen zu testen. Dadurch wird den Versicherten die Möglichkeit eröffnet, ihre auf die eGK bezogenen Zugriffsrechte eigenverantwortlich wahrzunehmen. Der Aufbau von „Daten-Kiosken“ (eKioske) für die Versicherten ist Inhalt des Projektes „Anwendungen der Versicherten“ bei der gematik. Es wurde eine Lösungsanalyse erarbeitet, die auch auf die Nutzung der eGK @home (Einsicht auf die Daten von zuhause) eingeht sowie Vorgaben an die Erprobung dieser Anwendungen enthalten und derzeit in den Gremien beraten wird. Wie das Einsichts- und Zugriffsrecht von Versicherten auf die eigenen personenbezogenen Daten konkret umgesetzt wird, ist Thema der laufenden Abstimmungen. Derzeit sind noch keine Anwendungen in der Telematikinfrastruktur verfügbar, bei der medizinische Daten von Versicherten gespeichert werden. Spätestens nach der Erprobung der Speicherung medizinischer Daten auf der eGK sollten die angesprochenen Verfahren jedoch zur Verfügung stehen. Ihre Frage: Wie stellen Sie ohne teuren Kartenaustausch sicher, dass die eGK immer dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entspricht. Antwort: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft regelmäßig, ob die verwendeten kryptographischen Maßnahmen die gespeicherten Daten noch ausreichend vor dem Zugriff Unbefugter schützen. Im Bedarfsfall werden die Maßnahmen geändert. Nur Verfahren, die in der Technischen Richtlinie 03116-1 des BSI als sicherheitstechnisch geeignet bewertet werden, dürfen in der Telematikinfrastruktur verwendet werden. Die TR-03116 wird mindestens einmal jährlich aktualisiert und dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Die Komponenten der TI passen sich diesen Veränderungen kontinuierlich an, so dass sichergestellt ist, dass stets die leistungsstärksten bzw. sichersten kryptographischen Verfahren zum Schutz von personenbezogenen medizinischen Daten verwendet werden. Diese Maßnahmen haben zur Folge, dass die elektronische Gesundheitskarte, der Heilberufsausweis und die Institutionskarte (SMC-B) alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Weitergehende Informationen finden Sie hier: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/technischeri[..] Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und verbleiben mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um die fristgerechte und vor allem vollständige Beantwortung aller m…
An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: [Ticket#1030189] Elektronische Gesundheitskarte - Daten - Anwendungen [#7744]
Datum
28. Dezember 2014 20:58
An
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um die fristgerechte und vor allem vollständige Beantwortung aller meiner Nachfragen vom 05.12.14 sowie um die gleichzeitige Bereitstellung der angeforderten Dokumente. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 7744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in

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gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit und Ihre Geduld. Gern haben wir uns I…
Von
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Betreff
Elektronische Gesundheitskarte - Daten - Anwendungen [#7744]
Datum
5. Juni 2015 12:39
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit und Ihre Geduld. Gern haben wir uns Ihre Fragen und Nachfragen zu den Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte, zu medizinischen Anwendungen sowie Lese- und Zugriffsrechte auf Patientendaten gründlich angesehen und im beigefügten Infoblatt vollumfänglich und abschließend beantwortet. Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und verbleiben mit freundlichen Grüßen