Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Auskunft zu den Beschlüssen, Erlassen, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien des Märkischen Kreises in den Rechtskreisen SGB II und XII (2005 – 2013)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Webseite des Landrats des Märkischen Kreises im Bereich Landrat und Politik (vgl. http://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/landrat-politik/index.php) befindet sich folgender Hinweis: "Sehr umfangreich ist die Rechtssammlung des Märkischen Kreises. Alle Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien, die rechtsverbindlich sind, können nachgelesen werden." Vor dem Hintergrund dieses Hinweises beantrage ich elektronische Auskunft per E-Mail d.h. die Beantwortung der folgenden Fragen:

1.) Sind in den Jahren 2005 bis 2013 Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien im Rechtskreis SGB II seitens des Märkischen Kreises als ein Träger des Jobcenters Märkischer Kreis erlassen worden?
2.) Wenn ja, wie heißen diese Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien?
3.) Wo sind diese Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien nachzulesen?
4.) Sind in den Jahren 2005 bis 2013 Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien im Rechtskreis SGB XII seitens des Märkischen Kreises erlassen worden?
5.) Wenn ja, wie heißen diese Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien?
6.) Wo sind diese Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien nachzulesen?

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2014
  • Frist
    14. November 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Webseite de…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Auskunft zu den Beschlüssen, Erlassen, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien des Märkischen Kreises in den Rechtskreisen SGB II und XII (2005 – 2013) [#7748]
Datum
11. Oktober 2014 23:47
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Webseite des Landrats des Märkischen Kreises im Bereich Landrat und Politik (vgl. http://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/landrat-politik/index.php) befindet sich folgender Hinweis: "Sehr umfangreich ist die Rechtssammlung des Märkischen Kreises. Alle Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien, die rechtsverbindlich sind, können nachgelesen werden." Vor dem Hintergrund dieses Hinweises beantrage ich elektronische Auskunft per E-Mail d.h. die Beantwortung der folgenden Fragen: 1.) Sind in den Jahren 2005 bis 2013 Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien im Rechtskreis SGB II seitens des Märkischen Kreises als ein Träger des Jobcenters Märkischer Kreis erlassen worden? 2.) Wenn ja, wie heißen diese Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien? 3.) Wo sind diese Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien nachzulesen? 4.) Sind in den Jahren 2005 bis 2013 Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien im Rechtskreis SGB XII seitens des Märkischen Kreises erlassen worden? 5.) Wenn ja, wie heißen diese Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien? 6.) Wo sind diese Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien nachzulesen? Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes. Allgemeines: Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 11.10.2014 - E-Mail 1 Hinweis:…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 11.10.2014 - E-Mail 1
Datum
17. Oktober 2014 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Hinweis: Aufgrund der Datenmenge erfolgt die Beantwortung der o.g. IFG-Anfrage in mehreren E-Mails.

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WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 11.10.2014 - E-Mail 2 Anla…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 11.10.2014 - E-Mail 2
Datum
17. Oktober 2014 11:51
Status
Anlagen zu E-Mail 1