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Be­richte bei Ver­sor­gungs­stö­run­gen im Stromnetz

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Im Rahmen des §52 EnWG erfasst die BNetzA Versorgungsstörungen im Stromnetz. Ich bitte Sie, mir den kompletten Datensatz aller Versorgungsstörungen seit dem 1.1.2007 zur Verfügung zu stellen. Da die Meldungen seit dem 31. Mai 2006 elektronisch erfasst werden, bitte ich Sie, mir diese Daten in einer geeigneten digitalen Form zugänglich zu machen. Darin enthalten sein sollen alle Angaben, die laut der "Anlage zur Allgemeinverfügung vom 22. Februar 2006" übermittelt werden müssen.

Weiterhin bitte ich Sie, mir eine Zuordnung der in o.a. Meldungen verwendeten Netznummer zu den Betreibern des Netzes (Unternehmen) zugänglich zu machen.

Da die Daten sowieso schon in digitaler Form vorliegen, gehe ich davon aus, dass es sich bei dieser Anfrage um eine einfache Anfrage handelt. Bezüglich des Datenformates bitte ich Sie, sich vorab mit mir in Verbindung zu setzen, damit wir einen einfachen Weg des Datenaustauschs finden können.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2014
  • Frist
    18. November 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen des §5…
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Betreff
Be­richte bei Ver­sor­gungs­stö­run­gen im Stromnetz [#7784]
Datum
15. Oktober 2014 16:03
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen des §52 EnWG erfasst die BNetzA Versorgungsstörungen im Stromnetz. Ich bitte Sie, mir den kompletten Datensatz aller Versorgungsstörungen seit dem 1.1.2007 zur Verfügung zu stellen. Da die Meldungen seit dem 31. Mai 2006 elektronisch erfasst werden, bitte ich Sie, mir diese Daten in einer geeigneten digitalen Form zugänglich zu machen. Darin enthalten sein sollen alle Angaben, die laut der "Anlage zur Allgemeinverfügung vom 22. Februar 2006" übermittelt werden müssen. Weiterhin bitte ich Sie, mir eine Zuordnung der in o.a. Meldungen verwendeten Netznummer zu den Betreibern des Netzes (Unternehmen) zugänglich zu machen. Da die Daten sowieso schon in digitaler Form vorliegen, gehe ich davon aus, dass es sich bei dieser Anfrage um eine einfache Anfrage handelt. Bezüglich des Datenformates bitte ich Sie, sich vorab mit mir in Verbindung zu setzen, damit wir einen einfachen Weg des Datenaustauschs finden können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Be­richte bei Ver­sor­gungs­stö­run­gen i…
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Von
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Betreff
AW: Be­richte bei Ver­sor­gungs­stö­run­gen im Stromnetz [#7784]
Datum
18. November 2014 11:36
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Be­richte bei Ver­sor­gungs­stö­run­gen im Stromnetz" vom 15.10.2014 (#7784) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: 2014-11-18 Antragsteller/in WG: Be­richte bei Ver­sor­gungs­stö­run­gen im Stromnetz [#7784]
Datum
18. November 2014 20:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Meine Nachfrage hinsichtlich Ihrer Frage hat Folgendes ergeben: Deutsche Elektrizitätsnetzbetreiber übermitteln der Bundesnetzagentur gemäß § 52 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) jährlich einen Bericht über die in ihrem Netz aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen. Dieser Bericht enthält Zeitpunkt, Dauer, Ausmaß und Ursache der Versorgungsunterbrechungen. Die Bundesnetzagentur ermittelt aus diesen Meldungen den sog. SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index), der die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenen Letztverbraucher innerhalb eines Kalenderjahres wiederspiegelt. Beim SAIDI-Wert werden weder geplante Unterbrechungen noch Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt, wie etwa Naturkatastrophen, berücksichtigt. In die Berechnung fließen nur ungeplante Unterbrechungen ein, die auf atmosphärische Einwirkungen, Einwirkungen Dritter, Zuständigkeit des Netzbetreibers und aus anderen Netzen rückwirkende Störungen zurückzuführen sind. Die Unterbrechung muss zudem länger als drei Minuten dauern. Eine Übersicht zu den SAIDI-Werten seit dem Jahr 2006 ist unter der URL: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Stromnetze/Versorgungsqualit%C3%A4t/Versorgungsqualit%C3%A4t-node.html veröffentlicht. Ich hoffe, diese Informationen tragen zur Beantwortung Ihrer Frage bei. Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der SAIDI-Index und die zugehörigen Publikationen …
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: AW: 2014-11-18 Antragsteller/in WG: Be­richte bei Ver­sor­gungs­stö­run­gen im Stromnetz [#7784]
Datum
19. November 2014 13:40
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der SAIDI-Index und die zugehörigen Publikationen sind mir bekannt. Meine Anfrage bezieht sich auf die zugrunde liegenden Störungsmeldungen der Netzbetreiber, also die Rohdaten, die der Auswertung über den SAIDI-Index zugrunde liegen. Bitte kontaktieren Sie mich unter 0631/31600-4484, damit wir kurzfristig eine Möglichkeit des Datenaustauschs finden können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bedauerlicherweise können Datensätze zu Störungs…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: 2014-11-19 Antragsteller/in WG: Be­richte bei Ver­sor­gungs­stö­run­gen im Stromnetz [#7784]
Datum
19. November 2014 18:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bedauerlicherweise können Datensätze zu Störungsmeldungen der Netzbetreiber nicht herausgegeben werden. Bei diesen Daten handelt es sich um unternehmensbezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung die Rechtsträger ein berechtigtes Interesse haben (§ 6 Satz 2 IFG/ § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG). Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie lehnen die Herausgabe der von mir angeforderten Datensätze ab, da es sich Ihre…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: AW: 2014-11-19 Antragsteller/in WG: Be­richte bei Ver­sor­gungs­stö­run­gen im Stromnetz [#7784]
Datum
24. November 2014 14:36
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie lehnen die Herausgabe der von mir angeforderten Datensätze ab, da es sich Ihrer Meinung nach um Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse im Sinne von §6 Satz 2 IFG handelt. Dies zweifele ich an: 1. Es handelt sich bei den Meldungen für Versorgungsunterbrechungen um offenkundige Tatsachen, da Versorgungsunterbrechungen durch jedermann selbst festgestellt werden können. Als Messgerät genügt hierfür eine Glühbirne. §6(2) IFG kann daher nicht zur Anwendung kommen. 2. Ebenso kann ich nicht nachvollziehen, warum die Verbreitung der Informationen der Versorgungsunterbrechungen den Interessen des Versorgungsunternehmens zuwider laufen würde: Die Informationen sind für einen Konkurrenten nicht von Vorteil, da der Netzbetrieb der Ex Ante-Regulation durch Ihr Haus unterliegt. Ebenso ist der Netzbetrieb regional als Monopol ausgebildet. Bitte stellen Sie gegebenenfalls dar, warum und wie das betroffene Versorgungsunternehmen einen finanziellen Nachteil von der Beantwortung meiner Anfrage hätte. Ich bitte Sie, meine Anfrage nochmals zu überprüfen und mir gegebenenfalls detailliert darzulegen, warum Sie eine Beantwortung der Anfrage ablehnen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Ihre Anfrage vom 19.11.2014 - Einzeldaten zu Stdrungsmeldungen der Netzbetrelber I SAIDI-Wert
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.11.2014 - Einzeldaten zu Stdrungsmeldungen der Netzbetrelber I SAIDI-Wert
Datum
2. Januar 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
301,5 KB
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AW: Ihre Anfrage vom 19.11.2014 - Einzeldaten zu Stdrungsmeldungen der Netzbetrelber I SAIDI-Wert [#7784] Sehr ge…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19.11.2014 - Einzeldaten zu Stdrungsmeldungen der Netzbetrelber I SAIDI-Wert [#7784]
Datum
6. Januar 2015 16:23
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19.12.2014. Im Bezug auf meine IFG-Anfrage vom 15.10.2014 haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie die nach §52 EnWG übermittelten Daten die schutzwürdigen Interessen eines Dritten berühren und daher ein Drittbeteiligungsverfahren nach §8(1) IFG notwendig machen. Dieser Darstellung möchte ich widersprechen. In seinem Tätigkeitsbericht 2008/09 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Herangehensweise bei der Prüfung der Notwendigkeit einer Drittbeteiligung dargestellt. Demnach listen die §§5-6 IFG die Voraussetzungen für eine Drittbeteiligung wie folgt auf: 1. §5(1) IFG schützt personenbezogene Daten Dritter. Da es sich bei den Meldedaten nach der “Anlage zur Allgemeinverfügung vom 22. Februar 2006” jedoch nicht um personenbezogene Daten im Sinne des §3 BDSG handelt kann auf dieser Grundlage kein Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet werden. 2. §6(2) IFG schützt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter. Das Bundesverwaltungsgericht (AZ 7 C 18.08) hat klargestellt: “[..] Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis setzt sowohl nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG als auch nach § 6 Satz 2 IFG neben dem Mangel an Offenkundigkeit der zugrunde liegenden Informationen ein berechtigtes Interesse des Unternehmens an deren Nichtverbreitung voraus. Ein solches Interesse fehlt, wenn die Offenlegung der Information nicht geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (wie Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 -).” Die von mir angefragten Daten beschreiben einerseits offenkundige Daten, andererseits wird durch die Beantwortung meiner Anfrage kein kaufmännisches oder technisches Wissen zugänglich gemacht. Hierzu verweise ich auch noch einmal auf mein Schreiben vom 24.11.14. Auch auf dieser Grundlage kann also kein Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet werden. Insbesondere im Hinblick auf die - von Ihnen korrekterweise angemerkten - Kosten eines Drittbeteiligunsverfahrens bitte ich Sie, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es sich bei meiner Anfrage um eine einfache Anfrage im Sinne des IFG handelt. Mit freundlichem Gruß, -Antragsteller/in Anfragenr: 7784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Versorgungsunterbrechungen Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf unser heutiges Telefonat, in dem wir mi…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Versorgungsunterbrechungen
Datum
19. Januar 2015 18:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf unser heutiges Telefonat, in dem wir mit Ihnen über die Alternative einer anonymisierten Übermittlung der Versorgungsunterbrechung gesprochen haben, finden Sie bitte beigefügt eine exemplarische, anonymisierte Datei mit Störungsdaten eines Netzbetreibers aus 2013. Den Umfang der gemeldeten Störungsdaten können Sie zudem anhand der veröffentlichten Datei zur Beschreibung der Datenfelder im "XML Webservice 2008" nachvollziehen. http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Stromnetze/BeschreibungderDatenfelder.xls?__blob=publicationFile&v=4 Ich bitte Sie um eine zeitnahe Rückmeldung, ob die vorhandenen Daten für Sie weiterhin von Interesse sind. Für Fragen stehen Frau Ruhnau (Tel 0228 14-5821) und ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
WG: Versorgungsunterbrechungen Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf unser gestriges Telefonat, indem Sie …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Versorgungsunterbrechungen
Datum
27. Januar 2015 16:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf unser gestriges Telefonat, indem Sie mir mitgeteilt haben, an der von Herrn Schnoor Dos Passos vorgeschlagenen Übermittlung anonymisierter Datensätze Interesse zu haben, möchte ich Sie im Nachgang um eine kurze Bestätigung bitten, dass Sie diese Datensätze zur Erfüllung Ihres Antrages auf Informationsübermittlung als ausreichend ansehen. Zudem muss ich Sie darauf hinweisen, dass auch im Rahmen dieses Verfahrens Kosten anfallen können, die von der Gebührenstelle der Bundesnetzagentur in Leipzig erhoben werden. Aufgrund der nunmehr nicht erforderlichen Einleitung eines Drittbeteiligungsverfahrens sollten diese jedoch deutlich geringer ausfallen, als von mir bereits im Schreiben vom 19. Dezember 2014 erläutert. Herr Schnoor Dos Passos befindet sich zur Zeit nicht im Haus. Nach seiner Rückkehr werden wir die Übermittlung der von Ihnen angefragten Daten allerdings schnellstmöglich in die Wege leiten. ____________________________________ Mit freundlichen Grüßen
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AW: WG: Versorgungsunterbrechungen [#7784] Sehr geehrt<< Anrede >> unter der Maßgabe, dass die einze…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: WG: Versorgungsunterbrechungen [#7784]
Datum
28. Januar 2015 16:23
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> unter der Maßgabe, dass die einzelnen Versorgungsunternehmen zwar pseudonym, die Daten allerdings aufgeschlüsselt nach Versorgungsunternehmen dargestellt werden, würde ich meine Anfrage als beantwortet betrachten. Dennoch gehe ich davon aus, dass es sich um eine einfache (und somit kostenfreie) Anfrage handelt. Davon unberührt sind natürlich Auslagen wie z.B. Kopien, die aber in unserem Falle bei einer elektronischen Übermittlung ebenso nicht anfallen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 7784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: AW: WG: Versorgungsunterbrechungen [#7784] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Versorgungsunterbrechungen [#7784]
Datum
2. März 2015 14:44
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Be­richte bei Ver­sor­gungs­stö­run­gen im Stromnetz" vom 15.10.2014 (#7784) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 7784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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