Steuergelder für die Kirchen

wenn ich richtig informiert bin, ist der Staatsvertrag mit den Kirchen, der die Abfindungen für angebl. Enteignungen, regelt, seit einiger Zeit abgeschlossen. Warum zahlen der Staat und auch das Saarland trotzdem immer noch hohe Summen aus Steuergeldern an die beiden großen Kirchen?

Auch würde ich gerne einmal wissen, wie das Verhältnis zwischen konfessionsgebundenen ( alle Religionen) sowie konfessionsfreien Bürgern im Saarland ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Oktober 2014
  • Frist
    21. November 2014
  • 2 Follower:innen
Hans-Otto Lang
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wenn ich richt…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
Hans-Otto Lang
Betreff
Steuergelder für die Kirchen [#7806]
Datum
20. Oktober 2014 09:37
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wenn ich richtig informiert bin, ist der Staatsvertrag mit den Kirchen, der die Abfindungen für angebl. Enteignungen, regelt, seit einiger Zeit abgeschlossen. Warum zahlen der Staat und auch das Saarland trotzdem immer noch hohe Summen aus Steuergeldern an die beiden großen Kirchen? Auch würde ich gerne einmal wissen, wie das Verhältnis zwischen konfessionsgebundenen ( alle Religionen) sowie konfessionsfreien Bürgern im Saarland ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Hans-Otto Lang <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans-Otto Lang << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans-Otto Lang
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr geehrter Herr Lang, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 20. Oktober 2014, deren Beantwortung sich ang…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
WG: Steuergelder für die Kirchen [#7806]
Datum
21. Oktober 2014 07:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lang, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 20. Oktober 2014, deren Beantwortung sich angesichts der derzeitigen Feriensituation und des Urlaubs der Sachbearbeiterin verzögern wird. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr geehrter Herr Lang, bezugnehmend auf Ihre E-Mail - Anfrage vom 20. Oktober 2014 betreffend "Steuergelde…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
AW: Steuergelder für die Kirchen
Datum
15. Dezember 2014 10:04
Status
Warte auf Antwort
image001.png
44,9 KB


Sehr geehrter Herr Lang, bezugnehmend auf Ihre E-Mail - Anfrage vom 20. Oktober 2014 betreffend "Steuergelder für die Kirchen" teile ich Ihnen folgendes mit: Es gibt weder auf Bundesebene noch im Saarland einen Staatsvertrag, der Abfindungen für eventuelle Enteignungen regelt, so dass er auch nicht ausgelaufen sein kann. Insofern zahlt das Saarland die Staatsleistungen aufgrund der geltenden Vereinbarungen und sonstigen Rechtsgrundlagen. Hinsichtlich Ihrer Frage bezüglich des Verhältnisses zwischen konfessionsgebundenen (alle Religionen) sowie konfessionsfreien Bürgern im Saarland hat das Statistische Landesamt auf seiner Internet-Seite folgende Aussage getroffen: "aus dem Zensus 2011: Große Unterschiede in der regionalen Verteilung der Religionszugehörigkeit Weiter waren nach den endgültigen Ergebnissen gut vier von fünf Saarländer/innen am 9. Mai 2011 Mitglied der großen christlichen Religionsgesellschaften. So gehörten 63,3 Prozent der saarländischen Bevölkerung der römisch-katholischen und 20,1 Prozent der evangelischen Kirche an. In der Gliederung auf Kreisebene zeigte sich, dass der Anteil der Katholiken im Landkreis Merzig-Wadern mit 81,4 Prozent am höchsten war. Gegenüber der Volkszählung 1987 lebten am Zensusstichtag 139 000 Katholiken und 29 500 Protestanten weniger im Saarland." Quelle: http://www.saarland.de/7292_115420.htm mit weiteren Nachweisen. Sollten Sie hierzu noch weiteren Aufklärungsbedarf haben, verweise ich diesbezüglich an das Statistische Amt des Saarlandes. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hans-Otto Lang
Sehr geehrte Damen und Herren, die Bezeichnung Staatsvertrag nehme ich als Falschinformation zurück. Aber um welch…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
Hans-Otto Lang
Betreff
AW: AW: Steuergelder für die Kirchen [#7806]
Datum
16. Dezember 2014 09:28
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Bezeichnung Staatsvertrag nehme ich als Falschinformation zurück. Aber um welche "sonstige Vereinbarungen und sonstige Rechtsgrundlagen" handelt es sich dann, wenn diese so schwerwiegende und teuere Folgen für Land und Bund haben? Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich Ihre Antwort als typische politische Antwort empfinde, weil Sie bestimmt den Sinn meiner Frage verstanden haben, und nur ausweichen, aus mir unverständlichen Gründen .Ich gehöre keiner Kirche an und denke ein Recht zu haben, was mit meinem Steuergeld passiert. .... Mit freundlichen Grüßen Hans-Otto Lang Anfragenr: 7806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans-Otto Lang << Adresse entfernt >>