Jobcenter Maßnahme "Focus Job" in Ahlen/Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf

Anfrage an: Kreis Warendorf

beim Jobcenter in Ahlen lagen Anfang Oktober Flyer für die Maßnahme "Focus Job", Maßnahmeträger hier:

Netzwerk Beruf und Bildung Johann-B. Holthausen, Eckenerstr. 15 a
59229 Ahlen

aus.

"Focus Job", eine neue Maßnahme, wie es so schön angepriesen wird, ist neu und herausragend.

soweit mir bekannt ist, konnten Mitarbeiter der aktivierenden Leistungen vor Ort können auf Nachfragen keine konkreten Angaben zu den Inhalten dieser Maßnahme machen.

Lediglich seien bereits schon 16 Teilnehmer durch diese Maßnahme erfolgreich in einen Job vermittelt worden.

Der Flyer verspricht daher hochgradiges Rätselraten über die Inhalte der Maßnahme.

Zu den Fragen:

1. Gibt es einen genauen Abflaufplan und Erklärung der Ziele ?

2. Wie hoch ist der Prozentsatz der Kunden, die im Zuge dieser Maßnahme in Arbeit gekommen sind?

3. In welche Berufsbranchen wurden die Kunden vermittelt (Zeitarbeit, Gewerbe, Industrie etc)?

4. Welche konkrete Kosten sind bei der Maßnahme bisher angefallen.

Darüber hinaus interessiere ich mich für die Hintergründe der Behandlung der auf selbigen Flyer bezogenen im wesentlichen gleichlautenden Anfrage welche bei Frag den Staat unter der URL https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-manahme-focus-job-in-ahlenbeckum-in-der-optionskommune-kreis-warendorf/ veröffentlich ist.

Hierzu bitte ich um Zusendung aller damit in Verbindung stehenden Unterlagen, also sowohl externen Schriftwechsels als auch interne Aktennotizen, Telefonnotizen oder ähnliches, höchst hilfsweise um Information über den Inhalt jener Dokumente.

Darüber hinaus möchte ich wissen:

1. Ist es die in ihrem Haus übliche Praxis auf schriftliche IFG/UIG/VIG Anfragen eine persönliche Beantwortung anzubieten?

2. In welchen und wie vielen anderen Fällen von IFG/UIG/VIG Anfragen wurde entsprechend verfahren?

3. Stehen die unter https://fragdenstaat.de/files/foi/21481/sanktionsandrohung.jpg und https://fragdenstaat.de/files/foi/21481/waf2.jpg verfügbaren Dokumente im Zusammenhang mit der IFG/UIG/VIG Anfrage? Wenn nein, was ist deren Hintergrund und weshalb wird hier ein Termin vorgeschlagen der jenem entspricht der sich auf https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-manahme-focus-job-in-ahlenbeckum-in-der-optionskommune-kreis-warendorf/ unmittelbar darunter befindet? Wenn ja, warum wird auf eine IFG/UIG/VIG Anfrage entsprechend reagiert und welche Rechtsgrundlage besteht hier für die Androhung von Sanktionen bei der Nichtwahrnehmung des Termins?

4. Wie fördern Sie die Transparenz ihres Handelns und die Nutzung der Möglichkeiten des IFG/UIG/VIG durch Leistungsempfänger ihrer/s Jobcenters?

5. Wie viele IFG/UIG/VIG Anfragen von Leistungsempfängern haben sie in den letzten 24 Monaten bearbeitet und mit welchem Ergebnis? Wurden hierbei ebenfalls persönliche Termine vereinbart und kam es dabei zur Androhung von Sanktionen bei Nichtwahrnehmung des Termins? Wurden derartige Sanktionen verhängt?

PS: Ich bin an einem persönlichen Gesprächstermin nicht interessiert und bitte um Beantwortung meiner Anfrage in der u.a. Weise.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2014
  • Frist
    22. November 2014
  • 2 Follower:innen
Guido Strack (Whistleblower-Netzwerk e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Warendorf Details
Von
Guido Strack (Whistleblower-Netzwerk e.V.)
Betreff
Jobcenter Maßnahme "Focus Job" in Ahlen/Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf [#7820]
Datum
21. Oktober 2014 19:12
An
Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
beim Jobcenter in Ahlen lagen Anfang Oktober Flyer für die Maßnahme "Focus Job", Maßnahmeträger hier: Netzwerk Beruf und Bildung Johann-B. Holthausen, Eckenerstr. 15 a 59229 Ahlen aus. "Focus Job", eine neue Maßnahme, wie es so schön angepriesen wird, ist neu und herausragend. soweit mir bekannt ist, konnten Mitarbeiter der aktivierenden Leistungen vor Ort können auf Nachfragen keine konkreten Angaben zu den Inhalten dieser Maßnahme machen. Lediglich seien bereits schon 16 Teilnehmer durch diese Maßnahme erfolgreich in einen Job vermittelt worden. Der Flyer verspricht daher hochgradiges Rätselraten über die Inhalte der Maßnahme. Zu den Fragen: 1. Gibt es einen genauen Abflaufplan und Erklärung der Ziele ? 2. Wie hoch ist der Prozentsatz der Kunden, die im Zuge dieser Maßnahme in Arbeit gekommen sind? 3. In welche Berufsbranchen wurden die Kunden vermittelt (Zeitarbeit, Gewerbe, Industrie etc)? 4. Welche konkrete Kosten sind bei der Maßnahme bisher angefallen. Darüber hinaus interessiere ich mich für die Hintergründe der Behandlung der auf selbigen Flyer bezogenen im wesentlichen gleichlautenden Anfrage welche bei Frag den Staat unter der URL https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-manahme-focus-job-in-ahlenbeckum-in-der-optionskommune-kreis-warendorf/ veröffentlich ist. Hierzu bitte ich um Zusendung aller damit in Verbindung stehenden Unterlagen, also sowohl externen Schriftwechsels als auch interne Aktennotizen, Telefonnotizen oder ähnliches, höchst hilfsweise um Information über den Inhalt jener Dokumente. Darüber hinaus möchte ich wissen: 1. Ist es die in ihrem Haus übliche Praxis auf schriftliche IFG/UIG/VIG Anfragen eine persönliche Beantwortung anzubieten? 2. In welchen und wie vielen anderen Fällen von IFG/UIG/VIG Anfragen wurde entsprechend verfahren? 3. Stehen die unter https://fragdenstaat.de/files/foi/21481/sanktionsandrohung.jpg und https://fragdenstaat.de/files/foi/21481/waf2.jpg verfügbaren Dokumente im Zusammenhang mit der IFG/UIG/VIG Anfrage? Wenn nein, was ist deren Hintergrund und weshalb wird hier ein Termin vorgeschlagen der jenem entspricht der sich auf https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-manahme-focus-job-in-ahlenbeckum-in-der-optionskommune-kreis-warendorf/ unmittelbar darunter befindet? Wenn ja, warum wird auf eine IFG/UIG/VIG Anfrage entsprechend reagiert und welche Rechtsgrundlage besteht hier für die Androhung von Sanktionen bei der Nichtwahrnehmung des Termins? 4. Wie fördern Sie die Transparenz ihres Handelns und die Nutzung der Möglichkeiten des IFG/UIG/VIG durch Leistungsempfänger ihrer/s Jobcenters? 5. Wie viele IFG/UIG/VIG Anfragen von Leistungsempfängern haben sie in den letzten 24 Monaten bearbeitet und mit welchem Ergebnis? Wurden hierbei ebenfalls persönliche Termine vereinbart und kam es dabei zur Androhung von Sanktionen bei Nichtwahrnehmung des Termins? Wurden derartige Sanktionen verhängt? PS: Ich bin an einem persönlichen Gesprächstermin nicht interessiert und bitte um Beantwortung meiner Anfrage in der u.a. Weise.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Guido Strack Whistleblower-Netzwerk e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Guido Strack (Whistleblower-Netzwerk e.V.)

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Kreis Warendorf
Ihre Anfrage vom 21.Oktiober 2014 Sehr geehrter Herr Strack, ich beantworte Ihnen gerne die gestellten Fragen. 1…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.Oktiober 2014
Datum
12. November 2014 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Strack, ich beantworte Ihnen gerne die gestellten Fragen. 1. Gibt es einen genauen Abflaufplan und Erklärung der Ziele ? 2. Wie hoch ist der Prozentsatz der Kunden, die im Zuge dieser Maßnahme in Arbeit gekommen sind? 3. In welche Berufsbranchen wurden die Kunden vermittelt (Zeitarbeit, Gewerbe, Industrie etc)? 4. Welche konkrete Kosten sind bei der Maßnahme bisher angefallen. Die Fragen 1-4 wurden bereits im Rahmen einer Anfrage vom 01.10.14 beantwortet. Darüber hinaus möchte ich wissen: 1. Ist es die in ihrem Haus übliche Praxis auf schriftliche IFG/UIG/VIG Anfragen eine persönliche Beantwortung anzubieten? Nein. 2. In welchen und wie vielen anderen Fällen von IFG/UIG/VIG Anfragen wurde entsprechend verfahren? In keinen Fällen. 3. Stehen die unter https://fragdenstaat.de/files/foi/21481/sanktionsandrohung.jpg und https://fragdenstaat.de/files/foi/21481/waf2.jpg verfügbaren Dokumente im Zusammenhang mit der IFG/UIG/VIG Anfrage? Wenn nein, was ist deren Hintergrund und weshalb wird hier ein Termin vorgeschlagen der jenem entspricht der sich auf https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-manahme-focus-job-in-ahlenbeckum-in-der-optionskommune-kreis-warendorf/ unmittelbar darunter befindet? Wenn ja, warum wird auf eine IFG/UIG/VIG Anfrage entsprechend reagiert und welche Rechtsgrundlage besteht hier für die Androhung von Sanktionen bei der Nichtwahrnehmung des Termins? Hier handelte es sich um einen Fehler, der bereits behoben wurde. 4. Wie fördern Sie die Transparenz ihres Handelns und die Nutzung der Möglichkeiten des IFG/UIG/VIG durch Leistungsempfänger ihrer/s Jobcenters? Die Nutzung steht jedem Bürger frei. Eine Förderung der Nutzung seitens des Jobcenters erfolgt nicht. Transparentes Handeln erfolgen durch diverse Veröffentlichungen. 5. Wie viele IFG/UIG/VIG Anfragen von Leistungsempfängern haben sie in den letzten 24 Monaten bearbeitet und mit welchem Ergebnis? Wurden hierbei ebenfalls persönliche Termine vereinbart und kam es dabei zur Androhung von Sanktionen bei Nichtwahrnehmung des Termins? Wurden derartige Sanktionen verhängt? Es wird keine Statistik zu den Themen geführt. Wurden hierbei ebenfalls persönliche Termine vereinbart und kam es dabei zur Androhung von Sanktionen bei Nichtwahrnehmung des Termins? Wurden derartige Sanktionen verhängt? Siehe Punkt 1 und 2. Viele Grüße Martin Hanewinkel Sachgebietsleiter aktivierende Leistungen