Telefonliste des Jobcenter Potsdam

Die Liste aller Telefonnummern der MitarbeiterInnen des Jobcenter Potsdam in elektronischer Form oder die URL zu einer Homepage auf der selbige Informationen zu finden sind.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. November 2014
  • Frist
    19. Dezember 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Liste aller …
An Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telefonliste des Jobcenter Potsdam [#8006]
Datum
17. November 2014 21:33
An
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste aller Telefonnummern der MitarbeiterInnen des Jobcenter Potsdam in elektronischer Form oder die URL zu einer Homepage auf der selbige Informationen zu finden sind. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Herausgabe von Telefonlisten ist nicht möglich. Die Erreichbarkeit des Jo…
Von
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
WG: Telefonliste des Jobcenter Potsdam [#8006]
Datum
21. November 2014 18:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Herausgabe von Telefonlisten ist nicht möglich. Die Erreichbarkeit des Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam von 8-18 Uhr ist über 0331/880-6100 gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre schnelle Reaktion. Sie sagen eine Herausgabe der Telefonliste sei &…
An Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Telefonliste des Jobcenter Potsdam [#8006]
Datum
21. November 2014 20:01
An
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre schnelle Reaktion. Sie sagen eine Herausgabe der Telefonliste sei "nicht möglich". Bitte teilen Sie mir mit, auf welchen rechtlichen Regelungen Ihre Einschätzung beruht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Guten Tag Herr Antragsteller/in, die Entscheidung basiert auf dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ihr Jobcenter…
Von
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
AW: WG: Telefonliste des Jobcenter Potsdam [#8006]
Datum
28. November 2014 16:14
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, die Entscheidung basiert auf dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ihr Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korresponde…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Telefonliste des Jobcenter Potsdam" [#8006]
Datum
6. Dezember 2014 14:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8006 Es geht um die Herausgabe der Telefonliste des Jobcenters Potsdam. Diese wurde verweigert. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt. In der Begründung wird pauschal auf das Informationsfreiheitsgesetz verwiesen aber nicht auf den entsprechenden §. Ich bitte Sie beim Jobcenter nachzuhaken welche Probleme sie sehen. Die nicht Herausgabe ist verwunderlich da es ja schon entsprechende Urteile zum Thema gibt: http://www.datenschutz.rlp.de/infofreiheit/de/gerichtsentscheidungen/pdf/VG_Leipzig_5_K_981_11.pdf Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich Danke Ihnen für Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Dezember 2014 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen

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Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten sich an den BfDI gewandt, da Sie nähere Informationen zur Ablehnung der Her…
Von
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
WG: WG: Telefonliste des Jobcenter Potsdam [#8006]
Datum
5. Januar 2015 15:21
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten sich an den BfDI gewandt, da Sie nähere Informationen zur Ablehnung der Herausgabe einer Telefonliste wünschen. Die ablehnende Entscheidung basiert auf folgenden Gründen: Jedes Jobcenter stellt seine Erreichbarkeit in eigener Verantwortung sicher. Dies geschieht im Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam durch ein Service-Center, deren Erreichbarkeitszeiten über die des Jobcenters Landeshauptstadt Potsdam selbst sogar hinausgehen. Grundsätzlich besteht zwar ein Anspruch auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG, jedoch sind Telefonlisten keine amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Ihr globaler Wunsch nach einer Telefonliste aller Beschäftigten ist keinem bestimmten Vorgang zuzuordnen und fällt nicht unter § 2 Nr. 1 IFG. Selbst wenn man annehmen würde, dass Telefonlisten amtliche Informationen sind, besteht dennoch kein Anspruch auf Herausgabe, weil der Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG entgegensteht. Bei solchen Listen handelt es sich um personenbezogene Daten, die nicht ohne Zustimmung der betreffenden Personen herausgegeben werden können. Eine Einwilligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt nicht vor und Ihr Informationsinteresse überwiegt nicht das schutzwürdige Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Ausschluss des Informationszugang. Insgesamt besteht daher kein Anspruch auf eine Herausgabe und Ihr Wunsch war abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen

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