Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen

Anfrage an: Amtsgericht Zossen

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie uns folgendes zu:

die Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen der letzten zehn Jahre.

Dies ist die Geltendmachung eines Presserechtlichen Auskunftsanspruchs nach § 5 BbgPG, und hilfsweise ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Presserechtliche Auskunftsansprüche nach § 5 BbgPG sind grundsätzlich kostenfrei zu halten.

Bei dem hilfsweisen Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG handelt um einen einfachen Fall, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitten wir, uns dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitten wir um unverzügliche Antwort, eine Antwortfrist bis 05. Dezember 2014 Eingang hier erscheint angemessen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Wir behalten uns vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Wir bitten um Empfangsbestätigung dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. November 2014
  • Frist
    30. Dezember 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, b…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
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Betreff
Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen [#8084]
Datum
27. November 2014 20:15
An
Amtsgericht Zossen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie uns folgendes zu: die Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen der letzten zehn Jahre. Dies ist die Geltendmachung eines Presserechtlichen Auskunftsanspruchs nach § 5 BbgPG, und hilfsweise ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Presserechtliche Auskunftsansprüche nach § 5 BbgPG sind grundsätzlich kostenfrei zu halten. Bei dem hilfsweisen Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG handelt um einen einfachen Fall, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitten wir, uns dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitten wir um unverzügliche Antwort, eine Antwortfrist bis 05. Dezember 2014 Eingang hier erscheint angemessen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Wir behalten uns vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Wir bitten um Empfangsbestätigung dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amts…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
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Betreff
AW: Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen [#8084]
Datum
30. Dezember 2014 07:58
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen" vom 27.11.2014 (#8084) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 8084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen" [#8084]
Datum
30. Dezember 2014 08:06
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8084 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil das Amtsgericht Zossen diese nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet hat. Da das Amtsgericht Zossen zudem –als einziges der 28 Amts- und Landgerichte im Land Brandenburg– entgegen seiner Verpflichtung nach Art. 101 GG Abs. 1 GG, § 16 Satz 2 GVG, § 35 VwVfG und AIG des Landes Brandenburg nicht willens und / oder nicht in der Lage zu sein scheint, einen für das Geschäftsjahr 2014 gültigen Geschäftsverteilungsplan zu übermitteln, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass es sich bei Amtsgericht Zossen um eine rechtsstaatliche Institution handelt. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amts…
An Amtsgericht Zossen Details
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen" [#8084]
Datum
2. Januar 2015 15:43
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen" vom 27.11.2014 (#8084) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 8084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amts…
An Amtsgericht Zossen Details
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Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen" [#8084]
Datum
6. Januar 2015 23:11
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen" vom 27.11.2014 (#8084) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 8084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amts…
An Amtsgericht Zossen Details
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Betreff
AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen" [#8084]
Datum
14. Januar 2015 12:51
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen" vom 27.11.2014 (#8084) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Für den Fall einer Verweigerung der Information beantrage ich hiermit einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Frist für Eingang des Bescheides: 21. Januar 2015 Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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An Amtsgericht Zossen Details
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Betreff
AW: AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen" [#8084]
Datum
18. Januar 2015 14:41
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen" vom 27.11.2014 (#8084) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Zossen
Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - <<E-Mail-Adresse>> Amtsgericht Zoss…
Von
Amtsgericht Zossen
Betreff
WG: AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen" [#8084]
Datum
19. Januar 2015 10:12
Status
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - <<E-Mail-Adresse>> Amtsgericht Zossen * 15806 Zossen 15806 Zossen, Gerichtstraße 10 Telefon: (0 33 77) 30 70 Durchwahl: (0 33 77) 30 7119 Telefax: (0 33 77) 30 71 00 Sachbearbeiter: Frau Schneider Datum: 15.01.2015 Aktenzeichen:1451 E-1 2-4/15 (Bei Antwort bitte angeben) Ihr Zeichen: Herrn Antragsteller/in Mosuch - nur per E-Mail - Ihre Anträge vom 27.11.2014, 17.12.2014, 22.12.2014 und vom 09.01.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o. g. Anträge vom 27.11.2014 und vom 17.12.2014 habe ich mit Schreiben vom 06.01.2015 und die weiteren Anfragen unter heutigem Datum beantwortet. Diese werden Ihnen in der kommenden Woche zugesandt. Alle Schreiben habe ich an Ihre postalische Anschrift in Berlin, Knaackstr. 36, versandt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen" [#8084]
Datum
19. Januar 2015 13:10
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8084 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Offensichtlich unternimmt das Amtsgericht Zossen alles, um seine rechtswidrigen Handlungen weiter fortsetzen und verschleiern zu können. Dazu zählt auch die mehrfache (!) bloße und offenbar unwahre Behauptung, dass die Anfragen beantworten worden wären. Da die Anfragen auf diesem Portal öffentlich gestellt wurden, spricht nichts dagegen, dass sie auch hier beantwortet werden. Dies entspricht auch dem üblichen Geschäftsleben. Ich bitte Sie daher, entsprechend zu unterstützen, damit die Antworten des Amtsgerichts Zossen hier öffentlich erscheinen können. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Amtsgericht Zossen
1451 E-1 (1-4) Mit freundlichen Grüßen
Von
Amtsgericht Zossen
Betreff
1451 E-1 (1-4)
Datum
21. Januar 2015 09:17
Status
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Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1451 E-1 (1-4) [#8084] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind bzgl. einer a…
An Amtsgericht Zossen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1451 E-1 (1-4) [#8084]
Datum
21. Januar 2015 16:32
An
Amtsgericht Zossen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind bzgl. einer aussagekräftigen Antwort auf die o.g. Anfrage in Verzug. Aktuell behaupten Sie, dass Ihr mit einfacher Briefpost versendetes Antwortschreiben als "unzustellbar" zurückgekommen wäre. Meine Postzustelladresse ist Ihnen bekannt und aktuell. Ihre Behauptung einer "unzustellbaren Antwort" muss daher als reine Schutzbehauptung zurückgewiesen werden. Bei Schreiben, die Ihren eigenen Interessen dienen, gelingt Ihnen eine Zustellung doch auch. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihre Antwort auf die o.g. Anfrage hier im Portal einzustellen. Seriöse Institutionen bevorzugen diese Art, hier gestellte Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantworten. Das ist nicht nur effektiver, sondern bei seriösen Institutionen auch üblich. Bitte teilen Sie bis zum 23.01.2015 mit, was Sie daran hindert, Ihre Antwort auf diesem Portal öffentlich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Zossen
AW: 1451 E-1 (1-4) [#8084] Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe die Schreiben mit heutiger Post an die nunmehr g…
Von
Amtsgericht Zossen
Betreff
AW: 1451 E-1 (1-4) [#8084]
Datum
22. Januar 2015 10:21
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe die Schreiben mit heutiger Post an die nunmehr gesandte Postanschrift versandt. Die Beantwortung im Postweg folgt einer entsprechenden Empfehlung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Bisherige Sicherheitsverfügungen des Amtsgerichts Zossen" [#8084]
Datum
23. Januar 2015 13:39
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8084 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Das Amtsgericht Zossen (Direktorin Fladée) verweigert sich, die o.g. Anfrage auf diesem Portal zu beantworten. So behauptet es neben weiteren Unerträglichkeiten aktuell, eine "Antragstellung per E-Mail" auf dem Portal "fragdenstaat.de" gelte nicht als Antrag, so dass es bereits an einem formgerecht gestellten Antrag fehle. Damit zieht das Amtsgericht Zossen in unerträglicher Weise auch die Funktion dieses Portals in der von ihm bekannten Art und Weise in den Dreck. Die oben erwähnte rechtsverweigernde Ausrede ist dem Amtsgericht Zossen freilich erst nach über einem Monat und nach mehreren Anmahnungen einer Antwort eingefallen. Bei auf dem Postweg gestellten Anträgen antwortet das Amtsgericht Zossen im Übrigen gar nicht. Ich bitte Sie, dem rechtsverweigernden Treiben dem Amtsgerichts Zossen Einhalt zu gebieten und der Situation der Verschleppung der Informationspflicht abzuhelfen. Möglicherweise ist im Amtsgericht Zossen noch nicht angekommen, dass die "DDR" als totalitärer Staat untergegangen ist. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
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Amtsgericht Zossen
Betreff
WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
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Amtsgericht Zossen
Betreff
WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
Status
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
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Amtsgericht Zossen
Betreff
WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
Status
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
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Amtsgericht Zossen
Betreff
WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Zossen
WG: Anfrage vom 15.4.2020 Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrag…
Von
Amtsgericht Zossen
Betreff
WG: Anfrage vom 15.4.2020
Datum
23. April 2020 08:03
Status
geschwärzt
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Amtsgericht Zossen - Die Direktorin - Az.: 1451 E-1 (9/15) Betreff: Ihre erneute Anfrage vom 15.4.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 15.4.2020, welche in der Anlage beigefügt ist, teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage vom 9.2.2015 bereits per 16.2.2015 beantwortet worden ist. Diese Antwort hängt dieser E-Mail ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage vom 15.4.2020 [#8084] Sehr geehrteAntragsteller/in was die offensichtlich auf Ihre Anordnung hin …
An Amtsgericht Zossen Details
Von
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Betreff
AW: WG: Anfrage vom 15.4.2020 [#8084]
Datum
20. Mai 2020 10:06
An
Amtsgericht Zossen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in was die offensichtlich auf Ihre Anordnung hin hier eingestellte Antwort ″AW: Beginn und Ende eines Geschäftsjahres im Amtsgericht Zossen″ mit meiner Anfrage zu tun haben sollte, ist weder ersichtlich noch nachvollziehbar. Ich kann Ihnen versichern, dass der Versuch einer Zermürbungstaktik mit dem Ziel, dass eine das Amtsgericht Zossen offenbar unangenehme Anfrage einschläft oder aufgegeben wird, für das Amtsgericht Zossen nicht zum Erfolg führen wird. Dass das Land Brandenburg das erste Bundesland war, dass ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt hat, hat seinen Grund. Eine von Ihnen behauptete frühere Antwort liegt hier nicht vor. Gegebenenfalls nutzen Sie Ihre vom Steuerzahler bezahlte Arbeitszeit künftig dafür, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Brandenburg in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise und vor allem fristgerecht zu bearbeiten, anstatt Ihren Mitarbeiterinnen ″anzuordnen″, mehrfach (teilweise bis zu fünf Mal) zusammenhanglose und damit sinnfreie ″Antworten″ hier einzustellen, die mit den gestellten Anfragen nicht das Geringste zu tun haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/8084