Drittmittel Universität Rostock

Anfrage an: Universität Rostock

Daten, welche mir helfen folgende Fragen zu beantworten:
1) Wie hoch waren die Drittmitteleinahmen der Universität Rostock im Jahr 2013 und 2014?
2) Welche juristischen Personen haben über 50.000€ an Drittmittel der Universität zur
Verfügung gestellt?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Dezember 2014
  • Frist
    16. Januar 2015
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes: Da…
An Universität Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Drittmittel Universität Rostock [#8153]
Datum
14. Dezember 2014 15:53
An
Universität Rostock
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes:
Daten, welche mir helfen folgende Fragen zu beantworten: 1) Wie hoch waren die Drittmitteleinahmen der Universität Rostock im Jahr 2013 und 2014? 2) Welche juristischen Personen haben über 50.000€ an Drittmittel der Universität zur Verfügung gestellt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Rostock
Sehr geehrtAntragsteller/in die Universität Rostock bemüht sich um die Beantwortung Ihrer Anfrage. Ich darf Sie z…
Von
Universität Rostock
Betreff
WG: Drittmittel Universität Rostock [#8153]
Datum
5. Januar 2015 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Universität Rostock bemüht sich um die Beantwortung Ihrer Anfrage. Ich darf Sie zunächst höflichst darum bitten, die von der Universität Rostock veröffentlichten Informationen zur Kenntnis zu nehmen (http://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/ZahlenFakten/Flyer_deutsch_2014.pdf). Darüber hinaus bitte ich um Verständnis, dass eine systematische Auswertung von Informationen zu Drittmitteleinnahmen und -ausgaben stets mit zeitlicher Verzögerung erfolgt, so dass belastbare Zahlen für 2014 noch nicht vorliegen. Zudem werden die vorhandenen Daten intern nicht nach den von Ihnen abgefragten Kriterien ausgewertet, so dass sich Ihre Anfrage auf Informationen bezieht, die in der nachgefragten Form nicht vorliegen. Ich kläre gerade, ob ohne größeren Aufwand aus auf Arbeitsebene vorhandenen Datenbanken die von ihnen abgefragten Informationen gewonnen bzw. aggregiert werden können. Ich komme von selbst darauf zurück und werde Sie gegebenenfalls über den Aufwand (und die daraus resultierenden Gebühren) informieren, falls ein größerer Aufwand entsteht. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kenne an, dass die Universität Rostock viel…
An Universität Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Drittmittel Universität Rostock [#8153]
Datum
5. Januar 2015 13:01
An
Universität Rostock
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kenne an, dass die Universität Rostock viele Informationen zur Herkunft von Drittmitteln selbstständig veröffentlicht und in diesem Aspekt im Vergleich zu anderen Hochschulen positiv auffällt. Siehe beispielsweise https://www.hochschulwatch.de/wiki/Universit%C3%A4t_Rostock_%28ohne_Klinikum%29 Ich habe Verständnis, dass der Datensatz für 2014 momentan noch nicht vollständig vorliegt und bitte Sie mir diesen später zu übermitteln. Falls es den Arbeitsaufwand reduziert, bitte ich Sie mir einen vollständigen Auszug aus der Datenbank in maschinenlesbarer Form zu übersenden, sodass ich selbstständig Kriterien auf diesen Datensatz anwenden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Drittmittel Universität Rostock" vom…
An Universität Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Drittmittel Universität Rostock [#8153]
Datum
22. Januar 2015 09:46
An
Universität Rostock
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Drittmittel Universität Rostock" vom 14.12.2014 (#8153) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Universität Rostock
Sehr geehrtAntragsteller/in namens der Universität Rostock bitte ich zunächst um Verständnis, dass eine schneller…
Von
Universität Rostock
Betreff
AW: Drittmittel Universität Rostock [#8153]
Datum
23. Januar 2015 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in namens der Universität Rostock bitte ich zunächst um Verständnis, dass eine schnellere Bearbeitung ihres Informationsanliegens infolge der erheblichen Belastung der zuständigen Bereiche im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben nicht möglich war. Da sich die von Ihnen abgefragten Informationen nicht exakt mit den bei der Universität Rostock erhobenen Daten decken, können Sie nur eine näherungsweise Ihrer Anfrage entsprechende Information erhalten. Ihre Anfrage bezieht sich auf „Drittmitteleinnahmen". Diese Größe ist im Verwaltungsbetrieb der Universität unerheblich, maßgebliche Größe ist stattdessen die der „Drittmittelausgaben" (weil erst nach Projektende infolge der durch das Projekt verursachten Ausgaben das exakte Projektvolumen beziffert werden kann). Der maßgebliche Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben in diesem Sinne ist neben der Höhe die zeitliche Zuordnung, logischerweise können Projektausgaben erst nach dem Projektende beziffert werden, was eine Auskunft über die Einnahmen über den von Ihnen nachgefragten Zeitraum unmöglich macht, weil diese Information nicht erfasst wird. Die Ihrer Nachfrage am nächsten kommende bei uns erfasste Information ist der bewilligte/vereinbarte Betrag für ein Projekt zum Zeitpunkt der Projekteeröffnung; nur diese Information liegt für den von Ihnen nachgefragten Zeitraum bereits vor. Bitte entnehmen Sie die Information über die juristischen Personen, die der Universität Rostock (im oben genannten Sinne und im Zeitraum 2013-2014) Drittmittel mit einem Volumen oberhalb 50.000 € zur Verfügung gestellt haben, der anliegenden Liste. Erfasst sind sowohl Drittmitteleinnahmen aus der Auftragsforschung wie aus der Förderung mit öffentlichen Mitteln. In der Liste erfasst sind nur die Mittelgeber der Universität ohne Universitätsmedizin Rostock. Die Universitätsmedizin Rostock (als rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität) betreibt eine eigene Forschungsverwaltung, die unabhängig von der Forschungsverwaltung der Universität agiert; deren Daten müssten Sie dort direkt abfragen, sie liegen der Verwaltung der Universität nicht vor. Was die von Ihnen nachgefragte Gesamthöhe der Einnahmen angeht, bezieht sich – aus den oben genannten Gründen – die erteilte Informationen auf die bewilligten/vereinbarten Volumina im angefragten Zeitraum (d.h., die konkrete Summe kann sich im Ergebnis der Projektabschlüsse noch ändern): 2013: 38.209.643 € ohne die Universitätsmedizin Rostock 51.504097 € mit der Universitätsmedizin Rostock 2014: 34.487.240 € ohne die Universitätsmedizin Rostock. Eine Information zu eingeworbenen Drittmitteln im Jahr 2014 liegt der Verwaltung der Universität Rostock in Bezug auf die Drittmittel der Universitätsmedizin Rostock nicht vor. Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage damit erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich wertschätze Ihre Antwort und die damit verbundene Mühe sehr. Sie haben me…
An Universität Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Drittmittel Universität Rostock [#8153]
Datum
23. Januar 2015 22:18
An
Universität Rostock
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich wertschätze Ihre Antwort und die damit verbundene Mühe sehr. Sie haben meine Anfrage hiermit vollständig erfüllt. Nach Ihrer Antwort sind mir sofort ein Dutzend neue Fragen eingefallen, deshalb möchte ich Sie bitten mir eine Kopie der gesamten Datenbank zugänglich zu machen. Diese Daten werden im Internet veröffentlicht werden, desalb möchte ich Sie bitte personenbezogene Informationen im Sinne des Datenschutzes zu schwärzen. Ich habe Ihnen eine Ihnen eine förmliche Anfrage hierzu an diesen Text angefügt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhang: Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie Folgendes zu: eine Kopie der Drittmitteldatenbank der Universität Rostock. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 8153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Universität Rostock
Anfragen Sehr geehrtAntragsteller/in ich weise Sie darauf hin, dass die Universität Rostock Anfragen nach dem Inf…
Von
Universität Rostock
Betreff
Anfragen
Datum
27. Januar 2015 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich weise Sie darauf hin, dass die Universität Rostock Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die per E-Mail eingehen, künftig unbeachtet – und unbeantwortet – lässt; ich verweise insoweit auf die Anforderungen aus § 10 Abs. 1 Satz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes. Ihre Hinweise an den Rektor zu vermeintlichen Fristüberschreitungen seitens der Universität gehen insofern fehl; einen wirksamen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben Sie bisher nicht gestellt. Mir wurde aus dem Rektorat eine E-Mail von Ihnen zur Verfügung gestellt, in dem sie sich auf eine Anfrage mit der Bezeichnung „IFP Open Access und Zweitveröffentlichungsrecht" beziehen. Eine solche Anfrage ist im Rektorat nicht auffindbar. Offensichtlich wurde auch diese Anfrage nicht in der gebotenen Form gestellt, sonst wäre ein entsprechender Posteingang verzeichnet. Bei künftigen Anfragen wird die Universität Rostock Ihnen den durch die Beantwortung Ihrer Anfragen entstehenden Aufwand nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 1. Juli 2008 in Rechnung stellen. Mit freundlichen Grüßen
Universität Rostock
Kein Nachrichtentext
Von
Universität Rostock
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Februar 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich teile Ihre Rechtsauffassung, dass persone…
An Universität Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Drittmittel Universität Rostock [#8153]
Datum
18. Februar 2015 08:05
An
Universität Rostock
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich teile Ihre Rechtsauffassung, dass personenbezogene Daten von Wissenschaftlern nicht durch meine IFG-Anfrage veröffentlicht werden sollten und bitte Sie demzufolge diese Daten unberücksichtigt zu lassen. Weiterhin stimme ich Ihnen zu, dass bei einer verteilten Speicherung der Drittmitteldaten nur Auszüge aus der Gesamtzahl dieser Datenbanken meine IFG-Anfrage befriedigen können und bitte Sie demzufolge um Berücksichtigung des gesamten Bestandes an Drittmitteldaten. Im vorliegenden Sachverhalt sehe ich bisher nicht ausreichend begründet, dass es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach nachfolgender Definition des Bundesverwaltungsgericht handelt: "alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge [..], die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen." Es erschließt sich aus Ihren Ausführungen nicht, inwiefern die Veröffentlichung einer Vertragsbeziehung zwischen Universität und Vertrtagspartner sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition der Universität auswirkt. Ich bitte Sie diese negativen Konsequenzen zu beschreiben. Falls sich in den angefragten Auszügen aus den Datenbanken ebenfalls Kooperationsverträge über Forschungsinhalte befinden, so möchte ich auch diese aus meiner IFG-Anfrage ausschließen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universität Rostock
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben von der Universität Rostock einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid erhalten. W…
Von
Universität Rostock
Betreff
AW: Drittmittel Universität Rostock [#8153]
Datum
25. Februar 2015 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben von der Universität Rostock einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid erhalten. Wenn Sie die darin vertretene Rechtsauffassung nicht teilen, steht Ihnen der weitere Rechtsweg offen. Mit freundlichen Grüßen