Mysteriöse Schreiben einer unbekannten Person namens "SEVERIN"
10 Cs 484 Js 5674/14 (217/14)
Das Amtsgericht Zossen hat –als einziges der 28 Amts- und Landgerichte im Land Brandenburg– sämtliche bisherigen Anfragen nach der Übermittlung eines für das Geschäftsjahr 2014 gültigen Geschäftsverteilungsplanes bisher mit Desinformation "beantwortet" bzw. diese Anfragen rechtswidrig schlichtweg ignoriert. Ein Geschäftsverteilungsplan wurde bis heute nicht übersandt.
Jeder hat nach Art. 101 GG Abs. 1 GG und § 16 Satz 2 GVG Anspruch auf eine im Voraus festgelegte und hinterher überprüfbare Festlegung, welcher Richter welchen Fall erhält.
Laut Behauptung einer Person namens "SEVERIN" hätten "Änderungen in der Geschäftsverteilung zum 01. Oktober 2014" stattgefunden, wonach im o.g. Fall nunmehr ein anderer Richter –nämlich "SEVERIN" selbst– zuständig geworden sein soll.
Sie werden daher hiermit öffentlich aufgefordert, sämtliche im Jahr 2014 gültigen Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Zossen hierher zu übersenden.
Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitten wir um unverzügliche Antwort, eine Antwortfrist bis 23. Dezember 2014 Eingang hier erscheint angemessen.
Im Falle einer Weigerung der Übermittlung der angefragten Dokumente wird beantragt, innerhalb der genannten Frist einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erlassen; Rechtsgrundlage ist die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 4 GG).
Es besteht bzgl. der Übermittlung des Geschäftsverteilungsplanes ein Informationsanspruch bereits nach Art. 101 GG Abs. 1 GG, aber auch nach § 35 VwVfG und nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Es handelt sich um einen einfachen Fall, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Hilfsweise Begründung: Die hier unbekannte Person "SEVERIN" behauptet in einem –zumal nicht unterschriebenen Schreiben–, dass sie selbst im o.g. Verfahren "durch eine Änderung der Geschäftsverteilung" [!] nunmehr der gesetzliche Richter wäre. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei "SEVERIN" um den gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG handelt.
Anfrage erfolgreich
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Datum17. Dezember 2014
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20. Januar 2015
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Mysteriöse Schreiben einer unbekannten Person namens "SEVERIN" [#8173]
- Datum
- 17. Dezember 2014 12:44
- An
- Amtsgericht Zossen
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- Warte auf Antwort
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- Amtsgericht Zossen
- Betreff
- 1451 E-1 (1-4)
- Datum
- 21. Januar 2015 09:13
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 1451 E-1 (1-4) [#8173]
- Datum
- 21. Januar 2015 16:31
- An
- Amtsgericht Zossen
- Status
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- Von
- Amtsgericht Zossen
- Betreff
- AW: 1451 E-1 (1-4) [#8173]
- Datum
- 22. Januar 2015 10:21
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage "Mysteriöse Schreiben einer unbekannten Person namens "SEVERIN"" [#8173]
- Datum
- 23. Januar 2015 13:39
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
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- Amtsgericht Zossen
- Betreff
- WG: Anfrage vom 15.4.2020
- Datum
- 23. April 2020 08:03
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- Amtsgericht Zossen
- Betreff
- WG: Anfrage vom 15.4.2020
- Datum
- 23. April 2020 08:03
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- WG: Anfrage vom 15.4.2020
- Datum
- 23. April 2020 08:03
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- Amtsgericht Zossen
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- WG: Anfrage vom 15.4.2020
- Datum
- 23. April 2020 08:03
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- Amtsgericht Zossen
- Betreff
- WG: Anfrage vom 15.4.2020
- Datum
- 23. April 2020 08:03
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: Anfrage vom 15.4.2020 [#8173]
- Datum
- 20. Mai 2020 10:06
- An
- Amtsgericht Zossen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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