Koblenz - Parkgebührenerhöhung 2015 - Kosten-Nutzen

1) Nennen Sie bitte die Rechtsgrundlage, nach der der Stadtrat als gewählte Bürgervertretung nicht bei dieser Entscheidung zustimmungspflichtig ist.

2) In welchem Gremium und unter wessen Verantwortung wurden die Entscheidungen seit wann vorbereitet und wann getroffen, die Parkzeiten gegenüber den umliegenden Regionen drastisch zu erhöhen (bis 22 Uhr).

3) Fügen Sie bitte Ihrer Antwort alle Dokumente bei, die diese Änderung der bisherigen Regelung ganz oder teilweise als Thema beinhalten.
Sollten Sie diese Dokumente nicht/nicht komplett beifügen wollen, so bitte ich um eine Begründung samt Rechtsgrundlagen.
Ihrer Meinung nach nicht veröffentlichbare Dokumente bzw. Textstellen bitte ich zu schwärzen; den Inhalt dieser Stellen aber allgemein zu erläutern.

4) Fügen Sie bitte Ihrer Antwort Dokumente zu den letzen 3 abgeschlossenen Abrechnungsperioden bei, aus denen folgendes hervorgeht:
Angaben zu den Brutto-Gesamtkosten, Fallzahlen und Einnahmen, die mit der Überwachung der Einhaltung dieser Regelung entstanden sind (z. B. Personal, Räumlichkeiten, Fahrzeuge, Betriebskosten, Arbeitsmittel, etc.).

5) Fügen Sie bitte Ihrer Antwort Dokumente zur aktuell gültigen Regelung bei (bisher vorliegende Zahlen und Ihre Planungen), aus denen folgendes hervorgeht:
Angaben zu den Brutto-Gesamtkosten, Fallzahlen und Einnahmen, die mit der Überwachung der Einhaltung dieser Regelung entstanden sind (z. B. Personal, Räumlichkeiten, Fahrzeuge, Betriebskosten, Arbeitsmittel, etc.)
sowie die Gesamt-Kosten, die mit der Änderung der alten Regelung und deren Umsetzung (z. B. neue Beschriftungen, Automatenumstellungen, etc.) angefallen sind.

6) In wie vielen Fällen wurden jeweils Abschleppunternehmen beauftragt
(in den letzen 3 abgeschlossenen Abrechnungsperioden bzw. bis heute in der laufenden Abrechnungsperiode)?

7) In welchem Zusammenhang stehen diese Maßnahmen mit Ihrem Bemühen, die Stadt für Ihre Bürger, für Pendler, Besucher aus dem Umland und für Touristen attraktiver zu machen?

8) Wo kann ich auf Ihrer Homepage schnell erfahren, wo ich wie lange und zu welchen Preisen in Koblenz parken kann?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Dezember 2014
  • Frist
    31. Januar 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Nennen Si…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Koblenz - Parkgebührenerhöhung 2015 - Kosten-Nutzen [#8253]
Datum
30. Dezember 2014 09:39
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Nennen Sie bitte die Rechtsgrundlage, nach der der Stadtrat als gewählte Bürgervertretung nicht bei dieser Entscheidung zustimmungspflichtig ist. 2) In welchem Gremium und unter wessen Verantwortung wurden die Entscheidungen seit wann vorbereitet und wann getroffen, die Parkzeiten gegenüber den umliegenden Regionen drastisch zu erhöhen (bis 22 Uhr). 3) Fügen Sie bitte Ihrer Antwort alle Dokumente bei, die diese Änderung der bisherigen Regelung ganz oder teilweise als Thema beinhalten. Sollten Sie diese Dokumente nicht/nicht komplett beifügen wollen, so bitte ich um eine Begründung samt Rechtsgrundlagen. Ihrer Meinung nach nicht veröffentlichbare Dokumente bzw. Textstellen bitte ich zu schwärzen; den Inhalt dieser Stellen aber allgemein zu erläutern. 4) Fügen Sie bitte Ihrer Antwort Dokumente zu den letzen 3 abgeschlossenen Abrechnungsperioden bei, aus denen folgendes hervorgeht: Angaben zu den Brutto-Gesamtkosten, Fallzahlen und Einnahmen, die mit der Überwachung der Einhaltung dieser Regelung entstanden sind (z. B. Personal, Räumlichkeiten, Fahrzeuge, Betriebskosten, Arbeitsmittel, etc.). 5) Fügen Sie bitte Ihrer Antwort Dokumente zur aktuell gültigen Regelung bei (bisher vorliegende Zahlen und Ihre Planungen), aus denen folgendes hervorgeht: Angaben zu den Brutto-Gesamtkosten, Fallzahlen und Einnahmen, die mit der Überwachung der Einhaltung dieser Regelung entstanden sind (z. B. Personal, Räumlichkeiten, Fahrzeuge, Betriebskosten, Arbeitsmittel, etc.) sowie die Gesamt-Kosten, die mit der Änderung der alten Regelung und deren Umsetzung (z. B. neue Beschriftungen, Automatenumstellungen, etc.) angefallen sind. 6) In wie vielen Fällen wurden jeweils Abschleppunternehmen beauftragt (in den letzen 3 abgeschlossenen Abrechnungsperioden bzw. bis heute in der laufenden Abrechnungsperiode)? 7) In welchem Zusammenhang stehen diese Maßnahmen mit Ihrem Bemühen, die Stadt für Ihre Bürger, für Pendler, Besucher aus dem Umland und für Touristen attraktiver zu machen? 8) Wo kann ich auf Ihrer Homepage schnell erfahren, wo ich wie lange und zu welchen Preisen in Koblenz parken kann?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Koblenz - Parkgebührenerhöhung 2015 - Kos…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Koblenz - Parkgebührenerhöhung 2015 - Kosten-Nutzen [#8253]
Datum
31. Januar 2015 16:49
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Koblenz - Parkgebührenerhöhung 2015 - Kosten-Nutzen" vom 30.12.2014 (#8253) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 8253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Koblenz - Parkgebührenerhöhung 2015 - Kos…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Koblenz - Parkgebührenerhöhung 2015 - Kosten-Nutzen [#8253]
Datum
28. April 2015 18:26
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Koblenz - Parkgebührenerhöhung 2015 - Kosten-Nutzen" vom 30.12.2014 (#8253) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Koblenz - Parkgebührenerhöhung 2015 - Kosten-Nutzen" [#8253]
Datum
3. Juli 2015 17:00
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8253 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die Stadt überhaupt nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>