Ausgaben deutscher Behörden für propreitäre sowie freie Software

Dokumente die einen zumindest groben Aufschluß über den Einsatz freier Software in deutschen Behörden ermöglichen. Ich würde mich sehr freuen, falls Gutachten oder Studien zum Einsatz von freier Softwäre im Vergleich zu propritärer Softwäre vorhanden sind.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. Januar 2015
  • Frist
    20. Februar 2015
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente die ei…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
Ausgaben deutscher Behörden für propreitäre sowie freie Software [#8424]
Datum
19. Januar 2015 21:13
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente die einen zumindest groben Aufschluß über den Einsatz freier Software in deutschen Behörden ermöglichen. Ich würde mich sehr freuen, falls Gutachten oder Studien zum Einsatz von freier Softwäre im Vergleich zu propritärer Softwäre vorhanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausgaben deutscher Behörden für propreitä…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
AW: Ausgaben deutscher Behörden für propreitäre sowie freie Software [#8424]
Datum
28. Februar 2015 13:49
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausgaben deutscher Behörden für propreitäre sowie freie Software" vom 19.01.2015 (#8424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihre Nachricht v. 28.02.2015 - Ausgaben deutscher Behörden für propreitäre sowie freie Software [#8424] B21-010 0…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Ihre Nachricht v. 28.02.2015 - Ausgaben deutscher Behörden für propreitäre sowie freie Software [#8424]
Datum
3. März 2015 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
B21-010 03 05/001 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28.02.2015, in der Sie sich nach dem aktuellen Stand Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19.01.2015 erkundigen. Leider ist Ihre ursprüngliche Anfrage vom 19.01.2015 nicht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eingegangen. Allein Ihre Nachricht vom 28.02.2015 liegt nunmehr vor. Ich bitte Sie deshalb Ihre ursprüngliche Anfrage vom 19.01.2015 erneut an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu richten. Zur Vereinfachung des Verfahrens können Sie Ihre Anfrage auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. Anschließend wird Ihre Anfrage umgehend bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen