Antrag nach dem IFG/UIG/VIG zu Förderung Querschnittstechnologien (u.a. LED)

Wie viele Anträge und Bewilligungen zum Energieförderungsprogramm Querschnittstechnologien (u.a. LED) wurden im Jahr 2014 gestellt, bewilligt und abgelehnt?

Welches Budget wurde für das Jahr 2014 eingeplant und verbraucht?

Wie viele Anträge zu aus dem Jahr 2014 sind noch in Bearbeitung?

Welche Gesamtkosten (Förderung, Verwaltung usw.) sind im Jahr 2014 für die Förderung der Querschnittstechnologien (u.a. LED) verbraucht worden?

Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Einzelmaßnahmen für das Jahr 2015 hinsichtlich Förderquote und Anforderungen und Ausschluss von Bestandsleuchte (LED Retrofit). Sollte es hier keine rechtliche Grundlage geben, bitte ich um Beweggründe der Änderungen.

Mit welcher Begründung / rechtlichen Grundlage ist die Förderung bis zum 30. April 2015 beschränkt?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. Januar 2015
  • Frist
    28. Februar 2015
  • Kosten dieser Information:
    180,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Anträg…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG zu Förderung Querschnittstechnologien (u.a. LED) [#8517]
Datum
27. Januar 2015 15:13
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Anträge und Bewilligungen zum Energieförderungsprogramm Querschnittstechnologien (u.a. LED) wurden im Jahr 2014 gestellt, bewilligt und abgelehnt? Welches Budget wurde für das Jahr 2014 eingeplant und verbraucht? Wie viele Anträge zu aus dem Jahr 2014 sind noch in Bearbeitung? Welche Gesamtkosten (Förderung, Verwaltung usw.) sind im Jahr 2014 für die Förderung der Querschnittstechnologien (u.a. LED) verbraucht worden? Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Einzelmaßnahmen für das Jahr 2015 hinsichtlich Förderquote und Anforderungen und Ausschluss von Bestandsleuchte (LED Retrofit). Sollte es hier keine rechtliche Grundlage geben, bitte ich um Beweggründe der Änderungen. Mit welcher Begründung / rechtlichen Grundlage ist die Förderung bis zum 30. April 2015 beschränkt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihr Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.01.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihr Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.01.2015
Datum
4. Februar 2015 16:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen, dass Ihr vorbezeichneter Antrag hier am 27.01.2015 eingegangen ist und sich derzeit in der Bearbeitung befindet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihr Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.01.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in in o. g. Angelegenh…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihr Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.01.2015
Datum
20. Februar 2015 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in o. g. Angelegenheit beabsichtigt das Bundesamt nach derzeitigem Sachstand, Ihrer Anfrage vollständig zu entsprechen, also Ihnen die begehrten Auskünfte schriftlich zu erteilen. Gemäß § 10 IFG werden für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen erhoben. Es handelt sich u. a. aufgrund Ihrer Frage nach den Gesamtkosten des Förderprogramms im Jahr 2014, einschließlich der Verwaltungskosten, und des mit der Kostenermittlung verbundenen zeitlichen Aufwands nicht um eine einfache Auskunft im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG. Für die abschließende Bearbeitung Ihrer Anfrage würden daher gemäß § 10 IFG i. V. m. § 1 Abs. 1 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) voraussichtlich Gebühren in Höhe von 120,00 bis 180,00 Euro erhoben. Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, ob von Ihrer Seite weiterhin Interesse an der begehrten Auskunft besteht. Bitte teilen Sie mir bei fortbestehendem Interesse außerdem Ihre vollständige postalische Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.01.2015 [#8517] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.01.2015 [#8517]
Datum
23. Februar 2015 10:10
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> viele dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Ihrer Antwort vom 20. Februar entnehme ich, dass Sie die Fragen der Gesamtkosten des Förderprogramms im Jahr 2014, einschließlich der Verwaltungskosten unter gebühr stellen. Dennoch sind andere Fragen offen, die Sie nicht beantwortet haben, hier verweise ich auf die laufende First. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft, alle Fragen unter § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. und anderen Vorschriften nicht an. Da man heutzutage davon ausgehen kann, dass diese Daten ermittelt werden oder sowieso vorliegen, um so einen Förderprogramm durchführen zu können. Alternativ verweise ich auf § 2 IFGGebV wo von einer Erhebung der Gebühr, die ich hier als nicht zutreffend sehe, abgesehen werden kann. Sollten Sie erneut zu einer anderen Einschätzung kommen, bitte ich mir diese bis zum 06.03.2015 zu bestätigen. Mit Ablauf der First, aber auch mit einem erneuten Verweis auf eine „nicht einfache Auskunft“ die Gebühren nach sich ziehen würde, gebe ich diese Anfrage an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu Klärung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antw: AW: Ihr Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.01.2015 [#8517] Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: AW: Ihr Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.01.2015 [#8517]
Datum
25. Februar 2015 17:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 20.02.2015 hatte ich Sie - entsprechend Ihrer Angaben in dem Antragsschreiben vom 27.01.2015 - gebeten, mir mitzuteilen, ob angesichts der Gebührenpflichtigkeit der Auskunft weiterhin Interesse an der Auskunft besteht. Ihrer Antwort vom 23.02.2015 entnehme ich nun, dass dies nicht der Fall ist, sondern dass Sie die Frage der Gebührenpflichtigkeit zunächst durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit klären lassen möchten. Ob eine einfache Auskunft im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 IFG vorliegt, richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand (Zeitaufwand), der mit der Bearbeitung der Anfrage verbunden ist. Sie haben in einer einheitlichen Anfrage insgesamt sechs unterschiedliche Fragen zu dem hiesigen Förderprogramm formuliert. Die zur Beantwortung dieser Fragen erforderlichen Informationen mussten zunächst durch Mitarbeiter des Bundesamts zusammengestellt werden. Aufgrund des hierfür entstandenen Verwaltungsaufwands (Zeitaufwand) handelt es sich nicht um eine (gebührenfreie) einfache Auskunft. Besondere Gründe, die für ein Absehen von der Gebührenerhebung gemäß § 2 IFGGebV sprechen würden, sind nicht ersichtlich. Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, ob wir Ihnen nunmehr die begehrte Auskunft - gebührenpflichtig - erteilen sollen. Teilen Sie mir in diesem Fall außerdem Ihre vollständige postalische Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen