Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014

Eine Übersicht aller In den Jahren 2012, 2013 und 2014 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Zuwendung, Art und Wert der materiellen Zuwendung, Empfänger der Zuwendung sowie gefördertem Projekt bzw. Veranstaltung, sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet.

Da ich die Anfrage für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stelle, sollten die Gebühren entfallen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Januar 2015
  • Frist
    8. April 2015
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Freie Universität Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014 [#8546]
Datum
30. Januar 2015 16:56
An
Freie Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller In den Jahren 2012, 2013 und 2014 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Zuwendung, Art und Wert der materiellen Zuwendung, Empfänger der Zuwendung sowie gefördertem Projekt bzw. Veranstaltung, sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet. Da ich die Anfrage für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stelle, sollten die Gebühren entfallen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Freie Universität Berlin
Freie Universität Berlin Das Präsidium Rechtsamt Kaiserswerther Str. 16-18 14195 Berlin Telefon: 030-838 73720 Fa…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
AW: Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014 [#8546]
Datum
20. Februar 2015 14:11
Status
Warte auf Antwort
Freie Universität Berlin Das Präsidium Rechtsamt Kaiserswerther Str. 16-18 14195 Berlin Telefon: 030-838 73720 Fax 030-838 473702 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Bearb.-Zeichen: RA Bearbeiter/in: Frau Dück Aktenzeichen: 2.6.3. Dokument: 15due072 Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage per E-Mail vom 30. Januar 2015. Der Antrag wird unverzüglich geprüft, nach Abschluss der Prüfung werden wir uns wieder unaufgefordert bei Ihnen melden. Angesichts der weiteren Aufgaben, die von der FU Berlin zu erfüllen sind, bitten wir um Verständnis, dass ein angemessener Bearbeitungszeitraum benötigt wird. Wir gehen davon aus, Ihnen in der ersten, spätestens 2. Märzwoche unser Prüfergebnis mitteilen zu können. Bis dahin bitten wir um Geduld und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Freie Universität Berlin
Freie Universität Berlin Das Präsidium Rechtsamt Kaiserswerther Str. 16-18 14195 Berlin Telefon: 030-838 73720 Fa…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
AW: Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014 [#8546]
Datum
11. März 2015 15:04
Status
Warte auf Antwort
Freie Universität Berlin Das Präsidium Rechtsamt Kaiserswerther Str. 16-18 14195 Berlin Telefon: 030-838 73720 Fax 030-838 473702 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Bearb.-Zeichen: RA Bearbeiter/in: Frau Dück Aktenzeichen: 2.6.3.1/15/RAII/RA Dokument: 15due102 Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 30. Januar 2015. Zunächst bitten wir um Nachsicht für die späte Beantwortung, diese ist der Aufgabenfülle der Unterzeichnerin geschuldet. Vor einer Auskunftserteilung ist zunächst die Gebührenpflichtigkeit zu prüfen. Wir zitieren aus Ihrer E-Mail: "Da ich die Anfrage für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stelle, sollten die Gebühren entfallen." Die Verwaltungsgebührenordnung für das Land Berlin enthält dazu in § 2 Abs. 1 Ziff. 4 folgende Regelung: „Von der Zahlung einer Verwaltungsgebühr sind befreit … die Einrichtungen, die als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlichen Zwecken dienend im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind, wenn die Amtshandlung unmittelbar der Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient… Dazu ergeben sich folgende Nachfragen: 1. Der Unterzeichnerin liegt ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg -Stand 05.03.2015- vor. Sie gehören nicht zu den vertretungsberechtigten Personen, zudem wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. 2. Bitte legen Sie eine aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gemäß dem Registerauszug zuletzt am 23.08.2012 eine Satzungsänderung erfolgte. Die Bescheinigung des Finanzamtes muss auf dieser aktuellen Satzungsversion beruhen. 3. Bitte legen Sie eine aktuelle Fassung der Satzung vor und legen Sie zudem dar, inwieweit die erbetene Auskunft unmittelbar der Durchführung gemeinnütziger Zwecke dient. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Fragen beantworte ich folgendermaßen: 1)…
An Freie Universität Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014 [#8546]
Datum
18. März 2015 20:54
An
Freie Universität Berlin
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Fragen beantworte ich folgendermaßen: 1) Eine Vollmacht finden Sie hier: 2) Die aktuelle Bescheinigung des Finanzamts finden Sie hier: http://okfn.de/files/2013/10/Freistellungsbescheid-27-Dez-12.pdf 3) Die aktuelle Version der Satzung finden Sie hier: http://okfn.de/satzung/ Die angefragten Daten finden Anwendung für das Projekt Hochschulwatch.de, das ein Informationsportal zur Volksbildung ist und zudem auch als Förderung von WIssenschaft im weiteren Sinne verstanden werden kann. Besten Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 8546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Freie Universität Berlin
Freie Universität Berlin Das Präsidium Rechtsamt Kaiserswerther Str. 16-18 14195 Berlin Telefon: 030-838 73720 Fa…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
AW: AW: Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014
Datum
24. April 2015 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Freie Universität Berlin Das Präsidium Rechtsamt Kaiserswerther Str. 16-18 14195 Berlin Telefon: 030-838 73720 Fax 030-838 473702 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Bearb.-Zeichen: RA Bearbeiter/in: Frau Dück Aktenzeichen: 2.6.3.1/15/RAII/RA Dokument: 15due123 Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 18.03.2015. Eine gebührenfreie Auskunft wird aus folgenden Gründen abgelehnt: Zu 1. Die von Ihnen angegebene Vollmacht ist nur von Herrn Wehrmeier unterzeichnet worden. Herr Wehrmeier hat zwar Vertretungsbefugnis, wir bitten Sie jedoch die Satzung des Vereins zu beachten, danach wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten und nicht nur durch ein Vorstandsmitglied. Zu 2. Die Bescheinigung des Finanzamtes, auf die Sie verwiesen haben, ist nicht aktuell, sondern sie datiert vom 27.12.2012 und ist somit mehr als zwei Jahre alt. Bereits in unserer E-Mail vom 11.03.2015 haben wir auf die Satzungsänderung vom 23.08.2012 hingewiesen. Der oben genannte Freistellungsbescheid bezieht sich auf das Jahr 2011, insofern ist auch die Satzungsänderung noch nicht berücksichtigt. Zu 3. Zu unserer Bitte um Darlegung, inwieweit die erbetene Auskunft unmittelbar der Durchführung gemeinnütziger Zwecke dient, teilen Sie Folgendes mit: „Die angefragten Daten finden Anwendung für das Projekt Hochschulwatch.de, das ein Informationsportal zur Volksbildung ist und zudem auch als Förderung von Wissenschaft im weiteren Sinne verstanden werden kann." Der Kontaktseite von Hochschulwatch ist Folgendes zu entnehmen: "hochschulwatch.de ist ein Projekt von Transparency International Deutschland, der taz und dem freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs)." Die Auskunft dient damit nicht unmittelbar der Durchführung gemeinnütziger Zwecke des Vereins Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Sollte der Verein den Auskunftsanspruch aufrechterhalten, legen Sie bitte eine Vollmacht vor, die von zwei vertretungsberechtigten Person unterzeichnet wurde und bestätigen Sie, dass die Bereitschaft besteht, Gebühren zu zahlen. Eine Gebührenschätzung könnten wir Ihnen dann vorab mitteilen, der Gebührenrahmen wird zwischen 250,00 und 500,00 € betragen (einschlägig wäre die VGebO Tarifstelle 1004 a) Aktenauskunft Ziff. 4. "schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht").“ Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht. Insbesondere kann ich der Argumentatio…
An Freie Universität Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: AW: Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014 [#8546]
Datum
24. April 2015 14:28
An
Freie Universität Berlin
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht. Insbesondere kann ich der Argumentation zu Punkt 3) nicht folgen, da es hier nicht relevant ist, ob Hochschulwatch ein Projekt der Open Knowledge Foundation ist. Schließlich wundere ich mich über die Angabe der möglichen Gebühren, die mir überzogen erscheinen. Ich ziehe daher meine Anfrage zurück. Als Beispiel einer unkomplizierten Beantwortung einer ähnlichen Anfrage verweise ich auf die Universität der Künste: https://fragdenstaat.de/anfrage/zuwendungen-an-die-hochschule-2012-bis-2014-3/ Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 8546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014" [#8546]
Datum
14. November 2015 14:47
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8546 Ich bitte Sie um eine Einschätzung der Gebührenschätzung durch die Hochschule, die deutlich überhöht erscheint (zum Vergleich: Die HU Berlin forderte in einer gleichlautenden Anfrage 52,50 Euro) sowie zur Frage, ob die Hochschule in dieser Form entscheiden darf, dass die Anfrage nicht dem Vereinszweck dient. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 8546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>