Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014

Eine Übersicht aller In den Jahren 2012, 2013 und 2014 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Zuwendung, Art und Wert der materiellen Zuwendung, Empfänger der Zuwendung sowie gefördertem Projekt bzw. Veranstaltung, sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet.

Da ich die Anfrage für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stelle, sollten die Gebühren entfallen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2015
  • Frist
    3. März 2015
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Kunsthochschule Berlin (Weißensee) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014 [#8550]
Datum
30. Januar 2015 16:57
An
Kunsthochschule Berlin (Weißensee)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller In den Jahren 2012, 2013 und 2014 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Zuwendung, Art und Wert der materiellen Zuwendung, Empfänger der Zuwendung sowie gefördertem Projekt bzw. Veranstaltung, sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet. Da ich die Anfrage für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stelle, sollten die Gebühren entfallen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Kunsthochschule Berlin (Weißensee)
Sehr geehrter Herr Semsrott, gern bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage bezüglich der Auskunft über Zuwendung…
Von
Kunsthochschule Berlin (Weißensee)
Betreff
Re: Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014 [#8550]
Datum
2. Februar 2015 17:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, gern bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage bezüglich der Auskunft über Zuwendungen an die weißensee kunsthochschule berlin 2012 bis 2014. Mit freundlichen Grüßen
Kunsthochschule Berlin (Weißensee)
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit beantworte ich Ihre Frage vom 30. Januar 2015 nach Spenden, Schenkungen ode…
Von
Kunsthochschule Berlin (Weißensee)
Betreff
Re: Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014 [#8550]
Datum
9. Februar 2015 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit beantworte ich Ihre Frage vom 30. Januar 2015 nach Spenden, Schenkungen oder Sponsoringleistungen, die die Summe von 1.000 Euro pro Jahr übersteigen. Die weißensee kunsthochschule berlin hat Zuwendungen zur Förderung von Studienprojekten im Rahmen der Ausbildung und Spenden, fast ausschließlich für das Deutschlandstipendium, erhalten. Anliegend übersende ich Ihnen eine Übersicht der Spenden und Zuwendungen, die die Hochschule in den Jahren 2012, 2013 und 2014 erhalten hat. Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir aus Gründen des Datenschutzes die Namen der privaten Spender nicht mitteilen können. Aus der angefügten Übersicht ist ersichtlich, dass Zuwendungen an die weißensee kunsthochschule berlin von sehr untergeordneter Bedeutung sind. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott …
An Kunsthochschule Berlin (Weißensee) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Re: Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014 [#8550]
Datum
9. Februar 2015 14:46
An
Kunsthochschule Berlin (Weißensee)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 8550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>