Verfügung des BaMF bezüglich Kirchenasyl

- die Verfügung des BaMF, dass "Flüchtlinge" im sogenannten Kirchenasyl als untergetaucht betrachtet werden

Hintergrund:
"Durch Verfügung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden Flüchtlinge im Kirchenasyl jetzt, trotz bekannten Aufenthaltsortes, als "untergetaucht" betrachtet und können so achtzehn statt sechs Monate nach Dublin III-Verordnung ins europäische Ausland zurückgeschoben werden, berichtet die Samstags-SZ (Heribert Prantl)."

http://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2-2-2015-kommunale-marktbeherrschung-nicht-ffentlich-vorsicht-chilli/

Vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Februar 2015
  • Frist
    10. März 2015
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Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Verfügung …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Verfügung des BaMF bezüglich Kirchenasyl [#8583]
Datum
4. Februar 2015 01:18
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Verfügung des BaMF, dass "Flüchtlinge" im sogenannten Kirchenasyl als untergetaucht betrachtet werden Hintergrund: "Durch Verfügung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden Flüchtlinge im Kirchenasyl jetzt, trotz bekannten Aufenthaltsortes, als "untergetaucht" betrachtet und können so achtzehn statt sechs Monate nach Dublin III-Verordnung ins europäische Ausland zurückgeschoben werden, berichtet die Samstags-SZ (Heribert Prantl)." http://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2-2-2015-kommunale-marktbeherrschung-nicht-ffentlich-vorsicht-chilli/ Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Abbasi, eine Verfügung des Bundesamtes, "Flüchtlinge im sogenannten Kirchenasyl als unter…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
WG: Verfügung des BaMF bezüglich Kirchenasyl [= 238583]
Datum
26. Februar 2015 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, eine Verfügung des Bundesamtes, "Flüchtlinge im sogenannten Kirchenasyl als untergetaucht zu betrachten", existiert nicht. Die zitierten Aussagen beruhen auf einer internen Fehlkommunikation einer Mitarbeiterin. Gegenwärtig laufen zu diesem Themenkomplex auf verschiedenen Ebenen Gespräche zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Vertretern der Kirchen - über eine Änderung wurde noch nicht entschieden. Ich muss um Verständnis bitten, dass wir bis zum Abschluss dieser Gespräche im Frühjahr 2015 über diese Aussagen hinaus keine weiteren Informationen zu diesem Thema zur Verfügung stellen können. Mit freundlichen Grüßen

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Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für die hilfreiche Klarstellung. Mit freundlichen Grüßen Ar…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: WG: Verfügung des BaMF bezüglich Kirchenasyl [= 238583] [#8583]
Datum
26. Februar 2015 18:09
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für die hilfreiche Klarstellung. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 8583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>