Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015"
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 3. Februar 2015 hat die Präsidentin des Landtags zu einem Empfang der Prinzenpaare, Dreigestirne, Prinzessinnen und Prinzen aus NRW sowie zu einer anschließenden Abendveranstaltung eingeladen. Die Veranstaltung wurde laut Einladung unterstützt von
- WestLotto
- den Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
- Privatbrauerei Frankenheim
- Warsteiner Brauerei
- Coca-Cola
- Metzgerei Karl-Heinz Esser
- Bistro EssART.
Ich bin erstaunt, dass der Landtag offenbar nicht in der Lage ist, seine Repräsentatonsveranstaltungen selbst zu finanzieren und deshalb Sponsoring in Anspruch nimmt. Ich halte Sponsoring grundsätzlich für fragwürdig, da leicht zumindest der Anschein einer Einflussnahme entstehen kann. Dies ist bei einigen der genannten Unterstützer besonders bemerkenswert, da sie im Eigentum des Landes stehen (WestLotto), öffentlich-rechtliche Stellen der Kommunen (Sparkassen) oder unmittelbare Vertragspartner des Landtags auch ungeachtet dieser Veranstaltung sind (Bistro EssART). Sie haben somit sicherlich eigene wirtschaftliche Interessen an vorteilhafter Gesetzgebung oder Geschäftsbeziehung.
Damit ich das Sponsoring noch besser einschätzen kann, senden Sie mir bitte folgende Informationen zu:
1. Gesamtkosten der Veranstaltung
2. Übersicht über die Unterstützungsleistung der oben genannten Stellen (Stelle/Leistung/Wert in Euro)
3. Ihre rechtliche Bewertung zum Sponsoring sowie zur Auswahl der Stellen vor der Annahme der Unterstützungsleistung (falls vorhanden)
4. Sponsoringverträge mit den oben genannten Stellen (falls vorhanden; falls Verträge nach einem Muster abgeschlossen wurden, genügt 1 Vertrag)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe insbesondere davon aus, dass mein Antrag die Verwaltungstätigkeit des Landtags betrifft, für die das IFG NRW anwendbar ist, da kein Zusammenhang zu Gesetzgebungstätigkeit des Landtags besteht. Jedenfalls sind Organisation und Finanzierung einer Veranstaltung Verwaltungstätigkeit.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Falls Sie über meinen Antrag hinaus Ihre Entscheidung für das Sponsoring erläutern möchten, würde ich mich freuen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Februar 2015
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10. März 2015
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