German Federal Ministry for the Interior: conference on Privacy in the 21st century

alle der Bundesregierung zur Verfügung stehende Dokumente, die einen Bezug zu der in [1] auf der Seite 61 erwähnten Veranstaltung

> German Federal Ministry for the Interior: Joint conference on
> Privacy in the 21st century fully financed by the Ministry (approx. 250,000 €)

haben.

[1] ALEXANDER VON HUMBOLDT INSTITUTE FOR INTERNET AND SOCIETY. RESEARCH REPORT 2012 - www.hiig.de/wp-content/uploads/2012/03/Research-Report.pdf#page=61

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  • Datum
    16. Februar 2015
  • Frist
    20. März 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle der Bundesr…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Gustav Wall
Betreff
German Federal Ministry for the Interior: conference on Privacy in the 21st century [#8684]
Datum
16. Februar 2015 11:58
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle der Bundesregierung zur Verfügung stehende Dokumente, die einen Bezug zu der in [1] auf der Seite 61 erwähnten Veranstaltung > German Federal Ministry for the Interior: Joint conference on > Privacy in the 21st century fully financed by the Ministry (approx. 250,000 €) haben. [1] ALEXANDER VON HUMBOLDT INSTITUTE FOR INTERNET AND SOCIETY. RESEARCH REPORT 2012 - www.hiig.de/wp-content/uploads/2012/03/Research-Report.pdf#page=61
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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