German Federal Ministry for the Interior : conference on Privacy in the 21st century

alle dem Bundesministerium des Innern zur Verfügung stehende Dokumente, die einen Bezug zu der in [1] auf der Seite 61 erwähnten Veranstaltung:
> German Federal Ministry for the Interior: Joint conference on
> Privacy in the 21st century fully financed by the Ministry (approx. 250,000 €)
haben.

= Quelle =
[1] ALEXANDER VON HUMBOLDT INSTITUTE FOR INTERNET AND SOCIETY. RESEARCH REPORT 2012 - http://www.hiig.de/wp-content/uploads/2012/03/Research-Report.pdf#page=61

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. Februar 2015
  • Frist
    20. März 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle dem Bun…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Gustav Wall
Betreff
German Federal Ministry for the Interior : conference on Privacy in the 21st century [#8687]
Datum
16. Februar 2015 13:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle dem Bundesministerium des Innern zur Verfügung stehende Dokumente, die einen Bezug zu der in [1] auf der Seite 61 erwähnten Veranstaltung: > German Federal Ministry for the Interior: Joint conference on > Privacy in the 21st century fully financed by the Ministry (approx. 250,000 €) haben. = Quelle = [1] ALEXANDER VON HUMBOLDT INSTITUTE FOR INTERNET AND SOCIETY. RESEARCH REPORT 2012 - http://www.hiig.de/wp-content/uploads/2012/03/Research-Report.pdf#page=61
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Internationaler Datenschutzkongress des BMI 2012 vom 17./18.10.2012 http://sprechrun.de/web21/fileadmin/Zivilgesel…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Internationaler Datenschutzkongress des BMI 2012 vom 17./18.10.2012
Datum
20. Februar 2015
Status
Warte auf Antwort