Archivplans bzw. Archivkatalog

Antrag nach dem BArchG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist keine öffentlich zugängliche Quelle bekannt, welche über den Archivbestand des Informations- und Kommunikationstechnikzentrum aufklärt. Um eine effiziente Anwendung des Bundesarchivierungsgesetzes zu gewährleisten, halte ich eine solche Veröffentlichung der Titel der Archivierungseinheiten, welche von §5 Abs. 1 BArchG betroffenen sind, für erforderlch. Falls eine solche Quelle existiert, bitte ich Sie mir dies mitzuteilen. Andernfalls bitte ich nach § 5 Abs. 1 BArchG um diese Information, welche Ihnen beispielsweise in Form eines Archivplans oder Archivkatalogs vorliegen könnte.

Dies ist ein Antrag auf Nutzung von Archivgut nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von
Archivgut des Bundes (BArchG).

Ausschlussgründe liegen m.E. nach § 5 Abs. 6 BArchG nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2015
  • Frist
    24. März 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BArchG Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist keine öffentlich zugängliche Quelle bekannt, welc…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Archivplans bzw. Archivkatalog [#8705]
Datum
19. Februar 2015 14:26
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BArchG Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist keine öffentlich zugängliche Quelle bekannt, welche über den Archivbestand des Informations- und Kommunikationstechnikzentrum aufklärt. Um eine effiziente Anwendung des Bundesarchivierungsgesetzes zu gewährleisten, halte ich eine solche Veröffentlichung der Titel der Archivierungseinheiten, welche von §5 Abs. 1 BArchG betroffenen sind, für erforderlch. Falls eine solche Quelle existiert, bitte ich Sie mir dies mitzuteilen. Andernfalls bitte ich nach § 5 Abs. 1 BArchG um diese Information, welche Ihnen beispielsweise in Form eines Archivplans oder Archivkatalogs vorliegen könnte. Dies ist ein Antrag auf Nutzung von Archivgut nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG). Ausschlussgründe liegen m.E. nach § 5 Abs. 6 BArchG nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
Ihre Anfrage an die Bundespolizei Bundespolizeipräsidium Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Az. 21 02 0…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Ihre Anfrage an die Bundespolizei
Datum
19. Februar 2015 16:25
Status
Warte auf Antwort
Bundespolizeipräsidium Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Az. 21 02 02 - 2015 - 0002 - 0070 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage an die Bundespolizei habe ich erhalten. Leider kann ich dieser nicht entnehmen, wie Ihnen die Bundespolizei weiterhelfen kann. Ein Archivbestand des Informations- und Kommunikationstechnikzentrums ist hiesiger Stelle nicht bekannt. Zur Verdeutlichung der Aufgaben der Bundespolizei übersende ich Ihnen nachfolgenden Link: http://www.bundespolizei.de/DE/06Die-Bundespolizei/Aufgaben-Verwendungen/aufgaben-verwendungen_node.html. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie die Bundespolizei gerne erneut kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Az. 21 02 02 - 2015 - 0002 - 0070 [#8705] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich b…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az. 21 02 02 - 2015 - 0002 - 0070 [#8705]
Datum
19. Februar 2015 17:13
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte zu entschuldigen, dass die ursprüngliche Anfrage undeutlich gestellt war und werde jetzt versuchen mein Anliegen zu präzisieren. Die heutige "Abteilung 5 - Informations- und Kommunikationszentrum" wurde als "Grenzschutzgruppe Fernmeldewesen" im April 1955 gegründet und übernahm fortan nachrichtendienstlich Tätigkeiten. Ich nehme an, dass diese Abteilung analog anderer Geheimdienste ein Archiv führt (http://www.bnd.bund.de/DE/Einblicke/Geschichte/Archiv_BND/Archiv_%20BND_node.html). Aus dem Bundesarchivgesetz leitet sich für jedermann eine Berechtigung zur Nutzung dieser Archive ab, unter Berücksichtigung der entsprechenden Sperrfristen. Ich habe Interesse dieses Archivmaterial zu nutzen, sofern es bei Ihnen vorliegt. Ich stehe gerne für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeipräsidium
Ihre Anfrage an die Bundespolizei Bundespolizeipräsidium Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Az. 21 02 0…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Ihre Anfrage an die Bundespolizei
Datum
26. Februar 2015 10:40
Status
Warte auf Antwort
Bundespolizeipräsidium Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Az. 21 02 02 - 2015 - 0002 - 0070 Sehr geehrtAntragsteller/in die "Abteilung 5 - Informations- und Kommunikationszentrum" des Bundespolizeipräsidiums hat mit der "Grenzschutzgruppe Fernmeldewesen" aus dem Jahr 1955 nicht viel gemeinsam. Im Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik (IKTZ) des Bundespolizeipräsidiums konzentrieren sich die vorhandenen Fähigkeiten und Potentiale sowohl im Hinblick auf die Grundversorgung der Bundespolizei mit Informations- und Kommunikationstechnik als auch die Fähigkeiten zur Anwendung diverser spezialisierter Einsatztechniken zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung. Neben den zentralen Elementen sind auch dezentrale Elemente zur Sicherstellung der Funktionalität und Qualität der Informations- und Kommunikationstechnik-Prozesse eingerichtet. Das IKTZ tritt als technischer Dienstleister gegenüber allen Behörden und Dienststellen der Bundespolizei auf. Um eine Art "Bundesarchiv" handelt es sich hierbei nicht. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen