Proiekt "Kompetenznetzwerk Recht der zivilen Sicherheit in Europa (KORSE)"

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben "Kompetenznetzwerk Recht der zivilen Sicherheit in Europa (KORSE)" vom 25.02.2015 GZ 522-18501/1(2015) und bitte um Zusendung von allen Pressemitteilungen, die im Zusammenhang mit dem Projekt "Kompetenznetzwerk Recht der zivilen Sicherheit in Europa (KORSE)" veröffentlicht wurden. Bitte beachten Sie, dass der vorliegende Antrag ein separater, unabhängiger von meinem Antrag https://fragdenstaat.de/a/8686 (Support on Project "KORSE". University of Freiburg (BMBF)) ist.

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  • Datum
    2. März 2015
  • Frist
    3. April 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich beziehe mich…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Proiekt "Kompetenznetzwerk Recht der zivilen Sicherheit in Europa (KORSE)" [#8771]
Datum
2. März 2015 11:39
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben "Kompetenznetzwerk Recht der zivilen Sicherheit in Europa (KORSE)" vom 25.02.2015 GZ 522-18501/1(2015) und bitte um Zusendung von allen Pressemitteilungen, die im Zusammenhang mit dem Projekt "Kompetenznetzwerk Recht der zivilen Sicherheit in Europa (KORSE)" veröffentlicht wurden. Bitte beachten Sie, dass der vorliegende Antrag ein separater, unabhängiger von meinem Antrag https://fragdenstaat.de/a/8686 (Support on Project "KORSE". University of Freiburg (BMBF)) ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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