Eintritt der Madsack Mediengruppe in die Verwertungsgesellschaft VG Media

Anfrage an: Bundeskartellamt

alle Dokumente, die einen Bezug zu der in [1] erwähnten Freigabe haben. Insbesondere Dokumente, die einen Bezug zu dem Eintritt der Madsack Mediengruppe in die Verwertungsgesellschaft VG Media haben.

[1] Kartellamt erteilt Freigabe für Einstieg der Presseverleger in die VG Media GmbH, 26.02.2014 - https://www.vg-media.de/images/stories/pdfs/presse/2014/140226_pm_vgmedia_freigabe-bundeskartellamt.pdf

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. März 2015
  • Frist
    8. April 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente, …
An Bundeskartellamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Eintritt der Madsack Mediengruppe in die Verwertungsgesellschaft VG Media [#8798]
Datum
6. März 2015 10:54
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente, die einen Bezug zu der in [1] erwähnten Freigabe haben. Insbesondere Dokumente, die einen Bezug zu dem Eintritt der Madsack Mediengruppe in die Verwertungsgesellschaft VG Media haben. [1] Kartellamt erteilt Freigabe für Einstieg der Presseverleger in die VG Media GmbH, 26.02.2014 - https://www.vg-media.de/images/stories/pdfs/presse/2014/140226_pm_vgmedia_freigabe-bundeskartellamt.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Beantwortung werden wir leider einige Zeit benötig…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Eintritt der Madsack Mediengruppe in die Verwertungsgesellschaft VG Media [#8798]
Datum
6. März 2015 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Beantwortung werden wir leider einige Zeit benötigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.   Mit freundlichen Grüßen,
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Eintritt der Madsack Mediengruppe in die …
An Bundeskartellamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Eintritt der Madsack Mediengruppe in die Verwertungsgesellschaft VG Media [#8798]
Datum
14. April 2015 16:01
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Eintritt der Madsack Mediengruppe in die Verwertungsgesellschaft VG Media" vom 06.03.2015 (#8798) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall Anfragenr: 8798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Da auch im Falle dieses Antrags eine Anhörung von Drit…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Eintritt der Madsack Mediengruppe in die Verwertungsgesellschaft VG Media [#8798]
Datum
20. April 2015 17:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Da auch im Falle dieses Antrags eine Anhörung von Drittbeteiligten nach § 8 IFG durchzuführen ist, kann ihre Anfrage leider nicht innerhalb der Monatsfrist beantwortet werden (die Frist ist in diesem Falle auch nicht anwendbar, siehe § 7 Absatz 5 Satz 3 IFG i. V. m. § 8 Absatz 2 Satz 2 IFG). Wir bemühen uns jedoch, das Drittbeteiligungsverfahren möglichst schnell abzuschließen. Sie haben sich in Ihrem Antrag auch nach der voraussichtlichen Gebühr erkundigt. Derzeit lässt sich nur sagen, dass der Bescheid wegen der notwendigen Drittbeteiligung durchaus gebührenpflichtig sein könnte. Genaueres kann aber erst angegeben werden, wenn das Drittbeteiligungsverfahren abgeschlossen ist, weil die eventuelle Gebührenpflicht und die Gebührenhöhe auch von dessen Ergebnis abhängen. Abschließend weise ich auch bezüglich dieses Antrages vorsorglich auf folgendes hin: Da Ihr Antrag die Daten Dritter betrifft, muss er nach § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG ausnahmsweise begründet werden. Es erscheint nach dem bisherigen Stand ebenfalls eher zweifelhaft, ob der Text Ihres Antrages diesem gesetzlichen Erfordernis genügt. Wenn Sie die Begründung ergänzen möchten, können Sie dies aber gerne tun. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen,
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort. Sie schreiben. > Abschließend weise ich auch bezüglich…
An Bundeskartellamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: AW: Eintritt der Madsack Mediengruppe in die Verwertungsgesellschaft VG Media [#8798]
Datum
21. April 2015 08:46
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort. Sie schreiben. > Abschließend weise ich auch bezüglich dieses Antrages vorsorglich auf folgendes hin: Da Ihr Antrag die Daten Dritter betrifft, muss er nach § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG ausnahmsweise begründet werden. Gern begründe ich meine Interesse an Informationen meiner Anfrage. Unter den Presseverlegern, die mit der Freigabe für Einstieg der Presseverleger in die VG Media GmbH befindet sich die Madsack Mediengruppe, die zu 23.1% der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) angehört. Die DDVG gehört zu 100% der in der großen Koalition regierenden SPD. Ich erhoffe mir aus der Antwort des Bundeskartellamtes eine Klarheit, dass die o.g. Freigabe für den Einstieg der Presseverleger in die VG Media GmbH ordnungsgemäß und frei von Einflüssen der in der Regierung beteiligten Madsack-Miteigentümerin SPD abgelaufen ist. Ich bitte um Zusendung von Dokumenten in dem Umfang, dass keine Gebühren erhoben werden müssen. [1] Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft - https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_Verlagsgesellschaft Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall Anfragenr: 8798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wall,   ich komme zurück auf Ihre Nachricht vom 21. April 2015.   Da für Ihren Antrag die Be…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: AW: Eintritt der Madsack Mediengruppe in die Verwertungsgesellschaft VG Media [#8798]
Datum
21. Mai 2015 07:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall,   ich komme zurück auf Ihre Nachricht vom 21. April 2015.   Da für Ihren Antrag die Bereinigung eines ganzen Dokumentenkonvoluts an Anmeldeunterlagen um die Geschäftsgeheimnisse Dritter erforderlich wird (Verfahren der Beteiligung Drittbetroffener nach § 8 IFG), wird keine Entscheidung ohne Gebühr ergehen könne. Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Sie unter diesen Umständen Ihren Antrag aufrecht erhalten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen,