Marktanteile der Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft VG Media

Anfrage an: Bundeskartellamt

Angaben zu den Marktanteilen der Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft VG Media:
1) einzelner Gesellschafter
2) Marktanteile der Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft VG Media insgesamt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2015
  • Frist
    8. April 2015
  • 0 Follower:innen
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angaben zu den M…
An Bundeskartellamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Marktanteile der Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft VG Media [#8804]
Datum
6. März 2015 11:36
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angaben zu den Marktanteilen der Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft VG Media: 1) einzelner Gesellschafter 2) Marktanteile der Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft VG Media insgesamt
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Beantwortung werden wir leider einige Zeit benötig…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Marktanteile der Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft VG Media [#8804]
Datum
6. März 2015 14:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Beantwortung werden wir leider einige Zeit benötigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.   Mit freundlichen Grüßen,
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Marktanteile der Gesellschafter der Verwe…
An Bundeskartellamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: AW: Marktanteile der Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft VG Media [#8804]
Datum
14. April 2015 16:02
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Marktanteile der Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft VG Media " vom 06.03.2015 (#8804) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall Anfragenr: 8804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Liste der Gesellschafter der VG Media (Frage 1) fin…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Marktanteile der Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft VG Media [#8804]
Datum
20. April 2015 17:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Liste der Gesellschafter der VG Media (Frage 1) finden Sie unter http://www.vg-media.de/de/gesellschafter.html <http://www.vg-media.de/de/gesellschafter.html> . Ihr 2. Frage lässt sich so nicht leider beantworten. Sie fragen nach Marktanteilen dieser Gesellschafter. Marktanteile können aber schon begrifflich immer nur mit Bezug zu einem ganz bestimmten Markt, z. B. dem lokalen Markt für Radiowerbung in Bielefeld, angegeben werden, während zugleich die einzelnen Gesellschafter der VG Media regelmäßig auf diversen, ganz unterschiedlichen Märkten tätig sind. Um welchen Markt geht es Ihnen bei Ihrer Frage nach Marktanteilen denn konkret? Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen,
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort. Sie schreiben: > Um welchen Markt geht es Ihnen bei Ihr…
An Bundeskartellamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Marktanteile der Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft VG Media [#8804]
Datum
21. April 2015 08:07
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort. Sie schreiben: > Um welchen Markt geht es Ihnen bei Ihrer Frage nach Marktanteilen denn konkret?. Der Quelle [1] habe ich entnommen, dass im Rahmen der Fusionskontrolle prüft das Bundeskartellamt, ob ein Unternehmenszusammenschluss nachteilig für den Wettbewerb sein kann: "Das Bundeskartellamt untersucht die Verhältnisse auf den verschiedenen, von einem Zusammenschluss betroffenen Märkten und bewertet die konkreten Auswirkungen des Vorhabens für den Wettbewerb". und ich bitte ich um Zusendung von Dokumenten, die nachvollziehbar machen: 1) ob das Bundeskartellamt vor der Freigabe [2] die Marktanteile der Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft VG Media geprüft hat? 2) fals 1) mit " Ja" zu beantworten ist, 2.1) welche Märkte hat das Bundeskartellamt untersucht? 2.2) welche Ergebnisse zu den Marktanteilen hat ggf. die Prüfung 1) ergeben? [1] Fusionskontrolle - http://www.bundeskartellamt.de/DE/Fusionskontrolle/fusionskontrolle_node.html [2] Kartellamt erteilt Freigabe für Einstieg der Presseverleger in die VG Media GmbH, 26.02.2014 - https://www.vg-media.de/images/stories/pdfs/presse/2014/140226_pm_vgmedia_freigabe-bundeskartellamt.pdf Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 8804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wall, zur Beantwortung Ihrer Fragen muss ich leider etwas ausholen: Das Zusammenschlussvorhabe…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Marktanteile der Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft VG Media [#8804]
Datum
21. Mai 2015 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall, zur Beantwortung Ihrer Fragen muss ich leider etwas ausholen: Das Zusammenschlussvorhaben betraf die Beteiligung mehrerer Unternehmen an einer sogenannten Verwertungsgesellschaft (VG). Die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften ist durch das „Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten“ (UrhWahrnG) erlaubt und im Einzelnen speziell geregelt. Im Kern nehmen Verwertungsgesellschaften urheberrechtliche und urheberrechtsähnliche Verwertungsrechte von sehr vielen verschiedenen Rechteinhabern zentral durch eine Stelle - nämlich die VG - wahr. Das vielleicht bekannteste Beispiel für eine VG ist die GEMA. Wer zum Beispiel als Ausrichter eines Stadtfestes Musik von vielen unterschiedlichen Künstlern abspielen möchte, muss dafür die Erlaubnis dieser Künstler einholen und im Normalfall dafür auch bezahlen. Damit er nicht jeden dieser Künstler einzeln kontaktieren muss und nicht jeder potentiell betroffene Künstler einzeln ständig alle Stadtfeste usw. auf eine etwaige Nutzung seiner Musik überwachen muss, übernimmt diese Aufgabe die GEMA zentral. Der Stadtfestveranstalter zahlt einmalig einen Betrag nach einem bestimmten Tarif an die GEMA und diese schüttet die Einnahmen abzüglich ihrer Verwaltungskosten an die betroffenen Künstler aus. Gibt es Streit etwa über die Höhe der zu leistenden Zahlungen, stehen spezielle Gerichtsverfahren zur Verfügung. Bei dem von Ihnen in Bezug genommenen Zusammenschlussvorhaben ging es nun darum, dass sich mehrere Presseverlage an der VG Media beteiligen wollten, damit diese für sie ein vom Gesetzgeber ganz neu geschaffenes urheberrechtsähnliches Verwertungsrecht, das sogenannte Leistungsschutzrechts des Presseverlegers, zentral wahrnimmt. Da dieses Recht eben neu vom Gesetzgeber geschaffen worden war, gab es für seine Geltendmachung naturgemäß noch keine Marktanteile (es hatte ja niemand bis dahin Umsätze damit erzielen können, weil es das Recht nicht gab). Man könnte es auch anders sagen: Die Marktanteile mit diesem Recht waren bei allen bislang exakt 0%. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantworten konnte. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen,